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Ein Ruck ist durch Deutschland gegangen


Corn

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Hallo judge,

Auch wenn du meine und andere Posts vielleicht als "Spaß Posts " abgestempelt hast, möchte ich eines dazu sagen. Das ist kein Spaß. Mir macht das schreiben genausowenig Spaß, wie dir (offensichtlich) das Lesen.

Ich glaube auch nicht (hier kann ich aber wirklich nur für mich sprechen), dass du ein nazi oder populist oder afd Befürworter oder sonst etwas bist, was du immer wieder denkst, dass ich dir krampfhaft zu unterstellen versuche.

In RPG sprech würde ich in die den praios Inquisitor oder den rechtschaffen (ob gut oder böse ist Ansichtssache) Charakter sehen.

Die braucht eine demokratische Gesellschaft auch, denn die bilden den Gegenpol zu Menschen wie mir, damit keine Seite über das Ziel hinaus schießt.

In der Diskussion wirkt der starke Kontrast nur immer wieder so als wäre eine seite schon extrem und es werden im Laufe der Argumente auch mal Dinge verteidigt die man vielleicht garnicht verteidigen würde, wenn man nicht gerade dabei wäre seinen Standpunkt zu verdeutlichen. (Wie wenn Hulk den Hammer von Thor blockt und dadurch mehrere Meter durch den Raum geschoben wird)

Vielleicht hilft dir das um dich mit mir wieder in der Mitte bei Gesprächen zu treffen.

Warum ich aber immer wieder in die Diskussion gehe ist, weil du sehr deutlich machst, dass Populismus bei dir in die richtige kerbe schlägt. Deswegen sind die so gefährlich. Menschen wie du und ich ( in dem Fall mehr wie du) sind damit offen für weitere Parolen. Eigentlich wollte man nur Menschen davor bewahren von zu unrecht befreiten Straftätern getötet zu werden und plötzlich hat man ohne was dagegen zu Unternehmen die Machtergreifung in der Live Übertragung aus Berlin gesehen. (Natürlich ist das überspitzt und verkürzt) ich sage nochmal ich will dich nicht in eine Ecke stellen sondern dazu einladen wach zu bleiben und, wenn wir Glück haben, gemeinsam gegen Hetze und pauschale vorverurteilung in den Köpfen zu argumentieren wenn es uns begegnet

Zum Thema:

Phädophilie: ich halte es nachdem ich einige Dokus auf YouTube zum Thema Therapie und resozialisierung gesehen habe für durchaus möglich mit dieser Krankheit zu leben ohne andere (direkt, oder indirekt) zu schädigen. Es mag sein dass ein Teil zwar um die moralische verwerflichkeit weiß aber diese ignoriert und im Verborgenen handelt (nicht krankheitseinsichtig ) aber es gibt auch die Menschen die durch die mediale Aufmerksamkeit den Mut gefunden haben sich Hilfe zu suchen ( ob bevor oder nachdem sie zu Tätern wurden) ich möchte Täter weiterhin bestraft wissen, aber ich würde auch gerne erfolgreich behandelte ( da gibt es keine Garantie nur Prognosen und Gutachten) nicht für den Rest ihres Lebens wegsperren müssen.

Sexual Straftäter (sexualmörder mag ich auch als Begriff nicht)

Ich habe nie davon gesprochen hier die Täter zu schonen und ich möchte in keiner Weise Straftaten klein reden, aber bei dem Thema haben wir alle erstmal Hannibal oder ähnliche Psycho Thriller im Kopf wo hoch funktionale Killer mit meist sehr seltenen und extremen Störungen auf brutalste Art und Weise morden. Mit diesem Bild zu sagen " wenn Täter in Schema passt, dann pauschale Verurteilung x" halte ich weiterhin für falsch und einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Bestimmte Rechte verliert in einer Demokratie nicht mal der schlimmste hitler/Stalin/wasweisichklon.

