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Magier als Buffschlampen...und dann?


Krumm
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@Chanil,

wie Avalia schon sagte ist's CHA an gebundene Geistern

@Apple

Eitschepeteoh :huh:

(Ich hab aber nie bezweifelt das das was Du schreibst richtig ist :) )

 

mit Tanz der Hochgezogenen Augenbraue

Medizinamnn

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Die Beschwörungsregeln besagen tatsächlich nur, dass man nur einen Geist auf einmal beschwören kann, und auch nur CHA x2 Geister an sich binden kann. Es gibt keine Aussage zur Anzahl der Geister die man gleichzeitig beschworen halten kann und auch der Text über den Würfelpool (-1 im dt. GRW) entsteht nur (so der SL will), wenn der Beschwörer den Geist schlecht behandelt oder einen entsprechenden Dienst fordert.

 

Sollte es nicht gerade schlicht vergessen worden sein, sind Zauberer dadurch sehr viel mächtiger geworden.

du bezogst dich vermutlich auf diesen post, oder? und ich vermute, dass du den satz mit dem gleichzeitig herbeirufen aus dem GRW etwas missinterpretierst. das soll nicht bedeuten, dass ich in einer handlung einen geist herbeirufe und in der nächsten handlung den nächsten. es bedeutet, dass ich zu jedem zeitpunkt nur maximal einen herbeigerufenen geist haben darf als mage. ja, es inicht zu 100% eindeutig geschrieben, da gebe ich dir recht. jedoch war es bei SR4 bereits die regelung. und mich würde die englische passage dazu mal interessieren.

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@Medizinmann: Nur weil dem bisher immer so war, muss es nicht noch immer so sein.

 

@SCARed: Des gleichen, nur weil es in SR4 so war, muss es jetzt nicht so sein. Vielleicht steht im englischen Regelwerk ja was anderes (Wobei ich die englischen Regelwerke auf Grund der fehlenden Errata nicht sonderlicherlich glaubhaft als Quellen finde).

Aber der Text im dt. ist recht eindeutig. Da steht, dass man nur einen Geist auf einmal beschwören kann, über die maximale Anzahl welche man halten kann steht kein Wort geschrieben.

Das ist reine Interpretation deinerseits. Es mag sehr nahe liegen (und vermutlich richtig sein), weil es bisher in 4 Editionen so war und daher ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich um einen Fehler handelt. Aber dennoch, der Text an sich lässt keine Interpretation in Richtung "Man kann nur einen Geist gleichzeitig haben!" zu.

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Auch wenn ich mit dem Regelwerk erst angefangen habe zu lesen, aber kann man sich als Magier nicht schon bei der Charaktererschaffung gebundene Geister mit Karma holen? Das spricht ja eigentlich dafür, dass man mehrere Geister haben kann, aber nur einen beschworen.

Oder bin ich jetzt ganz falsch und es geht hier um was ganz anderes?

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Fast, dass du gebundene Geister mit einer Zahl in deinem CHA-Wert haben kannst ist klar und steht fest im Text.
Hier geht es darum, wie viele ungebundene Geister ein Zauberer gleichzeitig haben kann.

In den bisherigen Editionen war es klar und deutlich vorgegeben, nur einen Geist. In dieser Edition gibt es, zumindest im dt. Text keine Aussage dazu.

Kann und wird vermutlich ein Fehler sein. Aber es kann auch Keiner und schlicht gewollt sein.

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Wenn mich mein altersschwaches Gedächtnis nicht täuscht, steht ja im Regelwerk, dass der Beschwörer nur einen einzigen Geist herbeirufen kann. Und weil er diesen Geist nicht auf "Warteschleife" stellen kann, so wie es bei gebundenen Geistern ist, kommt er ja gar nicht zu der Möglichkeit, mehrere Geister "nur" herbeigerufen zu haben.

Herbeirufen, dann binden, sonst kann der Geist nicht auf seine Metaebene entlassen werden und es würde sich damit beißen, dass der Beschwörer nur einen Geist herbeirufen kann.

(Ich hoffe, mein altersschwaches Gedächtnis hat es jetzt richtig zusammen gesucht.)

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Wenn mich mein altersschwaches Gedächtnis nicht täuscht, steht ja im Regelwerk, dass der Beschwörer nur einen einzigen Geist herbeirufen kann. Und weil er diesen Geist nicht auf "Warteschleife" stellen kann, so wie es bei gebundenen Geistern ist, kommt er ja gar nicht zu der Möglichkeit, mehrere Geister "nur" herbeigerufen zu haben.

Herbeirufen, dann binden, sonst kann der Geist nicht auf seine Metaebene entlassen werden und es würde sich damit beißen, dass der Beschwörer nur einen Geist herbeirufen kann.

(Ich hoffe, mein altersschwaches Gedächtnis hat es jetzt richtig zusammen gesucht.)

 

jein. es steht halt drin, dass man nur einen geist gleichzeitig herbeirufen kann. das sagt leider nicht eindeutig aus, ob sich das nur auf die aktion an sich bezieht (man könnte ja auch zwei geister in einer handlung rufen wollen) oder aber auf die absolute summe an ungebundenen geistern. da diese "gleichzeitig"-formulierung auch bei den gebundenen geistern benutzt wird, sehe ICH es als beschränkung auf einen herbeigerufenen geist an. aber wirklich wasserdicht ist die formulierung leider nicht.

 

Avalia hat den passus schon mal zitiert: http://www.foren.pegasus.de/foren/topic/20823-magier-als-buffschlampenund-dann/page-3?do=findComment&comment=329452

Edited by SCARed
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gleichzeitig herbeirufen kann. das sagt leider nicht eindeutig aus, ob sich das nur auf die aktion an sich bezieht (man könnte ja auch zwei geister in einer handlung rufen wollen) oder aber auf die absolute summe an ungebundenen geistern

Ah, OK. Ich verstehe das Problem. (Wahrscheinlich habe ich es einfach im Sinne "gleichzeitig herbeigerufen zu haben" gelesen.) Aber so eine Formulierung, wie zitiert wurde, kann wirklich missverständlich sein.
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