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Ein Ruck ist durch Deutschland gegangen


Corn

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Im Falle der Pädophilie jedoch geht man von einer Verhaltensstörung nach dem gegenwärtigen Stand der Sexualwissenschaften und internationaler Klassifikationen.

 

"Um die sexualmedizinische Einordnung der Pädophilie gibt es seit jeher Kontroversen. Sie finden einerseits unter Fachleuten, Pädophilen und Laien statt und andererseits zwischen diesen Gruppen."

 

Detaillierter hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie

 

 

"Die sexuelle Orientierung wird meist als einer von mehreren Teilen der sexuellen Identität angesehen und ist teilweise ein Ergebnis der sexuellen Prägung.

Für dasselbe Themengebiet wurden und werden auch die Begriffe „Geschlechtsneigung“, „sexuelle Veranlagung“, „sexuelle Ausrichtung“, „sexuelle Präferenz“, „sexuelle Neigung“ und „sexuelle Identität“ benutzt, die aber meist viel weitreichendere oder andere Definitionen enthalten."

 

"

Sicher dazugerechnet werden folgende Kategorien:

  • Heterosexualität – überwiegend Menschen des anderen Geschlechts sind von Interesse
  • Homosexualität – überwiegend Menschen des gleichen Geschlechts sind von Interesse
  • Bisexualität (Ambisexualität) – Menschen beiderlei Geschlechts sind von Interesse

.....

Pädophilie/Pädosexualität"

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Orientierung

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Orientierung#P%C3%A4dophilie/P%C3%A4dosexualit%C3%A4t

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Du reagierst überempfindlich ... ;)

 

Ist irgendwie das gleiche wie wenn man das gendern der Sprache/Schrift kritisiert. Oder Israel. Oder die Migrationspolitik.

Ist man gleich in der Schublade Frauenfeind, Antisemit oder Rassist. Jetzt kommt auch noch Homophob dazu :rolleyes:

Ein letztes Mal. Weiterhin höflich. Auch wenn's mittlerweile echt schwer fällt.

Ich habe Dich nicht homophob genannt. Oder sonst irgendwas. Leg mir gefälligst nix in den Mund.

Ich habe Dich darauf hingewiesen, dass die vergleichende Gegenüberstellung von Homosexualität und Pädophilie extrem unpassend, weil extrem vorbelastet ist. Dann habe ich Dich gebeten, das zu lassen.

Sich davon auf eine Opferrolle zurückzuziehen ist ein ziemlich starkes Stück.

Du haust das halt einfach mal so locker nebenbei raus - hey, ist doch nur 'ne lustige Diskussion. Ich empfehle, mal bei einem älteren jüdischen Mitbürger vorbeizugehen und Witze über Öfen und Gasrechnungen zu machen. Ist doch nur Spass! Und wenn Dir dann einer höflich und sachlich sagt, dass das vielleicht ein klein wenig unpassend ist, dann reagierst Du am besten beleidigt und krähst, man würde in diesem Land bei jedem Joke sofort als Antisemit gebrandmarkt.

Was mir der zweite Teil Deines Posts sagen soll verstehe ich nicht. Deine Ursprungsfrage war, warum Konversionstherapie nicht geht, aber Therapie von Pädophilen schon. Die Frage ist beantwortet. Neigungen kriegt man nicht weg. Man kann aber Verhaltenstherapie einsetzen, um mit krankhaften Neigungen umgehen zu lernen. Im einen Fall ist das geboten, im anderen grober Unfug. Dein Exkurs erscheint vollkommen zusammenhanglos.

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Dem Raubmörder traue ich zu, dass er es nach Verbüßung der Strafe nicht erneut tut.

Dem Sexualmörder traue ich zu, dass er es erneut tut.

Und aus diesem deinem Bauchgefühl heraus - Belege dafür hast du wahrscheinlich nicht, falls doch, her damit! - forderst du, den einen für immer wegzusperren und den anderen nicht?

