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Geschäftsbedingungen im PDF Shop? Kannich mein Ägypten-PDF verkaufen?


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Die Fragestellung ist wirklich interessant. Ich hab nur leider das Gefühl, dass es darauf nie eine befriedigende Antwort geben wird (es sei denn irgendwer schafft wirklich mal Fakten).

 

OffTopic

Viel interessanter finde ich allerdings die rechtliche Frage, ob nicht ein anderer Verlag Trail of Cthulhu, auch ohne Einverständnis von Pegasus, rausbringen könnte?  :D 

 

Ich schätze, das wäre dann wohl Trail of CTULHU, CTHULU oder CUTULU oder schlimmeres ...

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Ein Problem wird sein das DTRPG keine Möglichkeit bietet sein Downloadrecht aus dem Archiv zu übertragen.

 

OT:

 

OffTopic

Viel interessanter finde ich allerdings die rechtliche Frage, ob nicht ein anderer Verlag Trail of Cthulhu, auch ohne Einverständnis von Pegasus, rausbringen könnte?  :D 

 

Ich schätze, das wäre dann wohl Trail of CTULHU, CTHULU oder CUTULU oder schlimmeres ...

Wäre mir egal, ich bin ja auch Lovecaraft gewohnt,

Edit: Richtig geil wäre ein Buch mit so einen Titel, aber ständigen "vertippern" im Buch selbst!  :D Und dann einen Errata zum Download!

Edited by purpletentacle
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Bin kein Jurist, aber:

 

- Ich glaube das AGB war etwas deutsches, was dann in EU Recht übernommen wurde. Es gibt sowas also nicht auf der ganzen Welt.

 

- Nur weil etwas nicht in den AGB steht, bedeutet es nicht, dass es automatisch erlaubt ist.

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Also, ich habe mal einen befreundeten Medienanwalt befragt, allerdings ist das nicht als Rechtsauskunft zu sehen, sondern als Gespräch unter Freunden und er betont auch, dass er den Sachverhalt natürlich nicht genau kennt, etc. pp.

 

Das vorliegende Konstrukt ist in vielfacher Hinsicht interessant.

Pegasus bietet einen auf DriveThru.com basierenden Online-Shop für PDFs an, der allerdings auf eigener deutscher Domain betrieben wird: http://www.pegasusdigital.de/index.php

Diese Domain ist zugelassen auf:

 

Name: Andreas Finkernagel Organisation: PEGASUS SPIELE GmbH Adresse: Strassheimerstr. 2 PLZ: 61169 Ort: Friedberg (Hessen) Land: DE

 

Der Shop unterliegt daher deutschem Recht, zumal Pegasus hier auch in deutscher Sprache und mit deutschem Logo auftritt und Produkte für den deutschen Markt vertreibt. DriveThru ist in dem Fall zwar die technische Plattform, juristisch verantwortlich ist aber der Betreiber, Pegasus.

Demnach ist also Pegasus hier ind er gefahr, abgemahnt zu werden, da weder ein für Deutschland gültiges Impressum, noch AGB noch eine für Deutschland gültige Datenschutzbestimmung auf der Seite vorhanden ist.

Dies nur mal so am Rande, es gibt hierfür spezialisierte Abmahnanwälte, die es auf so etwas anlegen, mit Streitwerten im fünstelligen Bereich, die schnell mal hohe Abmahnkosten mit sich bringen.

 

Wenn es nun um eBooks geht kommen mehrere Sachen ins Spiel:

 

1.) es gibt noch kein Standardurteil in diesem Fall (oder wie die Dinger heißen), was bedeutet, dass jedes Gericht vermutlich erst einmal individuell entscheiden wird

 

2.) die Kaufbedingungen auf dem Shop sind für den Käufer untransparent (z.B. findet die Erklärung, was ein Wasserzeichen bedeutet selbst nach Umstellung auf die deutsche Sprache ausschließlich auf Englisch statt. Das bedeutet, dass in der aktuellen Kaufsituation ein Privatkonsument vor Gericht vermutlich selbst bei einem Verstoß gegen irgendwo versteckte AGB oder implizierte Nutzungsbedingungen die besseren Karten hat. Er wird schließlich an keiner Stelle über die tatsächlichen Rechte informiert!

 

3.) als Shopbetreiber für eBooks erlangt man durch das Verwenden von AGB, die genau definieren, welche Rechte man beim Kauf erwirbt, gewisse rechtssicherheit und kann sich so leicht vor einem Missbrauch der eBooks schützen

 

4.) die zur Verfügungstellung der eBooks in einer Kaufhistorie ist nicht generell als Hinweis zu deuten, dass man keine Rechte an der PDF-Datei selber erwirbt, zumal diese Erwerbsrechte mit dem Passus "These eBooks are digitally watermarked to signify that you are the owner." momentan eindeutig, wenn auch vermutlich unfreiwillig definiert sind

 

5.) Im Falle einer Accountschließung, die auf einen nicht juristisch als illegal definierten Verstoß zurückzuführen ist, hat man aktuell wohl sehr gute Chance als Kunde auf Wiedereröffnung zu klagen, da es mit Amazon hierzu einen Präzedenzfall gibt. Die Klage selber ist dann auch an Pegasus in Deutschland und nicht an DriveThru zu richten, da diese juristisch verantwortlich für www.pegasusdigital.de sind.

 

Auf jeden Fall soltle Pegasus aber mal das mit dem Impressum nachschieben, denn abgeahnt zu werden, kann übel sein.

 

Achso: das urteil des LG Bielefeld ist wohl noch nicht rechtskräftig und würde dem EU Recht widersprechen, daher ist die Rechtslage hier noch nicht eindeutig gekärt. Aber auch im Falle dieses Urteils hat der Shopbetreiber den Weiterverkauf oder die Weitergabe durch seine AGBs ausschließen müssen.