Das sage ich dann aus dem Grund aus dem auch Apple hier schon so oft gemahnt hat. Weil wir damit Gefahr laufen weitere "Ausnahmefälle" zu finden und dann das ganze Grundgesetz irgendwann überflüssig wird.

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Hiho,

 

ich glaube die besondere Schwere der Schuld wird doch dafür herangezogen, wenn jemand aus niederen Beweggründen (Mordlust, Gier usw.) mordet/handelt. Dies beschreibt mMn. besser das was Judge Gill als nur Sexualmördern angehaftete "Befriedigung eines Triebs" Eigenschaft. In dem Sinne zielt eine solcherart Argumentation auch auf eine individuelle Tatbewertung.

 

Zum anderen sehe ich die meisten Sexualstraftaten nicht als vornehmliche Befriedigung des Sexualtriebs, sondern vor allem als Gewalttat. MMn. geht es in den meisten Fällen um Machtausübung welche als sexualisierte Gewalt Gestalt annimmt. Demzufolge ist mMn. der Vergleich mit Homosexualität oder eben anderen Ausformungen sexueller Neigungen falsch, da in den seltensten Fällen Gewalt und Sexualität so deckungsgleich sind. Sexualität wird als MIttel der Gewalt gebraucht und nicht Gewalt als Mittel der Sexualität.

 

Ein Indiz dafür ist, daß viele Morde nach Vergewaltigungen als Begründung haben, daß das Opfer ja sonst den Täter belasten könne, d.h. die Morde entstehen nicht aus dem Wunsch auf Straffreiheit und nicht aus sexuellen Motiven, obwohl es so gesehen ein Sexualmord ist.

 

Damit denke ich, daß der Zusammenhang aus Sexualmord und nicht therapierbar so nicht per se begründet ist.

Ich würde also deiner Argumentation, Jugde, so nicht folgen. Gibts noch mehr Argumente, oder liege ich falsch?

 

Grüße

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ich glaube die besondere Schwere der Schuld wird doch dafür herangezogen, wenn jemand aus niederen Beweggründen (Mordlust, Gier usw.) mordet/handelt. Dies beschreibt mMn. besser das was Judge Gill als nur Sexualmördern angehaftete "Befriedigung eines Triebs" Eigenschaft. In dem Sinne zielt eine solcherart Argumentation auch auf eine individuelle Tatbewertung.

 

Dann versichere dich dieses Glaubens doch (oder lass ihn dir widerlegen, in diesem Fall), bevor du Schwachsinn ins Internet setzt. In diesem Fall sogar recht einfach mittels Google zu erledigen.

(Sonstige) Niedere Beweggründe sind, neben Mordlust, Habgier und der Befriedigung des Geschlechtstriebs, die erste Gruppe von Mordmerkmalen (daneben dann noch Heimtücke/Grausamkeit/Gemeingefährlichkeit (2) und Verdeckungs-/Ermöglichungsabsicht (3)), die aus einem Totschlag erst einen Mord machen.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt, wenn der Richter findet, dass (Achtung! Überraschung!) die Schuld des Täters besonders schwer wiegt. Sie führt dazu, dass der Zeitpunkt für die vorzeitige Entlassung aus der lebenslangen Haft von frühstens 15 Jahren weiter nach hinten verschoben wird.

Ja, hier wird eine individuelle Tatbewertung vollzogen. Nein, sie hat nichts mit "Sexualmördern" oder "Triebtätern" (beide Begriffe unangenehm nahe an der Tätertypenlehre der NS-Strafrechtswissenschaft) zu tun, sondern ausschließlich mit der individuellen Schwere der Schuld, die der Täter in Betrachtung aller Umstände auf sich geladen hat.