 

Zu glauben, dass ein Pädophiler seine Veranlagung lebenslänglich unterdrücken kann und sie nicht auslebt, ist imho naiv.

Sagst du. Hast du in dem Gebiet Fachkenntnisse oder ersatzweise Quellen für die Behauptung? Denn es gibt Therapien für diese Leute, und aus der Existenz dieser Therapien heraus vermute ich mal, dass die erfolgsversprechend sind. Eine Therapie kann übrigens auch medikamentös sein.

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Meines Erachtens ist es aber auch nicht sinnvoll Bagatellen wie das verfluchen anderer beim Autofahren mit Dilikten wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung zu vergleichen.

Magst du schreiben, wer das wo getan hat?

1. Nun kann man verschiedene andere Delikte betrachten. Wenn ich jemanden schlage und dieser hinfält und durch den Aufprall anschließend Querschnittsgelähmt oder gar tot ist, dann spielt das in einer ganz anderen Liga.

2. Ich kenne mich mit den psychischen Schäden von einer Vergewaltigung oder einer vom Täter verursacht Querschnittslähmung nicht aus. Jedoch glaube ich, dass das Mental jemanden sehr fertig machen kann. Wie gut kann man sich von soetwas erholen?

3. Wenn jemanden einer anderen Person das Leben genommen hat, dann spielt für mich auch noch eine Rolle, ob es Absicht war. Wenn es keine Absicht war ist es für mich wichtig, wie gut könnte ich das vorhersehen und welche Möglichkeiten hatte ich dies zu vermeiden.

4. Allgemein gesagt finde ich aber unser derzeitiges System irgendwie nicht sehr intuitiv und sehr schwammig, da vieles durch das Ermessens des Richter ausgelegt werden kann. Mein subjektiver Eindruck ist, dass je nach Richter und dessen Laune und individuellen Ansichten das Urteil für die gleiche Tat sehr unterschiedlich sein kann. Vielleicht täusche ich mich auch, aber es erscheint mir so.

1. Auch die Strafe wird empfindlich höher sein, weil eine andere, schwerere Straftat verwirklicht wurde. Ohne, dass der Täter da so besonders viel für konnte. In diesem Fall wird er schlicht für die Folgen bestraft, die bei vielen anderen hätten eintreten können, dort aber ausgeblieben sind. Auf gut deutsch, für Pech.

2. Das kommt auf viele Faktoren an, nicht zuletzt auf das Opfer selbst. Menschen reagieren ganz unterschiedlich auf Straftaten. Die einen stecken eine Vergewaltigung weg, die anderen wirft schon aus der Bahn, wenn sie einmal hart in die Fresse bekommen haben. Wenn du dich mit den 15 Opfern einer Einbruchsserie unterhältst, wirst du eine erstaunliche Bandbreite erleben - von Schulterzucken über Aufrüstung der Sicherheit zu Gewohnheitsänderungen, Psychiaterbesuchen und Umzügen. Ein weiterer Grund, warum es so albern ist, singulär immer Vergewaltigungen herauszugreifen. Das sind schwere Straftaten, die auch im Vergleich zu anderen Taten hart geahndet werden. Dennoch ist es falsch, so zu tun, als wäre das immer die Vernichtung eines ganzen Lebens und es gäbe ausnahmslos nie ein Leben danach. Das verstellt aber den Blick darauf, dass auch andere Taten üble Folgen haben können. Nicht zuletzt - auf Tötungsdelikte.

3. Da du mit Absicht wahrscheinlich Vorsatz meinst, ist das Strafrecht auf deiner Seite: Ohne Vorsatz ist es nur fahrlässige Tötung. Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist Resozialisierung natürlich schwer - der Täter wollte das ja sowieso nie und wird nur für seine Rücksichtslosigkeit bestraft, die dann leider zu einem Toten geführt hat. Die Strafe wird sich aber (unter anderem) an den von dir genannten Aspekten orientieren.

