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Shadowhelix - Sammlung Private Auftragsillustrationen


Loki
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Nochmal was älteres:

Also wenn der Künstler ein Auftragskunstwerk selbst veröffentlicht, in dem er es z.B. ins Internet stellt (vgl. Komission Veröffentlichungen bei DeviantArt), kann nach meinen Kenntnissen der aktuellen Gesetzgebung der Besitzer/Käufer des Orignals / der Auftragsarbeit ebenfalls beliebig bzgl. der Veröffentlichung verfahren. Er muss dabei nur den Urheber des Kunstwerks weiterhin angeben. Einschränkungen kann es nur noch bei einer komerziellen Nutzung geben.

Ich glaube, hier bringst du Veröffentlichung und Vervielfältigung durcheinander.

Der Autor hat das Recht, ein Werk zu veröffentlichen, aber wenn es einmal öffentlich ist, ist das erledigt. Das, was du im Internet machst, ist aber nur selten eine Veröffentlichung, sondern eine Vervielfältigung oder - meistens - ein öffentlich zugänglich machen. Das darfst du auch dann nicht, wenn der Künstler es selbst bei deviant art hochgeladen hat. Ja, damit hat er es veröffentlicht, aber das gibt dir nicht das Recht, es hier im Forum hochzuladen oder Kopien abseits der Privatkopie anzufertigen. ;)
 

Abweichungen hiervon können natürlich individuell vertraglich geregelt werden, aber liegt kein weitergehender Vertrag mit entsprechenden Regelungen vor, sollte das gelten, was ich oben geschrieben habe. (...) Ohne Vertragliche Regelung wird aber allgemein davon ausgegangen, dass der Künstler mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, wenn er selbst schon mal veröffentlicht hat.

Letzteres ist falsch. Ohne Vereinbarung darf der "Besitzer" gar nichts. Es kommt alleine darauf an, was vereinbart wurde. Dabei kann sich wiederum aus den Umständen ergeben, dass der Auftraggeber bestimmte Dinge darf, auch wenn die nicht explizit erwähnt wurden (zB bei Auftrag für einen Avatar die Nutzung hier im Forum).

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Ich glaube, das Missverständnis könnte auf der Rechtsprechung zum embedding basieren. Wenn du ein Bild irgendwo im Internet einbindest, wie es zum Beispiel hier im Forum über das image-Tag gemacht wird, dann gilt das unter bestimmten Umständen nicht als urheberrechtlich relevante Wiedergabe.
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Mhh... Ich bin kein Jurist und daher weiß ich es nicht final. Ich habe meine Kenntnisse lediglich aus Veröffentlichungen und Empfehlungen Dritter (teilweise Juristen), die sich auf aktuelle Urteile beziehen.

 

Erfahrungsgemäß führt eine nicht kommerzielle Nutzung / Kopie / Veröffentlichung bei gleichzeitiger Angabe des Künstlers oder Copyright Besitzers von auf entsprechenden Portalen vom Künstler selbst veröffentlichten Bildern eigentlich nie zu einer Abmahnung oder zu einem juristischen Verfolgen. Höchstens zu einem Hinweis vom Künstler selbst.

 

Da ist zwar deshalb noch nicht legal bzw. immer automatisch dadurch auch in Ordnung oder im Sinne des Künstlers, aber das Ausmalen von rechtlichen Konsequenzen kann durchaus im Rahmen bleiben. Bei privaten Zwecken (wie z.B. hier im Forum) sollte zumindest die Nennung des Künstlers oder Copyright Inhabers schon aus Anstand immer erfolgen. Auch sollte im Bewusstsein bleiben, dass man nicht einfach alles, was man im Internet findet beliebig kopieren und benutzen sollte / darf.

 

Wir schon wo anders erwähnt: Für mich sind social Media Share Buttons bei Bildveröffentlichungen im Internet immer ein Indiz dafür, dass der Künstler ein Teilen seines Werks zu privaten Zwecken und unter Angabe der Quelle / des Künstlers grundsätzlich begrüßt bzw. wünscht. Ich glaube auch, dass das ein ganz pragmatischer Ansatz ist, mit dem Thema umzugehen. Letztlich ist ja auch was dran, dass man einem Künstler auf diese Weise zu mehr Reichweite verhilft. Und aus einem solchen Share Button schließe ich einfach, dass genau das auch im Sinne und Wunsch des Künstlers ist. Juristisch 100% sauber ist es dadurch sicher nicht. Aber Diebstahl, Raubkopie und vollkommene Missachtung von Urheberrechten ist für mich dennoch was anderes.

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Ich glaube, das Missverständnis könnte auf der Rechtsprechung zum embedding basieren. Wenn du ein Bild irgendwo im Internet einbindest, wie es zum Beispiel hier im Forum über das image-Tag gemacht wird, dann gilt das unter bestimmten Umständen nicht als urheberrechtlich relevante Wiedergabe.

Stimmt, das könnte sein. Links sind idR kein neues öffentlich zugänglich machen, wenn das Werk bereits vorher im Netz war.

 

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Erfahrungsgemäß führt eine nicht kommerzielle Nutzung / Kopie / Veröffentlichung bei gleichzeitiger Angabe des Künstlers oder Copyright Besitzers von auf entsprechenden Portalen vom Künstler selbst veröffentlichten Bildern eigentlich nie zu einer Abmahnung oder zu einem juristischen Verfolgen. Höchstens zu einem Hinweis vom Künstler selbst. 

Gerade bei Abmahungen gab es da in letzter Zeit einige Urteile zur Verhältnismäßigkeit. So wie ich das verstehe ist da grundsätzlich eher mit einer Anfrage auf Entfernung zu rechnen als mit einer Strafzahlung, wenn man nicht einen Hoster betreibt und das Bild darauf hostet. Aber Experte bin ich da auch nicht.

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Yep für den Einzelfall bestimmt. Laut RVG sollten das maximal 250 € + Mehrwertsteuer für ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage sein. Eine Beratung höchstens 190 € + Mehrwertsteuer... iirc. Wenn alle die Verwertungsrechte ihrer Auftragsarbeiten abklären bringt das zum Start schon mal mehr. Für eine Anfrage an einen Juristen sollte man sich erstmal über die Frage genau klar werden. Es gibt ja auch kostenlose Beratungen. Egal ob per Video oder auf anderen Plattformen.  

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Nur für die Akten: soweit es mich betrifft könnt ihr meine Bilder gerne als Thumbs teilen.
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  • 2 weeks later...
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