 

 

Zum anderen sehe ich die meisten Sexualstraftaten nicht als vornehmliche Befriedigung des Sexualtriebs, sondern vor allem als Gewalttat. MMn. geht es in den meisten Fällen um Machtausübung welche als sexualisierte Gewalt Gestalt annimmt. Demzufolge ist mMn. der Vergleich mit Homosexualität oder eben anderen Ausformungen sexueller Neigungen falsch, da in den seltensten Fällen Gewalt und Sexualität so deckungsgleich sind. Sexualität wird als MIttel der Gewalt gebraucht und nicht Gewalt als Mittel der Sexualität.

 

Ein Indiz dafür ist, daß viele Morde nach Vergewaltigungen als Begründung haben, daß das Opfer ja sonst den Täter belasten könne, d.h. die Morde entstehen nicht aus dem Wunsch auf Straffreiheit und nicht aus sexuellen Motiven, obwohl es so gesehen ein Sexualmord ist.

 

Damit denke ich, daß der Zusammenhang aus Sexualmord und nicht therapierbar so nicht per se begründet ist.

Ich würde also deiner Argumentation, Jugde, so nicht folgen. Gibts noch mehr Argumente, oder liege ich falsch?

Ansonsten ist dir zuzustimmen, aber was Judge meint, wissen wohl nur er und GOTT.

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Ja, hier wird eine individuelle Tatbewertung vollzogen. Nein, sie hat nichts mit "Sexualmördern" oder "Triebtätern" (beide Begriffe unangenehm nahe an der Tätertypenlehre der NS-Strafrechtswissenschaft) zu tun, sondern ausschließlich mit der individuellen Schwere der Schuld, die der Täter in Betrachtung aller Umstände auf sich geladen hat.

 

 

Das mit den Begriffen hatte ich so nicht auf dem Schirm. Danke für die Info. Ich bemühe mich bei dem Thema um eine möglichst neutrale Sprache, aber es gelingt nicht immer. Gerade bei rechtlichen Themen muss man da genau sein, sonst kann man sich viele Gespräche auch einfach sparen. (z.B. das ein "umgangssprachlicher" Mörder nicht gleich rechtlich ein Mörder sein muss.)

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... aber was Judge meint, wissen wohl nur er und GOTT.

So wie ich den Judge verstehe, meint er Täter die ihre sexuelle Befriedigung im Mord finden.

Er geht dabei davon aus, dass dieser Trieb nicht zu 100% weg-therapiert werden kann. Und dieses Restrisiko ist ihm zu hoch... die logische Schlussfolgerung: Echtes Lebenslänglich.

Im Gegensatz dazu sind andere Morde nicht triebgesteuert.

Judge... korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

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@Corn:

(ich muss mal weit hoch scrollen, aber zu den "Spaßvögeln" hatte ich dich eigentlich nicht gezählt. Eher zu den Gründlichlesern, denen offensichtliche Satzlücken dankenswerterweise auffallen, damit an sie schließen kann. Alles bestens!

Nachtrag: "Spaßvögel" waren apple = Beitrag 500 und Sam Stonewall = Beitrag 501 samt "gefällt mir-Publikum Echo0, CMD, Aleyne. Und ich fand sie so gar nicht spaßig)

 

Definition "Populismus"

Dem Begriff Populismus (von lateinisch populusVolk‘) werden von Sozialwissenschaftlern mehrere Attribute zugeordnet. Charakteristisch ist eine mit politischen Absichten verbundene, auf Volksstimmungen gerichtete Themenwahl und Rhetorik. Dabei geht es mal um die Erzeugung bestimmter Stimmungen, mal um die Ausnutzung und Verstärkung vorhandener Stimmungslagen zu eigenen politischen Zwecken. Oft zeigt sich Populismus auch in einem spezifischen Politikstil und dient als Strategie zum Machterwerb. Nur gelegentlich erscheint er in der Forschung auch als Bestandteil einzelner Ideologien.[1]

In der politischen Debatte ist Populismus oder populistisch ein häufiger Vorwurf, den sich Vertreter unterschiedlicher Richtungen gegenseitig machen, wenn sie die Aussagen und Forderungen der anderen Seite für populär, aber unrealistisch oder nachteilig halten.