4. Strafrecht ist meiner Meinung nach sehr zweigeteilt. Einerseits der Schuldspruch selbst: War der Täter das und welches Gesetz ist dann anwendbar? Diese Seite ist eigentlich nicht schwammig, weil ein Sachverhalt relativ gut eingeordnet werden kann. Immer mal wieder gibt es neue Phänomene, wo sich dann eine einheitliche Linie bilden muss, zB ab wann Raser wegen Mordes verurteilt werden können. Das ist in fünf Jahren aber ausdiskutiert. Von außen wirkt das nur schwammig, weil selbst Profis ohne Aktenkenntnis nicht beurteilen können, was rauskommt. Und das liegt daran, dass so viel von den Details und von der Beweisbarkeit abhängt. Kleinste Änderungen einer Zeugenaussage gegenüber der Polizei früher und dann vor Gericht können den Unterschied zwischen schwerem Raub und einfachem Betrug ausmachen. Falls dann aber der bewiesene Ablauf wirklich passiert ist, dann gibt es da auch nur selten zwei Meinungen zur Bestrafung. Andererseits ist die Strafzumessung eine ungenaue Wissenschaft. Der BGH sagt, dass es nicht eine exakt angemessene Strafe gibt, sondern einen Bereich, in dem alles angemessen ist. Außerdem gibt es einen sehr großen Haufen Aspekte, die man berücksichtigen muss. Allerdings ist der Spielraum des Richters, wenn erstmal alle Aspekte herausgearbeitet und bewertet wurden, nicht riesig groß. Nur, weil es für Raub 1-15 Jahre geben kann, heißt das nicht, dass für einen Fall auch 3-12 Jahre angemessen wären.

 

(Ich sage mal: Prinzip Hoffnung, dass die Resozialisierung bestimmt irgendwie geglückt sei. Und dann schauen alle betreten, wenn ausgerechnet dieser total toll resozialisierte Kerl erneut "erregt mordet".)

Der Satz alleine zeigt ja schon, dass du weder Ahnung hast, noch Interesse, das zu ändern. Ich sehe keinen Sinn, mit dir zu diskutieren. Ich kann die anderen Teilnehmer aber gut verstehen - es ist schwer, so ausgemachten, populistischen Unfug unkommentiert stehen zu lassen...

@BruderLoras: Auch die Kommunikationsfähigkeiten des lieben Corpheus bitte nicht überschätzen. Der sieht sich ohnehin ständig als Opfer...

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Nur mal als Einwurf: Ich bin keine Expertin, aber so wie ich dass verstanden habe, zielt z.B. das Therapieprogramm der Charité in Berlin nicht darauf ab, Pädophilen ihre Neigung "wegzutherapieren", sondern darauf, mit dieser so umzugehen, dass sie nicht straffällig werden und keine entsprechende Pornographie konsumieren. Das Ziel ist es, dass sie durch ihre Neigung niemanden schädigen. Darüber hinaus erfolgt (teilweise und zeitweise) eine Medikamentengabe, die den Sexualtrieb hormonell abschwächt. 

 

Daher ist es ein seltsamer Ansatz, Therapieangebote für Pädophile mit Konversions"therapien" gleichzusetzen. Eine Konversions"therapie" geht ja davon aus, die sexuelle Neigung dauerhaft ändern zu können. Darüber hinaus denke ich nicht das jemand in der Charité sitzt, über dem Patienten betet und dann sagt: "Ihre sündige Neigung hat gerade als schwarzer Rauch ihren Körper verlassen!"

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Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sexualmörder nach Verbüßung einer Strafe so gefährlich sind wie vorher (darum wird ohnehin oft Sicherheitsverwahrung vorgenommen).

