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Geister in der Praxis


Corpheus
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Zu den zwei Geistern wäre noch zu sagen, dass Zauberer immer nur einen Geist beschwören können. Oder eben max [CH Attribut] Geister binden können. Bei zwei gebundenen Geistern würde ich die Teamworkprobe sogar gelten lassen.

 

Aber erst einen Geist beschwören und suchen lassen und dann noch einen beschwören, um ihm zu helfen, geht nicht

 

GRW s.299 HERBEIRUFEN
...
Man kann nur einen Geist gleichzeitig herbeirufen, und
dieser bleibt nur eine gewisse...

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  • 3 weeks later...

Zu den zwei Geistern wäre noch zu sagen, dass Zauberer immer nur einen Geist beschwören können. Oder eben max [CH Attribut] Geister binden können. Bei zwei gebundenen Geistern würde ich die Teamworkprobe sogar gelten lassen.

 

Aber erst einen Geist beschwören und suchen lassen und dann noch einen beschwören, um ihm zu helfen, geht nicht

 

GRW s.299 HERBEIRUFEN

...

Man kann nur einen Geist gleichzeitig herbeirufen, und

dieser bleibt nur eine gewisse...

Zum Herbeirufen:

Ich hab's erst auch so verstanden, aber als einer meiner Spieler einen Geist los geschickt hatte und dann einen Zweiten für was anderes beschwören wollte, das ganze nachgelesen.

Diese Passage spricht nur vom Beschwören (aka der Prozess um einen Geist zu holen). Man kann dabei genau einen Geist rufen. Ich habe keine Aussage gefunden die sagt, dass man nur einen (ungebundenen) Geist in dieser Welt halten kann (solange er noch Dienste schuldet). Aus meiner Sicht kann man also durchaus mehrere ungebundene Geister für sich arbeiten lassen, wenn man den Entzug verträgt.

 

Zum Teamwork:

RAW geht das nur für Fertigkeitsproben.

Wenn beide Geister die Kraft Suche haben würde ich das an meinem Tisch zumindest aber erlauben. Mit kleinen Geistern erreicht man hier dann sowieso wenig (Wenig Würfel und die Kraft Suche muss ggfs. per zusätzliche Kraft geholt werden). Wenn der Magier den Entzug in Kauf nimmt bin ich zumindest einverstanden ihm da die Option zu lassen.

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Aus meiner Sicht kann man also durchaus mehrere ungebundene Geister für sich arbeiten lassen, wenn man den Entzug verträgt.

Wie viele? Unbegrenzt? Das einzige Limit das ich sonst entdecken konnte war das CHA-Limit für gebundene Geister. Daher würde ich es auch so lesen das man nur einen Ungebundenen haben kann.

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Ich glaube die Kraft Suche für einen Geist ist nach den Regeln für ungebundene Geister sowieso nicht möglich sinnvoll einzusetzen.

Grundregelwerk Seite 301 Geister und Entfernung steht: Ein Geist darf sich nicht weiter entfernen als dessen Magie x 100 Meter. Wenn ein Beschwörer einen Geist über diese Distanz hinaus sendet, zählt das als Ferndienst. Auf der selben Seite steht unter Ferndienst: Wenn der Beschwörer einen ungebundener Geist außerhalb des Radius von Magie x 100 Metern sendet um dort etwas zu tun zählt das als Ferndienst. Wenn ein Geist diesen Ferndienst erledigt hat, wird er frei und kehrt auf seine Heimatebene zurück. Alle nicht genutzten Dienste verfallen.

 

Das heißt doch wenn ich einen ungebundenen Geist mit der Kraft Suche beauftrage und der Gesuchte befindet sich außerhalb Magie x 100 Metern (was wohl meistens sehr wahrscheinlich ist) dann wird der Dienst zu einem Ferndienst. Wenn er die Suche (außerhalb der Reichweite Magie x 100 Metern) erledigt hat wird er sofort frei und alle noch vorhandenen Dienste verfallen. Der Geist wird vermutlich nur eine Richtungsanzeige geben und dann verschwinden. Er wird sicherlich den Beschwörer nirgend wo mehr hinführen oder Ihn zum Ziel begleiten. Für einen ungebundenen Geist ist die Suche nutzlos.

 

Allenfalls gebundene Geister verlieren keine Dienste durch einen Ferndienst (Seite 301 Dienste gebundener Geister).

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Zum Herbeirufen:

Ich hab's erst auch so verstanden, aber als einer meiner Spieler einen Geist los geschickt hatte und dann einen Zweiten für was anderes beschwören wollte, das ganze nachgelesen.

Diese Passage spricht nur vom Beschwören (aka der Prozess um einen Geist zu holen). Man kann dabei genau einen Geist rufen. Ich habe keine Aussage gefunden die sagt, dass man nur einen (ungebundenen) Geist in dieser Welt halten kann (solange er noch Dienste schuldet). Aus meiner Sicht kann man also durchaus mehrere ungebundene Geister für sich arbeiten lassen, wenn man den Entzug verträgt.

