Kezia Posted July 10, 2015 Report Share Posted July 10, 2015 Das stimmt nur, wenn nicht nach Abverkauf der ersten 8 Exemplare die nächsten 8 Exemplare bei ebay eingestellt werden. Da hast du natürlich recht. Und mittlerweile hat er den Preis auch erhöht: 149,95 Euro. Was ich halt so gar nicht raffe: in ganz normalen Shops gibts den Band doch noch zum ganz normalen Preis von 79,95 Euro (z.B. hier). Warum sollte also jemand das Ding tatsächlich über eBay für 149,95 Euro kaufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joran Posted July 10, 2015 Report Share Posted July 10, 2015 (edited) Am jedem Tag steht ein Dummkopf auf? Nein, ich denken, er lässt die Zeit für sich spielen... Edit: Die Preiserhöhung hatte ich noch gar nicht gesehen. Da hat die Intervention von Pegasus ja mal richtig Wirkung gezeigt! Und was bedeutet das für meine Ausgangsthese? ... Edited July 10, 2015 by Joran Link to comment Share on other sites More sharing options...
grannus Posted July 11, 2015 Report Share Posted July 11, 2015 Dem Verlag ist das doch herzlich wurscht. Die haben ihren kalkulierten Gewinn drin, der Orden an der Brust glitzert weiterhin schön im Sonnenlicht und alles ist joppytoppy^^. Falls also jemand von euch eine Email an den Verlag geschrieben hat, wäre eine Kopie hier doch sehr schön anzusehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joran Posted July 11, 2015 Report Share Posted July 11, 2015 Das ist zunächst einmal nur Deine Annahme grannus, wenngleich die jahrelange ungehinderte Praxis Deinen Schluss nahe legen kann. Falls Du mit Deiner Frage nach einer E-Mail einen Hinweis an den Verlag wegen der möglichen Verletzung der Preisbindung meinst, hat Judge Gill das damals offenbar unverzüglich übernommen: Der Verlag wurde informiert und ist not amused.Man wird sich darum kümmern. Wenn die Reaktion des Anbieters auf dieses 'kümmern' ist, den Preis noch weiter anzuheben, muss das entweder rechtlich zulässig sein (woran ich erhebliche Zweifel habe) oder Pegasus verfolgt Verstöße nicht ernsthaft. Gleichgültig welcher Grund zutrifft, sehe ich mich in meiner Ausgangsthese bestärkt, dass Pegasus eben jeglichen Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Produkte am Markt infolge seiner über Jahre hinweg verlässlichen Verlagspolitik einer die Nachfrage in den allermeisten Fällen nicht deckenden Auflagenhöhe und relativ kurzer verlagsseitiger Lieferbarkeit verloren hat. Offenbar werden die Preisvorgaben des Verlages zunehmend gar nicht erst mehr ernst genommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Judge Gill Posted July 11, 2015 Report Share Posted July 11, 2015 Nur eine Einschränkung: Die Einschätzung "der über Jahre hinweg verlässlichen Verlagspolitik" ist das Ergenis der über die davor liegenden Jahre kontinuierlichen Überproduktion von Cthulhu-Produkten, was sehr lange lagerzeiten, Ramschaktionen und "sich-mit-den-eigenen-Produkten-Konkurrenz-machen" zur Folge hatte.Die in den letzten jahren gefahrene Praxis zielt darauf ab, die als Verlagssicht vorhandenen probleme der Zeit davor auszuschließen. Und das klappt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joran Posted July 11, 2015 Report Share Posted July 11, 2015 (edited) Ja, habe schon mehrfach andernorts gesagt, dass ich das im Grundsatz auch verstehe. Nur hat das gegenwärtige Vorgehen eben auch Schattenseite, wie eine immer wieder auch hier deutlich ablesbare Verärgerung bei den Fans und das für mich auffällige Verschwinden von Cthulhu-Produkten aus den Ladenregalen in den letzten Jahren. Man darf jedenfalls den Eindruck haben, dass ein Gespür für die zutreffende Auflagenhöhe irgendwie beim Verlag nicht wirklich vorhanden ist. Ginge es nach den Vorstellungen des Verlages, hätte es BdW überhaupt nicht neu gegeben. Das steht in einem eklatanten Widerspruch zum Absatz. Bei manch anderem Produkt wäre es ähnlich, unterstelle ich. Und darüber, ob ein vollständiger Verkauf binnen weniger Wochen die einzige Lösung des früheren Problems darstellt, kann man sicher unterschiedlicher Ansicht sein. Mir fällt kein anderer Verlag ein, bei dem eine vergleichbare Situation feststellbar wäre. Aber es ist müßig darüber zu hadern, denn das ändert überhaupt nichts. Es macht mehr Sinn auf 7E zu hoffen. Dann bekommt man künftig ja möglicherweise das eine oder andere deutsche Produkt in englischer Sprache, möglicherweise sogar längere Zeit lieferbar. Edited July 11, 2015 by Joran Link to comment Share on other sites More sharing options...