Echte Kurzfassung: Du hast keine Ahnung und keine Belege für dein Bauchgefühl. Aus der Tatsache, dass es diese Fälle gibt und auch Rückfälle vorkommen, lässt sich dein Bauchgefühl aber nicht belegen.
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Nur mal als Einwurf: Ich bin keine Expertin, aber so wie ich dass verstanden habe, zielt z.B. das Therapieprogramm der Charité in Berlin nicht darauf ab, Pädophilen ihre Neigung "wegzutherapieren", sondern darauf, mit dieser so umzugehen, dass sie nicht straffällig werden und keine entsprechende Pornographie konsumieren. Das Ziel ist es, dass sie durch ihre Neigung niemanden schädigen. Darüber hinaus erfolgt (teilweise und zeitweise) eine Medikamentengabe, die den Sexualtrieb hormonell abschwächt.

 

Würdest du das so auch auf die Behandlung von Sexualmördern im Gefängnis übertragen? (Ich finde deine Formulierung da ebenfalls passend. Wobei bei dem angesprochenen Pädophilen ja im Idealfall versucht wird, den Schadenseintritt schon vorab zu verhindern, während bei dem Sexualmörder der erneute "Lustmord" vermieden werden soll, mal laienhaft formuliert.)

 

Nein, würde ich nicht. 

Und auch wenn es hier schon von Wikipedia zitiert wurde, habe ich ein Problem mit dem Begriff Sexualmörder. Es gibt diverse Szenarien, in denen ein Mord und eine sexuelle Handlung zusammen geschehen können. Morden, weil der Mord an sich sexuelle Befriedigung verschafft, Mord im Versuch einen vorangegangen Sexualdelikt zu verschleiern, Mord um am Leichnahm sexuelle Handlungen vornehmen zu können. Da gibt es sicherlich noch mehr. 

Sexualität und Gewalt sind ein hochkomplexes Feld mit vielen Facetten. Für alle Leute, die in diese Kategorie "Sexualmörder" fallen, die gleiche Therapie oder Haftform zu fordern, finde ich sehr kurz gegriffen. Wahrscheinlich ergibt so ein Gedanke auch nur aus Sicht eines Laien Sinn. 

Kann ich eben nicht abschließen beurteilen, weil ich eben so ein Laie bin. Ich beschäftige mich relativ viel mit Rechtssystemen, Strafen und Verbrechen und stelle immer wieder fest, dass es ein sehr komplexes Feld ist, indem viele Experten aus unterschiedlichen Gebieten zusammen arbeiten um Entscheidungen zu treffen. Umso mehr man sich damit beschäftigt, umso mehr muss man einsehen, dass man als Laie zwar seine Meinung äußern kann, aber nicht qualifiziert ist, um solche Entscheidungen wirklich zu überblicken. 

 

Die Charité (ich weiß nicht ob noch andere Krankenhäuser in Deutschland ähnliche Therapien anbieten) nimmt in ihr Programm nur Leute mit pädophiler Neigung auf, die nicht straffällig geworden sind. Wenn ich mich recht erinnere genau in der Absicht, nicht alle Pädophilen mit sexuellen Straftätern automatisch in einen Topf zu werfen. Gerade weil ein nicht unerheblicher (wenn nicht sogar der größte ?) Teil an sexuellen Straftaten gegenüber Kindern gar nicht von Tätern ausgeübt wird, die tatsächlich als pädophil betrachtet werden können. (Ist schon länger her, dass ich dazu etwas gelesen habe.)

 

In der Vergangenheit gab es die chemische Kastration als Auflage oder Teil der Strafe für Sexualstraftäter in Deutschland. Ich weiß nicht wie häufig das angewendet wurde, weiß aber aus dem Fall Grabowski/Bachmeier, dass es das in den 80ern in Deutschland gab. Grabowski hat seine chemische Kastration quasi rückgängig machen lassen, ich glaube durch die Gabe von Testosteron. (Auch hier gilt wieder, ich bin keine Expertin und hab keine Ahnung wie das alles genau funktioniert.) 

