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"Stuff" menschlicher Pistolen-Spezialist


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Yup, Recht hat der Konni...

 

GRW S. 466

Mehrere Rekorder können für mehrere Fertigkeiten implantiert werden, aber man kann nicht zwei Reflexrekorder für dieselbe Fertigkeit implantieren.

 

Die Adeptenkraft Verbesserte Fertigkeit (Pistolen) ist damit auch kompatibel. Man muss nur beachten das die Kraft die Fertigkeit maximal um Grundstufe (in diesem Fall Pistolen) x 1,5 erhöhen kann.

Edited by n3mo
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Yup, Recht hat der Konni...

 

GRW S. 466

Mehrere Rekorder können für mehrere Fertigkeiten implantiert werden, aber man kann nicht zwei Reflexrekorder für dieselbe Fertigkeit implantieren.

 

Die Adeptenkraft Verbesserte Fertigkeit (Pistolen) ist damit auch kompatibel. Man muss nur beachten das die Kraft die Fertigkeit maximal um Grundstufe (in diesem Fall Pistolen) x 1,5 erhöhen kann.

 

Genau so habe ich gerechnet:

 

Grundwert durch Talentiert: 7

+ 4 durch Adeptenkraft (Maximum ist laut GRW das 1,5 fache der Fertigkeit... aufgerundet)

+ 1 durch Reflexrecorder

 

Damit komme ich dann auf 12 Punkte.

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Habe die neue Version des Chars in den Anfangspost editiert.

Er ist runder, aber in Sachen Pistolen jetzt definitiv ein Tier.

Wenn ich jemanden sicher tod sehen möchte, dann gebe ich vorher einen Punkt Edge aus (Grenzen Sprengen) und Würfel mit 30 Würfeln ohne Limitbegrenzung und mit der Regel der 6.

 

Ich weiß nicht, ob das nicht zu Imba ist... :mellow:

Das solltest du mit SL und den anderen Spielern klären. Ich finde es ziemlich ätzend, wenn ein Spieler vom Niveau aus der Reihe fällt ... egal ob nach oben oder unten.

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Die Gabe Talentiert ist aber nicht aufgeführt und der aktuelle Wert der Fertigkeit, der ausschlaggebend ist, beträgt 6, was ein Maximum von 9 nach sich zieht, z.Z. Da würde ich mich mit dem SL hinsetzten, denn einige Gruppen lassen einige Gaben zum nachträglich kaufen nicht zu. Talentiert kann dazugehören.

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Die Gabe Talentiert ist aber nicht aufgeführt und der aktuelle Wert der Fertigkeit, der ausschlaggebend ist, beträgt 6, was ein Maximum von 9 nach sich zieht, z.Z. Da würde ich mich mit dem SL hinsetzten, denn einige Gruppen lassen einige Gaben zum nachträglich kaufen nicht zu. Talentiert kann dazugehören.

 

Hat sich keiner von euch die erste Zeile des Eingangposts durchgelesen?

Die 2. Variante des Charakters findet sich weiter unten.

 

Mir scheint, jeder heißt sich "nur" die erste Variante durch und es kommt dadurch zu Missverständnissen über was jetzt gesprochen wird...

 

Soll ich die erste Variante löschen öder in einen Spoiler packen?

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Guest Konstantin
Wozu hast du überhaupt die erste Variante behalten? Ansonsten kleiner Tipp. Nimm nicht Talentiert. Übernatürliches Attribut ist viel mehr Karma wert.
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Wozu hast du überhaupt die erste Variante behalten? Ansonsten kleiner Tipp. Nimm nicht Talentiert. Übernatürliches Attribut ist viel mehr Karma wert.

 

Allerdings wird hier im Forum häufig der Vorteil übernatürliches Attribut so gehandhabt, dass man sich den Vorteil holt und dann das Attribut bei der Charaktererschaffung steigert. Laut GRW ist das aber wohl nicht gestattet. Man erhöht damit "nur" das Rassenmaximum, da man die Attribute schon gesteigert hat.

Bitte verbessere mich, wenn ich mich irre oder etwas falsch verstanden habe.