Judge Gill Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Hier eine Info aus dem Verlag zur Buchpreisbindung, auf die Frage, ob die vorzeitig endet, wenn ein Buch beim Velag OOP ist:nein, nicht automatisch, sondern frühestens 18 Monate nach Erscheinen. Wir wissen von solchen Vögeln und bitten sie auch regelmäßig (es sind ja meistens Händlerkunden v on uns, denen man auch mal einen Lieferstopp androhen kann ...), diese Verstöße zu unterlassen. Manche reagieren aber nicht.Verstöße kann man uns gerne melden:http://www.pegasus.de/kontakt/ 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kezia Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 (edited) Wenn es sich nur um eine Bitte handelt, auf die man nicht mal reagieren muss - huiuiui. @Studer: vermutlich hängt das davon ab, wie "gewerbs- oder geschäftsmäßig" definiert wird. Meines Wissens nach bedeutetgewerbsmäßg = beruflichgeschäftsmäßig = mehr als das normale Menschen normalerweise tunWobei hier dann auch wieder gestritten werden kann, was "mehr als normal" ist. Edited July 16, 2015 by Kezia Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tessi Schmidt Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Wir wissen von solchen Vögeln und bitten sie auch regelmäßig (es sind ja meistens Händlerkunden v on uns, denen man auch mal einen Lieferstopp androhen kann ...), diese Verstöße zu unterlassen. Manche reagieren aber nicht. Verstöße kann man uns gerne melden: http://www.pegasus.de/kontakt/ Der Verlag könnte den Lieferstopp nicht nur androhen, sondern umsetzen oder Verstöße gegen die Preisbindung bei der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels melden. Wenn es sich nur um eine Bitte handelt, auf die man nicht mal reagieren muss - huiuiui. @Studer: vermutlich hängt das davon ab, wie "gewerbs- oder geschäftsmäßig" definiert wird. Meines Wissens nach bedeutetgewerbsmäßg = beruflichgeschäftsmäßig = mehr als das normale Menschen normalerweise tunWobei hier dann auch wieder gestritten werden kann, was "mehr als normal" ist. Als geschäftsmäßig handelt wer innerhalb von 6 Wochen mehr als 40 Titel an Endkunden verkauft. (Quelle: www.preisbindungsgesetz.de) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joran Posted July 16, 2015 Report Share Posted July 16, 2015 Wobei das unterschiedliche Titel sein können. Zudem könnte auch das alternative Tatbestandsmerkmal 'gewerbsmäßig' bei auf Gewinnerzielung ausgerichteten Handeln eingreifen. Bei vermeintlich 'privaten' Anbietern können dann mitunter weitere Probleme auftreten, die auch schon mal zu einer Abmahnung oder anderen rechtlichen Problemen führen können (Pflicht zur Angabe einer Umsatzsteuernummer, Steuerpflichtigkeit der Gewinne, Belehrung über Widerrufsrechte etc.). Das kann sogar schon mal bei dem Verkauf gebrauchter Artikel zum Problem werden. Das ist ein weites Feld... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joran Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 (edited) Die Neuausgabe von ''Berge des Wahnsinns" scheint nun auch aus Sicht dieses Anbieters immerhin schon € 125 wert zu sein... http://www.ebay.de/itm/Cthulhu-Berge-des-Wahnsinns-Sammelband-OVP-/301713059751?hash=item463f7fefa7 Auch hier scheint es mit der Preisbindung leider nicht so ernst genommen zu werden. Edited August 15, 2015 by Joran 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Puklat Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Da hilft höchstens dem Verlag zu petzen. Soll ja über das Kontaktformular funktionieren. Ob das wirklich hilft weiß ich nicht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Joran Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Habe nicht den Eindruck, dass das im letzten Fall wirklich effektiv war. Der Preis für BdW wurde nach Einschaltung des Verlages lediglich weiter erhöht auf € 149,95 und der Anbieter scheint alle 9 Exemplare verkauft zu haben. Das ist eher ein Zeichen für eine 'Du kannst mich mal'-Mentalität der Anbieter. Wo freundliche Aufforderungen offenbar nicht fruchten, müsste man schon bereit sein, den Rohrstock herausholen, wenn man etwas ändern will. Kann nicht erkennen, dass Pegasus so verfährt. Wenn Pegasus nicht wenigstens ebay und amazon selbst im Blick behält, scheint den Verlag dieses Thema entgegen der sonstigen Aussagen nicht ernsthaft zu interessieren. Das wären dann wohl eher nur Lippenbekenntnisse. Eine Meldung macht aus meiner Sicht daher nur Sinn, wo der Verlag nicht selbst ohne weiteres von dem Verstoß gegen die Preisbindung erfahren sollte. Darum versuche ich's mal hier mit diesem Pranger... Der dient schließlich dazu, die Auswüchse zu sammeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dumon Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Warum sollte es den Verlag interessieren, wenn seine Produkte weiterverkauft werden? Rein von der pragmatischen Seite her macht sich der Verkäufer nicht strafbar oder tut anderweitig etwas verwerfliches.Der Markt regelt sich einfach von selbst, Leute - wenn es jemand kauft, kauft es halt jemand... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Judge Gill Posted August 15, 2015 Report Share Posted August 15, 2015 Darum versuche ich's mal hier mit diesem Pranger... Der dient schließlich dazu, die Auswüchse zu sammeln. Also als "Pranger" habe ich diesen Thread noch nie wahrgenommen. Eher als Ort des Staunens und Kopfschüttelns.Eine Außenwirkung hat er ja auch nicht. Nur das interne gemeinsame Wundern oder Philosophieren über den freien Markt oder mögliche Verstöße gegen geltendes Recht. Vor einer Weile habe ich einen dieser letzteren Vorfälle an den Verlag durchgegeben. Dort wurde es weitergeleitet. Was dann passierte weiß ich nicht, aber ganz ehrlich - es ist mir auch egal. In meiner Welt kann man einen Verstoß dort melden, wo es Sinn macht.Beispiel: Wenn jemand meint, bei ebay ist ein unrechtmäßiges Angebot (Betrag zu hoch) - dann sollte derjenige genau das genau dort melden. Also bei ebay. Es möge sich bitte niemand davon angegriffen, zurückgewiesen oder beleidigt fühlen. Ich habe nur den Eindruck, das mal deutlich sagen zu müssen. Nichts für ungut. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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