Soweit ich weiß darf eine chemische Kastration heutzutage nicht mehr angeordnet werden, da es ein massiver Eingriff in den Körper des Menschen ist und somit, wie andere Körperstrafen, in unserem Rechtssystem nicht zulässig ist. Von der Sinnhaftigkeit mal ganz abgesehen. 

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(Alles nachfolgende ist immer noch nur Laienwissen.)

Leute, die zur Befriedigung des Geschlechtstriebs töten, leiden häufig unter einer gravierenden Persönlichkeitsstörung, die umgangssprachlich in die Kategorien Soziopathie oder Psychopathie fallen. Ein Merkmal dieser Persönlichkeitsstörung ist so gut wie immer die Unfähigkeit zur Empathie. Meines Wissens wird das als nicht therapierbar betrachtet. 

Darüber hinaus, wie gesagt, sind Gewalt und Sexualität in ihrem Zusammenspiel psychologisch unglaublich komplex. Selbst eingeschränkt auf diesen scheinbar einen Tätertyp bleibt das so. Vielleicht erregt so eine Person der Moment, in dem der Tod eintritt. Vielleicht die Macht, über Leben und Tod zu entscheiden. Vielleicht tatsächlich die schiere Gewalt. Vielleicht, vielleicht, vielleicht. 

Wie ich oben schon schrieb haben Sexualdelikte in vielen Fällen nicht unbedingt etwas mit Sexualität zu tun, so wie man das Wort in der alltäglichen Verwendung benutzt , sondern mit Macht oder Dominanz. Daher finde ich das Wort Neigung unpassend. Wenn überhaupt wäre es ein Fetisch. Aber auch die Einordnung in die Kategorie Fetisch in Bezug auf sexuelle Gewalt ist umstritten und schwer zu erforschen.

 

Sobald du die von dir gemeinte Gruppe der Sexualstraftäter so wie oben eingrenzt ist deine Forderung "alle Sexualstraftäter für immer einzusperren, ungeachtet ob sie therapierbar sind oder nicht" aber überflüssig. Solche Verurteilten werden in Deutschland schon heute in Sicherungsverwahrung genommen, eben weil sie nicht zur Einsicht fähig sind (keine Empathie) und deshalb nicht therapierbar sind.

Die Erfahrung und das Täterprofiling, dass beginnend in den USA seit den 70er Jahren als Wissenschaft stark an Einfluss auf den Strafvollzug und Strafverfolgung gewonnen hat, zeigen, dass das von dir möglichst eng zu beschreiben versuchte Täterprofil häufig auf Serientäter zutrifft. Die Experten im Strafvollzug wissen das. Häufig machen solche Täter keinen Hehl daraus, dass sie wieder morden werden. Sie erzählen oft gerne von ihren Taten, weil sie dass erregt und sie gerne im Mittelpunkt stehen. 

Solche Leute kommen nicht einfach so wieder frei.

 

Das ein winzig kleiner Anteil solcher Täter doch wieder frei kommt liegt nicht daran, dass das System nicht hart genug ist. Es liegt daran, dass Menschen Fehler machen. Manchmal führt eine unglückliche Verkettung mehrerer Fehler dazu, dass Täter eine positive Prognose gestellt bekommen, entlassen werden und wieder rückfällig werden. Nichts wird das Vorkommen von menschlichen Fehlern ändern können.

Und auch wenn sich niemand wünscht das soetwas passiert und sicherlich alle Leute solche Fälle schrecklich finden, kann die allein von Angst getriebene Reaktion doch nicht sein, auf Resozialisierung und Therapie bei allen "Sexualstraftätern" zu verzichten, auf Paragraph 1 des Grundgesetzes einen Scheiß zu geben und eine bestimmte "Art" von Mensch für immer weg zu sperren. 