 

Ich wüsste nicht, dass eine Zielgerichtete Forderung, wie ich sie formuliert habe, "populär" wäre. Ich habe auch kein interesse daran, die Volksstimmung damit zu beeinflussen. Eigentlich wollte ich nur die Frage von Corpheus beantworten, wie sie aus meiner Sicht zu beantworten ist. Dass es eine vorhandene Stimmungslage gäbe, die ich zu eigenen Zwecken ausnutzen und verstärken würde. Äh, nein?

Also nichts für ungut, aber meine Gedanken sind alles andere als populistisch.

Man kann gern anderer Meinung sein, aber dann hat man eine andere Zielrichtung und nimmt die seltenen Widerholungstaten der selten aus der Sicherheitsverwahrung freigelassenen billigend/bedauernd in Kauf.

 

Insofern du meinst, dass ich durch Populismus beeinflusst werde, muss ich auch absagen, weil ich dann "Kopf ab" oder "Alle Knast immer" rufen würde, oder mainstream "allen eine 2. Chance!" ich tue aber nichts davon. Populistisches Gequatsche kann mich sozusagen an die Füße fassen.

 

 

@slashy:

Ein Indiz dafür ist, daß viele Morde nach Vergewaltigungen als Begründung haben, daß das Opfer ja sonst den Täter belasten könne, d.h. die Morde entstehen nicht aus dem Wunsch auf Straffreiheit und nicht aus sexuellen Motiven, obwohl es so gesehen ein Sexualmord ist.

 

Damit denke ich, daß der Zusammenhang aus Sexualmord und nicht therapierbar so nicht per se begründet ist.

Ich würde also deiner Argumentation, Jugde, so nicht folgen. Gibts noch mehr Argumente, oder liege ich falsch?

 

Genau da liegst du falsch, denn der Mord des Vergewaltigers, der sein Opfer als Zeugen beseitigen will, ist per Definition kein Sexualmord.

 

Zur Erinnerung (siehe sonst oben).

edit: so definiert Wikipedia:

Das Mordmerkmal der Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs soll vor allem drei Fallkonstellationen erfassen:

  1. Lustmorde im engeren Sinne, bei welchen sich ein „Triebtäter“ durch die Tötung selbst Befriedigung verschaffen will
  2. Fälle der Nekrophilie, bei welchen der Täter das Objekt seiner Begierde erst tötet, um sich danach sexuell an ihm zu vergehen
  3. Fälle der Vergewaltigung, bei welchen der Täter billigend in Kauf nimmt, dass sein Opfer infolge der Gewaltanwendung stirbt

Die Tötungshandlung muss mit der Befriedigung des Geschlechtstriebs demnach in unmittelbarem Zusammenhang stehen und sich gegen das Sexualopfer selbst richten. Ob ein Geschlechtsakt tatsächlich stattfindet, ist unerheblich. Eifersuchtstaten sind daher aber ebenso wenig erfasst wie die Tötung Dritter, etwa Zeugen, um den Geschlechtsverkehr zu ermöglichen. Vor allem im Fall Armin Meiwes (sogenannter Kannibale von Rotenburg) war umstritten, ob ein solcher unmittelbarer Zusammenhang auch dann anzunehmen ist, wenn der Täter sich erst bei der späteren Betrachtung von Videoaufnahmen des Tötungsakts sexuelle Befriedigung verschaffen will. Obgleich vom Bundesgerichtshof und der überwiegenden Lehre so vertreten,[31] regte sich dagegen dennoch vereinzelt heftige Kritik.[32]Die Verwerflichkeit bzw. Gefährlichkeit der Tat wird bei diesem Mordmerkmal darin gesehen, dass der Täter das Leben zum Zweck seiner sexuellen Interessen mache und sich so in sozialschädlicher Weise als rücksichtslos offenbare.