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Guest Konstantin
Ja das ist eine Streitfrage weil in den Regeln das eine auf der Beschreibung daneben das andere steht. Wenn die alles muss streng nach Schritten Fraktion Recht erhält, dann ist auch Talentiert genauso im Eimer, da du schon deine Fertigkeitspunkte ausgeben hast und nun es nach dem Kauf des Vorteils nur mehr mit Karma erhöhen kannst.
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Richtig, mit übernatürlichem Attribut erhöhst du die Rassenobergrenze.

Weder im Vorteil selbst noch bei der Charaktererschaffung im GRW geht hervor das es verboten ist, dieses gesteigerte Attribut nicht zu steigern. Auch ist nicht festgelegt, dass die Attributsverteilung zwingend vor der Vergabe von Vor/- Nachteilen stattfinden muss. Es ist lediglich die rede davon, dass du nur ein Attribut auf sein Maxwert haben darfst bei der Erschaffung des Charakters.

Mir wiederstrebt es auch etwas aber ich finde derzeit keinen gegenbeleg.

 

MfG Shirei Kusagami

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Guest Konstantin

Die Sätze die diesen Konflikt auslösen sind GRW S.67

Besondere Vorteile (Glück, Außergewöhnliches Attribut) erlauben Charakteren, ein einziges Maximum um 1 zu erhöhen. Sie müssen allerdings auch durch Karma be-zahlt werden. Außerdem dürfen nicht beide genannten Vorteile gekauft werden, und der Spielleiter muss in jedem Fall zustimmen. Und selbst wenn einer der beiden Vorteile gekauft wurde, muss der Spieler immer noch Karma ausgeben, um das Attribut auf das neue Maximum zu steigern.

Und GRW S.68

Rob wählt für Attribute die Priorität A, wodurch er 24 Attributspunkte erhält, die er auf Geistige und Körperliche Attribute verteilen kann. Nach dem Ausgeben aller Punkte wirft Rob einen Blick auf seinen Charakter. Er will den Vorteil Außergewöhnliches Attribut kaufen, um die Stärke auf 11 erhöhen zu können. Der Spielleiter hat ihm das erlaubt. Rob weiß das und hat im Vorhinein so viele Punkte ausgegeben, dass die Stärke seines Trolls auf 11 steigt. Rob überprüft seinen Charakter nochmals, um sicherzustellen, dass er nur ein Attribut auf (in seinem Fall sogar über) dem natürlichen Maximum hat.

Edited by Konstantin
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Hallo zusammen

(Ich habe die Diskussion überlesen, sonst hätte Ich schon eher meinen Senf dazugegeben ;):D )

 

Laut GRW ist das aber wohl nicht gestattet. Man erhöht damit "nur" das Rassenmaximum, da man die Attribute schon gesteigert hat.

Bitte verbessere mich, wenn ich mich irre oder etwas falsch verstanden habe.

 

Doch , es ist gestattet .

Wie Konstantin schon aus dem GRW zitiert hat, kannst du mit dem Vorteil aussergew. Attribut dein Rassenmaximum erhöhen ( und für Fortgeschrittene auch noch mit Surge und genetischer Optimierung, alles ist kompatibel ,also ist das natürliche Attrum bis zu 3 Punkte Steigerbar) und du kannst einfach schon vorher die Punkte da drauf setzen , wenn du weißt, das du das Attribut um 1 ( oder sogar 2 oder 3 ) Punkte erhöhst.

 

Auch ist nicht festgelegt, dass die Attributsverteilung zwingend vor der Vergabe von Vor/- Nachteilen stattfinden muss.

 

nicht nur das . es ist auch nicht verboten 6 Punkte in seine STR zu packen , wenn man weiß das man sich den Vorteil ausserg.Attr STR (oder Gen. Optimierung, etc) holen wird.

 

 

Ich hoffe , es liest sich nicht überheblich von Mir, wenn ich schreibe, das Ich nicht verstehe, wieso Spieler da ein Problem sehen....?

 

mit unproblematischem Tanz

Medizinmann

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