 

Zusätzlich lenkt diese leider viel zu häufig geführte Debatte vom wirklichen Problemfeld sexueller Straftaten ab. Der überwiegende Teil wird nämlich im familiären Umfeld oder Freundeskreis begangen, meist nicht in Tateinheit mit Mord. Wesentlich weniger medienwirksam und spektakulär, als ein irrer Triebmörder, der im Park im Gebüsch hockt und die Zähne seiner Opfer sammelt, aber für die Geschädigten nicht weniger schlimm. 

Und wenn es um den Schutz Geschädigter und die Prävention von Straftaten geht, sollten häufig stattfindende Straftaten im Fokus einer Diskussion stehen, und nicht die, die vergleichsweise selten vorkommen, nur weil es in einem etwas befriedigendes hat, auf einen Täter zu zeigen und zu sagen "Guck, der ist böse. Ist also okay, wenn ich auch ein bisschen böse zu dem bin."

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Ich beschäftige mich relativ viel mit Rechtssystemen, Strafen und Verbrechen und stelle immer wieder fest, dass es ein sehr komplexes Feld ist, indem viele Experten aus unterschiedlichen Gebieten zusammen arbeiten um Entscheidungen zu treffen. Umso mehr man sich damit beschäftigt, umso mehr muss man einsehen, dass man als Laie zwar seine Meinung äußern kann, aber nicht qualifiziert ist, um solche Entscheidungen wirklich zu überblicken.

Hm ... klingt wie Lindner zu den Schülern der Friday for Future Aktivisten. Experten an die Macht ... ;)

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Die Charité (ich weiß nicht ob noch andere Krankenhäuser in Deutschland ähnliche Therapien anbieten) nimmt in ihr Programm nur Leute mit pädophiler Neigung auf, die nicht straffällig geworden sind. Wenn ich mich recht erinnere genau in der Absicht, nicht alle Pädophilen mit sexuellen Straftätern automatisch in einen Topf zu werfen.

Hier täuscht dich deine Erinnerung.

Deer Grund ist, dass die Therapie von Tätern nicht nur deshalb gemacht wird, um vor Gericht mildernde Umstände geltend machen zu können.

@Therapie

Abgesehen davon, dass der Erfolg solcher Therapien imho zweifelhaft ist, ist das eine freiwillige Teilnahme. Und die Verordnung vom Medikamenten ist auf die freiwillige Mitarbeit des Täters angewiesen.

Und die Anzahl Pädophiler, die freiwilig VORHER solche Therapien machen ist verschwindend gering.

Und in Anbetracht der immer wieder aufgedeckten Pädophilen-Netzwerken ist die bisherige Politik hier nicht sonderlich erfolgreich.

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Sagst du. Hast du in dem Gebiet Fachkenntnisse oder ersatzweise Quellen für die Behauptung?

Meine "Expertise" steht in Beitrag 532. Die Grundlage meiner Beurteilung findet sich in Beitrag 540 und dem GMV.

Denn es gibt Therapien für diese Leute, und aus der Existenz dieser Therapien heraus vermute ich mal, dass die erfolgsversprechend sind.

Die Wirksamkeit ist umstritten.

Wie niedrig dürfte die Erfolgsquote denn für dich sein, um den Versuch einer Therapie noch zu rechtfertigen?

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@ Judge Gill:

 

Ich versuche mal, deine Argumentation kurz und einfach (und hoffentlich sachlich) zusammenzufassen.

 

Einen Mörder kann man nur sicher davon abhalten, erneut zu morden, indem man ihn für immer einsperrt. Nur dann ist er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft. Soweit kann ich die Argumenatation nachvollziehen (von Morden innerhalb eines Gefängnisses oder von Morden durch Ausbrecher abgesehen).

Sexualmörder haben eine höhere Rückfallquote, die schon in der Natur ihrer Tat liegt. Daher sollten gerade diese für immer eingesperrt werden, um die Gesellschaft zu schützen. Dir geht es also nicht stumpf darum, zu strafen ("Die haben es nicht besser verdient!!!11).