Edited by Synapscape
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denn ich wundere mich gerade, auf grund welcher norm ich verpflichtet werden soll, mit jemandem künftig verträge abschließen zu müssen, wenn ich das nicht will als ebook verkäufer. ist ja nicht so, dass pegasus uns einen ebookreader verkauft hat, der quasi wertlos würde, weil der account geschlossen wird für neue käufe.

 

davon abgesehen: ich bin nicht heiss drauf, pdfs mit meinem namen drauf im internet rumflattern zu sehen. allerdings ist es vom gedankenspiel her schon interessant zu überlegen was passiert, wenn ich mein pdf ausdrucke und den ausdruck "verschenke".

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Ach, da gibt es (zumindest in Deutschland) noch nicht mal ne Klage...."man bereitet eine vor..." mehr hab ich nicht gefunden....

http://www.rp-online.de/wirtschaft/klage-gegen-amazon-wegen-kontosperrung-aid-1.3998889

 

Synap:Oder gibts da ein anderes, schon gefälltes Urteil?

 

Ah ok, jetzt verstehe ich. Da geht's um systematische Umgehung des gesetzlich eingeräumten Widerrufsrechts. Na selbst wenn ein Gericht sich traut, die Sperrung zu untersagen, passt das meiner Meinung nach nicht auf die Sperrung von drivethrough accounts, wenn Dein Name auf illegal downloadbaren pdfs steht.

Danke für den link!

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So wie ich es verstanden habe, gibt es da kein Urteil aber das Prinzip, dass im Rahmen des Verbraucherschutzes es unzulässig ist, jemandem einen Vertrag oder eben einen Zugang zum Onlineshop zu sperren, weil dieser Gebrauch von seinem Recht macht. In dem Fall Amazon geht es halt um das Wiederrufsrecht. Falls der Kunde also im Falle eines eBookshops das Recht hat, als Eigner einer Datei diese Weiterzuverkaufen und der Shopbetreiber macht ihm dann deswegen den Account dicht, könnte dies nicht rechtens sein. Hängt halt alles damit zusammen, OB jemand das Recht hat, ein eBook weiterzugeben oder nicht und ob die Accountschließung dann auf Basis dieser Rechnetnutzung geschehen ist.

Aber das ist alles graue Theorie, da es bisher keine Urteile gibt und sich Juristen da sehr uneins sind.

 

Aber in der aktuellen Situation könnte man jetzt hingehen, von dem Pegasusdigitalshop und dem Kaufprozess Screenshots machen und meinen Kauf unter fehlenden AGB und Impressumsangaben dokumentieren und im Falle, dass der Verlag einem selbst rechtmäßig den Account sperrt sozsuagen als Rache mal einen Abmahnanwalt nehmen und gegen Verstoß gegen das TMG etc. klagen und alleine bei den dann anfallenden Abmahnkosten wird vermutlich selbst Pegasus der Spaß an gerichtlichen Auseinandersetungen vergehen.

 

Ich als Verlag und Shopbetreiber würde jedenfalls auf Nummer Sicher gehen und AGB einfügen, die klar die Rechte darstellt, die man als Kunde hat und vor allem die gesetzlichen Anforderungen an einen Online-Shop berücksichtigen, denn da sind die Abmahner vermutlich das dringlichste und teuerste Problem. Vor allem geht das sau einfach. Bei e-recht24.de gibt es nen kostenlosen Impressumsgenerator: http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html Da kann man nen rechtsgültiges Impressum erstellen und dann ist die Lücke schon mal dicht.

Edited by Synapscape
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Um wie viele Themen geht es denn hier eigtl. wieder?

 

Ein fehlendes Impressum?

 

Fehlende/unklare AGB?

 

Oder wirklich die Frage, was ich mit PDFs auf denen mein Name steht machen darf?

 

Ein Verkaufswiderrufsrecht des Verkäufers?

 

Oder doch eher dir Frage "Wie müsste ich Trail of Cow Trulla nennen", damit ich es in Deutschland veröffentlichen könnte?

 

 

Aber schön, dass jeder eine Meinung dazu hat?!

Aber vielleicht lese ich auch zuviel (oder zu wenig) ziwschen den Zeilen?!

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@starwarschef:

Trail of Cthulhu ist mir eigentlich egal, aber die rechtliche Situation im Shop und was ich mit meinen PDFs machen darf nicht.

Aber wenn es dir hilft: im Rahmen der Fragestellung, ob man ein Cthulhu-PDF nicht verkaufen könnte, kam das Thema der Lücke des fehlenden Imrpessums auf.

Aber wenn es dir um die Forenhygiene geht, kann man natürlich noch teinen extra "Pegasus, mach da mal nen Impressum drauf"-Faden aufmachen. Nur das halte ich erhlich gesagt für übertrieben.

 

lch als Verlag fände ich das schon nett, auf so etwas hingewiesen zu werden, bevor ein Abmahnanwalt kommt.

Edited by Synapscape
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....

Ansonsten füttern wir mal wieder den Troll...

 

Sorry, aber den Verdacht habe ich an der Stelle eben,,,

 

Zumal ja schon mehrfach auf die "nicht vorhandenen" AGB

sowie die Problematik des Verkaufens hingewiesen wurde.

 

 

@Synap:

Meine Frage war schon ernstgemeint, wobei es mir weniger um die Ausgliederung einzelner Topics geht, sondern um den Gesamtkontext, um den es hier geht (oder auch nicht).

Zusätzlich nochmals der Hinweis dass solche "Hinweise an den Verlag" hier im Forum öfters untergehen (auch wenn es das verlagseigene Forum isr ;))...

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