 

@CMD: nicht, dass ich es nicht selbst inzwischen zig mal geschrieben hätte, aber Corpfeus bringt es exakt auf den Punkt (DANKE!):

So wie ich den Judge verstehe, meint er Täter die ihre sexuelle Befriedigung im Mord finden.
Er geht dabei davon aus, dass dieser Trieb nicht zu 100% weg-therapiert werden kann. Und dieses Restrisiko ist ihm zu hoch... die logische Schlussfolgerung: Echtes Lebenslänglich.
Im Gegensatz dazu sind andere Morde nicht triebgesteuert.

 

Es geht mir darum, dass die anderen Mörder oder Verbrecher real resozialisiert werden können (ggf. therapiert werden können) (individuelle bereitschaft und Möglichkeiten vorausgesetzt).

Bei diesem Täterkreis: siehe Übersetzung von Corpheus (nochmal DANKE)

 

Und das "echte Lebenslänglich gern im Rahmen der Sicherheitsverwahrung = weniger schlimm als Haft, weil es keine "juristische Haft" mehr ist nach Abbüßinung der Haftstrafe. Hauptsache, sicher weggeschlossen.

Ebenso wie die normale Strafhaft wird die Sicherungsverwahrung bisher in allgemeinen Justizvollzugsanstalten vollzogen. Den Sicherungsverwahrten werden jedoch mehr Hafterleichterungen gewährt, da für sie der Aufenthalt gerade nicht an ihre Schuld anknüpft, sondern der Sicherungsverwahrte sich dort einzig zum Schutze der Allgemeinheit vor ihm befindet. Er erbringt insoweit ein Sonderopfer für die Allgemeinheit, da er durch die Strafhaft seine Strafe vor Antritt der Sicherungsverwahrung bereits vollständig verbüßt hat. Das Bundesverfassungsgericht verlangt daher seit seiner Entscheidung vom 5. Februar 2004,[3] dass sich die Verbüßung der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug positiv unterscheidet („Abstandsgebot“). [Wikipedia]

 

(Also auch nicht "extra was Böses für den Bösen", wie es hier auch irgendwann mal reininterpretiert wurde.

 

Und ich glaube, nichts davon ist populär, schon gar nicht populistisch

(ein emotionaler Ruf nach "Kopf ab": populistisch? glaube ich eigentlich nicht, dafür wären viel zu wenig Leute dafür.

ein noch emotionaler Ruf nach "alle Mörder für immer in den Knast" = vielleicht populistisch, wenn es gerade ein aktuelle Ereignis gegeben hätte.

Meine Vorstellung von einer Verbesserung der Situation: überhaupt nicht populär und erst recht nicht populistisch.)

 

 

edit (Wiki-Definition):

Als Triebtäter bezeichnet man eine Person, die aufgrund eines „psychischen Defektes“ einen Trieb (ein Verlangen) nicht normal steuern kann und durch das zwanghafte Ausüben einer triebbefriedigenden Handlung sich und/oder seiner Umwelt Schaden zufügt.

Meist versteht man unter Triebtätern Personen, die ihren Sexualtrieb nicht in dem gesellschaftlich geduldeten Rahmen ausleben und andere Personen vergewaltigen, sexuell nötigen oder auch sexuell motiviert ermorden (Lustmord). Es kann sich aber auch um anderes zwanghaftes Verhalten handeln (z. B. zwanghafter Diebstahl, sprich Kleptomanie). Vor Gericht wird bei Triebtätern oft verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht, da der unkontrollierte innere „Drang“ die Zurechnungsfähigkeit des Täters einschränke.

 

Hier werden ganz wertneutral die Begriffe "Triebtäter" und "Lustmord" verwendet. Es gibt keinen Hinweis auf Nizi-was-auch-immer. Es sind tatsächlich einfach Worte mit Inhalten, die sich aus der Definition ergeben. Es ist nicht schlimm, sie zu verwenden, wenn man sie im richtigen Sinnzusammenhang verwendet.