 

GRW s. 299

" Das Herbeirufen eines Geistes ist eine Komplexe Handlung. Man kann nur einen Geist gleichzeitig herbeirufen, und dieser bleibt nur eine gewisse Zeit da."

 

Diese Passage ist umstritten. RAW betrifft sie nur den Aspekt des "Herbeirufens" ... nicht den Aspekt des "in seinen Diensten haltens".

 

Aber RAI gibt es einige Aspekte, die dagegen sprechen:

  • Regelung der alten Edition
  • Die Einschränkung ist überflüssig, da man so oder so (Komplexe Handlung) gar nicht mehrere Geister gleichzeitig rufen kann.
  • Fehlende Einschränkung für die Gesamtzahl.

Hab ich was vergessen?

 

Alles in allem halte ich das für einen Fail in den Regeln. Schlecht formuliert... oder vielleicht auch nur übersetzt?

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Das ist im Original schon nicht sauber formuliert vermute ich. Gemeint ist vermutlich, daß das Beschwören bzw. Herbeirufen (Summoning) eine Komplexe Handlung benötigt, wie es das Zaubern generell ja auch tut. Weiterhin kann man vermutlich nur einen ungebundenen Geist bei sich haben. Ein Beschränkung auf Basis des Charismas findet sich dann im Bereich des Bindens (es können bis zu [CHA] Geister an den Beschwörer gebunden sein).

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  • 1 year later...

Eigentlich eine Standard Situation ...

 

GRW s. 361

"Geister lassen sich relativ leicht zu Sicherheitszwecken einsetzen. Man muss sie nur beschwören und ihnen dann als Dienst auftragen, einen bestimmten Bereich zu bewachen. 

Ein Geist kann beispielsweise eingesetzt werden, um einen Bereich auf astrale Aktivitäten zu überwachen, alle Eindringlinge in einem bestimmten Bereich während der Sperrzeiten anzugreifen, oder um andere Aufgaben mit spezifischen Parametern und Zielen auszuführen. Wie der Dienst genau aussieht, den der gebundene Geist auszuführen hat, bleibt dem Spielleiter überlassen."

 

... aber wie regeltechnisch abwickeln? Beachten sollte man, dass alle unbelebten Objekte graue Abbilder ihrer selbst sind (und damit undurchsichtig). Dh. auch der Wach-Geist hat kein unbegrenztes Sichtfeld.

 

Situation 1:

Die Runner wollen physisch in eine Konzern-Niederlassung einbrechen/schleichen. Das Gelände wird von 1 Geist (oder mehreren) im Astralraum bewacht.

 

Problem:

Entdeckt der Geist die Runner automatisch oder was muß der Geist würfeln, um die Runner zu entdecken? Bzw. was müssen die Runner würfeln, um nicht entdeckt zu werden??

 

 

Situation 2:

Die Runner sind ja nicht blöd und schicken vor dem Einbruch den Magier des Teams zu dem Gelände, um zu kundschaften. Der Magier projeziert in den Astralraum und sieht den Geist über dem Gelände patrouillieren. Er möchte sich trotzdem im Astralraum auf das Gelände schleichen und die Gebäude abchecken.

 

Problem:

Entdeckt der Geist den Magier im Astralraum automatisch oder was muß der Geist würfeln, um den projezierten Magier zu entdecken? Bzw. was der Magier würfeln, um nicht entdeckt zu werden??

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Hiho,

 

automatisches Entdecken, hmm, schonmal nicht. Das wäre keine Hürde.

Ein projizierender Magier würfelt vielleicht auf Schleichen (und der Geist auf Wahrnehmung?)

Ein mundaner hat es natürlich deutlich schwerer. Auch Schleichenprobe, mit -6 Mod. angelehnt an blindes Feuer? Wissensfertigkeiten "Astrale Sicherheit" o.ä. können unterstützen?

 

Je einfacher man es machen will, desto mehr behandelt man den Geist wie einen normalen Wachmann. Je schwieriger dest mehr "Skills" gibt man dem Geist, denke ich.

 

Grüße

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Dazu gibt es ja den 15-Seiten-Thread http://www.foren.pegasus.de/foren/topic/27596-asrale-wahrnehmung-und-wie-man-ihr-entgeht/

 

Ich handhabe den Astralraum (und auch die Matrix) wie ein abgewandeltes Abbild der Realwelt. Da kann man also auch schleichen, sich hinter Dingen verstecken und versuchen mit Wahrnehmung Leute zu entdecken die ebensolches tun. Wie die langwierige verlinkte Diskussion zeigt gibt es da aber weder Konsens noch Regelabdeckung für.

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