 

Zumindest für die Behauptung, dass ein entlassener Sexualmörder wahrscheinlicher wieder tötet als ein "Nicht-Sexualmörder", bist du noch einen Beweis schuldig.

 

Weiterhin: Wie groß darf denn die Rückfallquote von Sexualmördern im Verhältnis zu der von Nicht-Sexualmördern liegen, um zu rechtfertigen, dass erstere niemals entlassen werden dürfen, letztere eventuell aber noch eine Chance bekommen?

Gerade weil du sagtest, ein rückfälliger Sexualmörder ist einer zuviel. Wieso also nicht auch normale Mörder oder Totschläger? Das ist mir noch nicht klar.

 

Und: Die Rückfallquote (Mörder tötet nach Entlassung aus der Haft erneut) scheint allgemein sehr gering zu sein.

Habe hier einen Artikel, der sich auf eine Studie aus dem USA bezieht, darin ist von 0,9% die Rede (wie gesagt in den USA, wo doch recht viel gemordet wird).

Jeder Mord ist einer zu viel. Aber 99 von 100 Mördern töten nie wieder. Diese 100 Menschen (!) sollen den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen (nach Todesstrafe und Folter die schlimmstmögliche Strafe), weil (statistisch!) einer von ihnen rückfällig wird?

Es werden also viele Menschen für immer eingesperrt, weil sie einer Gruppe zugehören.

Findest du das verhältnismäßig? (Dies ist keine rhetorische Frage. Mich interessiert deine Einschätzung).

 

Ich finde es wichtig, Tat, Strafe, Verhalten in Haft, Resozialisierungsaussichten und Therapieerfolge individuell zu bewerten.

Wie jede Bewertung wird diese zu ungewollten Fehleinschätzungen führen.

Eine lebenslange Haftstrafe ohne Betrachtung der Umstände halte ich aber für ein systemimmanenten Fehler, genau wie die Todesstrafe.
 

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Ich beschäftige mich relativ viel mit Rechtssystemen, Strafen und Verbrechen und stelle immer wieder fest, dass es ein sehr komplexes Feld ist, indem viele Experten aus unterschiedlichen Gebieten zusammen arbeiten um Entscheidungen zu treffen. Umso mehr man sich damit beschäftigt, umso mehr muss man einsehen, dass man als Laie zwar seine Meinung äußern kann, aber nicht qualifiziert ist, um solche Entscheidungen wirklich zu überblicken.

Hm ... klingt wie Lindner zu den Schülern der Friday for Future Aktivisten. Experten an die Macht ... ;)

 

Ich denke, dass war wohl nicht ganz ernst gemeint.

Herr Lindner ist eben kein Experte zum Thema Klimawandel, sondern ein Politiker. Wenn die wirklichen Experten bei dem Thema was zu entscheiden hätten, sehe die Klimapolitik wohl ein wenig anders aus. 

Ich versteh auch den Witz an der Stelle nicht wirklich. Ich maße mir nicht an, die Kompetenz eines Richters, eines Psychotherapeuten und noch anderer Fachleute zu haben, die solche Entscheidungen treffen. Das wollte ich damit nur klar machen und vor allem klar machen, dass ich mich auch irren kann. Aber anscheinend ist Bescheidenheit in Bezug auf die eigenen Kompetenzen im allgemeinen nicht so sehr angesagt.  ;)

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Mhh... Ich vermisse bei der Forderung einer unbegrenzten lebenslangen Haftstrafe nach einem Mord bzw. Einem Sexualstraf-Tater und Mörder die Rechtfertigung auf Basis unseres Grundgesetzes.

Nur weil jemand ein Kapitalverbrechen begeht, können dieser Person nicht sämtliche Rechte aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Die Sicherungsverwahrung ist bereits das schärfste Schwert der Justiz, die nur zum Einsatz kommen darf, wenn eben die Verurteilenden sich absolut sicher sein können, dass zum einen ein Rückfall kommen wird und zum anderen keine Heilung durch Therapie dies verhindern könnte.