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Und wenn es eine Verkettung bestimmter Umstände bei einem einzigen Tätertypus ist, der manchmal Leute raus lässt, dann muss man an der Stelle ansetzen und solange keinen von ihnen rauslassen, bis das gelöst ist.

 

die Belege selbst zu benennen ("es gibt diese Fälle und Rückfälle kommen vor").

Zur Erinnerung, gestern hast du noch behauptet "Dem Raubmörder traue ich zu, dass er es nach Verbüßung der Strafe nicht erneut tut". Heute ist die reine Existenz von Rückfällen (die selbstverständlich auch bei Raubmördern gegeben ist) für dich ein Beleg, dass jemand auf jeden Fall rückfällig werden wird und somit Grund genug, die Person für immer wegzusperren.

Aber OK, überlegen wir mal was deine heutige Position praktisch bedeuten würde...für den Anfang müsste man dich sofort wegen Mord (in allen Variationen) verhaften. Es ist schließlich schon vorgekommen, dass Leute sich insgeheim genau der Delikte schuldig gemacht haben, die sie öffentlich am schärfsten verdammen (siehe diverse NPD-Leute die heute froh sind, dass "Todesstrafe für Kinderschänder" nicht umgesetzt wurde). Nach Judge-Gill-Logik ist allein diese Tatsache Beweis genug, dass eine beliebige Person genau so tickt (oder kann Sam Stonewall etwa zu 100% garantieren, dass es bei dir nicht so ist?). Tut mir leid, aber solange wir das Risiko nicht absolut auf Null reduzieren können, müssen wir an dieser Stelle ansetzen. Think of the children!

Tatsächliche Mörder müsste man hingegen freilassen. Fehlurteile existieren, die Existenz belegt dass man es bei jedem annehmen muss, bis das gelöst ist muss man in deiner Welt jeden so behandeln, als wäre es tatsächlich so.

 

Meine "Expertise" steht in Beitrag 532. Die Grundlage meiner Beurteilung findet sich in Beitrag 540 und dem GMV.

"Ich glaube nicht dass es bei mir funktioniert, denkt doch nur mal nach" sind keine "Fachkenntnisse oder ersatzweise Quellen", sondern das TL;DR von Impfleugnern auf Facebook.
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Hier werden ganz wertneutral die Begriffe "Triebtäter" und "Lustmord" verwendet. Es gibt keinen Hinweis auf Nizi-was-auch-immer. Es sind tatsächlich einfach Worte mit Inhalten, die sich aus der Definition ergeben. Es ist nicht schlimm, sie zu verwenden, wenn man sie im richtigen Sinnzusammenhang verwendet.

Ich sagte "unangenehm nahe", nicht "begriffsidentisch". In juristischen Kreisen (oder zumindest meinen juristischen Kreisen, wir sind wahrscheinlich alles Linksextreme die überall Nazis wittern oder so) werden solche Begriffe daher vermieden.

Ich sage nicht "wer das sagt, ist ein Nazi", ich sage "Leute, vielleicht bisschen vorsichtig sein mit Begriffen, die nahe an Nazisprache liegen" (im Zusammenhang mit deren allgemeiner Strafrechtstheorie, was ja bei diesem Thema durchaus ein naheliegendes Feld ist).

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Es artet dann immer darin aus, dass man mit kopierten Textpassagen erschlagen wird, die alleine durch Wortanzahl bestechen sollen, sich inhaltlich aber um sich selbst drehen und nichts neues aussagen. Die argumentativ durchdachten Beiträge, die hier durchaus auch kommen, werden ignoriert, oder ein einzelner Satz wird rausgesucht und daraus dann ein einzelnes Wort auf die Goldwaage gelegt, die eigentliche Aussage aber vollkommen übergangen. 

 

 

Was anderes:

Mehrere SEK-Beamte festgenommen. Sie sollen Munition entwendet haben und mit der "Prepper"-Szene in Kontakt stehen.

 

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Mehrere-Polizeibeamte-aus-MV-festgenommen,sek270.html

Es ist immer noch unverständlich, wie dieser ganze Themenkomplex nicht mehr Aufmerksamkeit durch die Medien bekommt. 

Bei der Ideologie der Verhafteten kann ich nur hoffe, dass die Ermittler zumindet zu einem Zusammenhang mit Lübckes Ermordung nachdenken und eventuelle Spuren und Verbindungen abklopfen. Kann ja auch ins Leere laufen, aber ich fände es unverantwortlich, nicht in diese Richtung zu ermitteln, da Lübcke anscheinend in das Feindbild dieser Leute passt.

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Was ich mir im Zusammenhang mit dem Mordfall Lübcke wirklich wünschen würde, wäre eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der übelsten Hasskommentar Verfasser und eine Strafverfolgung nach § 130 Volksverhetzung und § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Und bei den wirklich widerlichen Fällen würde ich mir auch eine Haftstrafe wünschen. (Um den Kreis zum vergangenen Thema doch nochmal etwas zu öffnen). Dabei geht es mir nicht um Rache und Gerechtigkeit, sondern einfach um Öffentliche Ordnung und gesellschaftlicher Friede. Mit dem Rückgang von politischer Korrektheit in öffentlich geführten "Diskussionen" auf Internetplattformen, was ich treffender als Verlust von Anstand im Umgang miteinander bezeichnen würde, muss ich und wir als Gesellschaft leider im Sinne der Meinungsfreiheit leben, sofern die Grenze der Beleidigung nicht überschritten wird.

Wenn ich aber an die Kommentare denke, die zum Tod von Lübke vielfach veröffentlicht wurden, dann schwanke ich emotional zwischen persönlich angewiedert und ernsthaft um die Öffentliche Ordnung besorgt. Daher halte ich es für extrem wichtig, neben der sorgfältigen Ermittlung und einem hoffentlich stattfinden Strafverfahren gegen einen überführten Mörder, dass eben jene Volksverhetzer aus den sozialen Medien ebenfalls öffentlich wirksam überführt, verurteilt und bestraft werden. Ich habe die Hoffnung, dass diese Abschreckung für die Zukunft helfen kann, das einige Leute in Zukunft nicht mehr derartige widerwärtige Hetze öffentlich absondern.

Mir ist klar, dass sich damit nicht die Meinungen der Faschisten und Rassisten und anderer Arschlöcher außerhalb des rechten Rands ändern. Aber zumindest werden sie dann aus Angst vor Strafverfolgung nicht auch noch für ihre gesellschaftsfeindliche Ideologie derart öffentlich werben können. Und das ist elementar für den gesellschaftlichen Frieden. Davon müssen soziale Plattformen unbedingt zukünftig frei bleiben werden.

Edit: letzten Satz korrigiert um Missverständnisse zu vermeiden.

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in der ersten Satzhälfte zu behaupten, es gebe keine Belege, um in der zweiten Satzhälfte die Belege selbst zu benennen

Crashkurs Logik für Unbeteiligte:

"1. Tatsache, dass es diese Fälle (...) und auch Rückfälle [gibt].

2. [ich] gehe (...) davon aus, dass Sexualmörder nach Verbüßung einer Strafe so gefährlich sind wie vorher"

Satz 1 ist kein Beleg für Satz 2.

 

  • Wie glaubst du, Sam Stonewall, garantieren zu können, dass ein aus der Haft entlassener Sexualmörder seinen im innewohnenden Neigungen nicht mehr nachgeht? Ok, das ist fast unfair gefragt, denn selbstverständlich könntest du es nicht garantieren. Selbst du hast ja die Rückfallfälle als gegeben benannt. Kannst du es etwa doch garantieren?
  • Und Zusatzfrage: Sofern du es nicht garantieren kannst: Was für eine Zahl an neuen Todesopfern (durch entlassene sexualtäter) ist für dich akzeptabel, ohne deinen Standpunkt als zu ändern zu betrachten?