Und diese hohen Hürden begründen sich durch eben unser Grundgesetz, dass in unserem Rechtsstaat auch die Täter schützt und deren Würde nicht beliebig antasten darf.

Zumal die meisten Sexualstraftäter an einer geistigen Erkrankung leiden, wodurch sie zudem dann auch oft nur eingeschränkt schuldfähig sind. Daher auch eine Sicherheitsverwahrung unabhängig von der eigentlichen rechtmäßigen Strafe, da hier nicht von einer Rehabilitation ausgegangen werden kann, weil dazu die notwendige psychische empathische Befähigung fehlt (umgangssprachlich das Gewissen).

Nicht umsonst ist vor Gericht deutlich und glaubwürdig vermittelte Reue ein Grund für Strafminderung. Weil es eben auch eine wichtige Basis zur möglichen Rehabilitation ist. Das ist der Kern unseres Rechtssystem, welches auf unserem humanistischen Grundgesetz basiert: Rehabilitation!

Also einen Mörder der aus reiner Niedertracht und niederen Motiven gemordet hat, muss ich anders behandeln, als jemanden der auf Grund fehlender psychischer Stabilität und mangelnder geistiger Gesundheit mordet.

Daher kann es keine pauschale lebenslange Haftstrafe geben, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass eine ernsthafte Bedrohung für die Gesellschaft von einem Täter nach Absitzen der maximal möglichen Haftstrafe ausgeht.

Es ist zudem von enormer Bedeutung, dass sowohl Richter als auch Verteidiger in einem Rechtsprozess auf keinster Weise persönlich involviert sind. Damit eben genau nicht irrationale Emotionen über das Urteil entscheiden, sondern rationale Gründe. Das erfordert eine Distanz, die bei persönlicher Involviertheit eben ausgeschlossen ist.

Nicht das Gerechtigkeitsempfinden eines Opfers oder der Angehörigen eines Opfers sind entscheidend in einem Rechtsstaat, sondern das Rechtsgefüge, welches für jeden im gleichen Maße gilt.

Ein Gesetz, dass einen Straftäter unbefristet einsperrt, mit der Begründung, dass es nur so gerecht ist, widerspricht im höchsten Maße unserem Grundgesetz. Selbst eine Grundgesetz Änderung könnte hier nichts bringen, weil man an die oberen Artikel heran müsste, welche aber gar nicht wirklich ohne weiters für Änderungen offen sind.

Strafe dient nicht der Befriedigung des Gerechtigkeitsempfindens der Opfer. Und das ist auch gut so. Und ja, niemand kann das mehr objektiv, wenn es um seine eigenen Kinder oder andere sehr nahestehenden Personen handelt. Deshalb wird ein Opfer von Kapitalverbrechen fast immer ein Urteil als zu milde empfinden. Es ist eben extrem schwer bis unmöglich auch die Würde eines Kinderschänders aus Sicht der Eltern seiner Opfer unangetastet zu lassen.

Am aller wichtigsten dabei ist aber sie schon vielfach wissenschaftlich bestätigte Eekenntnis, dass eine Erhöhung von Strafen für Kapitalverbrechen keine signifikante Veränderung von Fallzahlen zur Folge hat. Der Grund dafür ist stark vereinfacht: Entweder die Täter von Kapitalverbrechen handeln ohne vorhandene Zurechhnungsfähigkeit (psychisch Kranke) oder sie gehen bei der Tat davon aus, nicht erwischt zu werden.

Es fehlt daher aus humanistischer Sicht und auf Basis des Grundgesetzes eine Grundlage auf welcher man wirklich lebenslange Haftstrafen als angemessene Strafen fest im Rechtssystem verlankern kann. Daher gehört die Sicherungsverwahrung auch strengenommen nicht mehr zur eigentlichen (rechtlichen) Strafe dazu. Sie wird eben genau nicht als Strafe verhängt.

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