Zum ersten Punkt: Das ist nicht der Punkt, auf den sich meine Aussage bezogen hat. Du veränderst wie üblich in durchschaubarer Weise das konkrete Thema. Geantwortet habe ich auf den Post:

Dem Raubmörder traue ich zu, dass er es nach Verbüßung der Strafe nicht erneut tut.

Dem Sexualmörder traue ich zu, dass er es erneut tut.

Das basiert offensichtlich auf Bauchgefühl nicht auf Fakten. Immerhin schreibst du, wem du was zutrauen würdest.

 

Zum zweiten Punkt: Jeder Todesfall ist traurig und Anlass zur Überprüfung, was am bestehenden System gut funktioniert und was nicht. Eine freiheitliche Gesellschaft muss aber Opfer für diese Freiheit in Kauf nehmen, das ist meine feste Überzeugung. Und eigentlich auch Konsens, wenn es etwa um die Frage geht, ob Auto fahren erlaubt sein soll oder Alkohol trinken. Dann kommen Leute wie du mit einer unredlichen Argumentation und behaupten, jeder Tote sei einer zu viel. Was scheinbar stimmt, ist in wirklichkeit völlig realitätsfern, weil man nicht alles verhindern kann, will man weiter in einer freien Gesellschaft leben. Realitätsfern auch, weil selbst totalitäre Staaten, wie du sie anscheinend bevorzugst (da du ständig Standpunkte vertrittst, die nur in derartigen Systemen umsetzbar wären), ihre Bürger nur vor rückfälligen Tätern schützen können, aber nicht vor Ersttätern. Und es zeugt auch von Doppelstandards, weil zB bezüglich Alkohol kein Verbot gefordert wird, obwohl Alkohol viel mehr Tote produziert, als rückfällige Sexualmörder.

Die Realitätsferne zieht sich durch alle deine Beiträge, so auch den hier:

Und wenn es eine Verkettung bestimmter Umstände bei einem einzigen Tätertypus ist, der manchmal Leute raus lässt, dann muss man an der Stelle ansetzen und solange keinen von ihnen rauslassen, bis das gelöst ist.

Es ist eine absurde Vorstellung, dass man bei Fehlern einfach nur suchen müsste, dann einen bestimmten Fehler findet, diesen endgültig und für alle Fälle beheben kann und dann alles super ist, weil kein neuer Fehler mehr auftreten wird. Da es um menschliches Verhalten geht, sind alle diese Teilschritte unrealistisch. Es gibt bei Prognoseentscheidungen über menschliches Verhalten durch Menschen nicht einzelne Fehlerquellen, sie sind auch nicht endgültig behebbar. Das ist entweder eine absolut unterkomplexe Betrachtung des Problems oder verkappt der Versuch, Maximalforderungen durchzusetzen, weil die Alternativen ja leider nicht funktionieren. Ich tippe aber auf ersteres.

Wie viele Tote durch Alkohol (Unfälle im Straßenverkehr, Unfälle sonstwo, dabei auch Schäden bei Unbeteiligten, Straftaten unter Alkoholeinfluss) sind für dich akzeptabel?

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Hm ... klingt wie Lindner zu den Schülern der Friday for Future Aktivisten. Experten an die Macht ... ;)

Ein bisschen respektvolle Zurückhaltung bei komplexen und umstrittenen Themen (Klimawandel ist komplex, aber nicht ernsthaft umstritten) ist mir lieber, als das Bauchgefühl als Basis für Forderungen nach einem Ende von Resozialisierungsbemühungen.
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Wie viele Tote durch Alkohol (Unfälle im Straßenverkehr, Unfälle sonstwo, dabei auch Schäden bei Unbeteiligten, Straftaten unter Alkoholeinfluss) sind für dich akzeptabel?

 

3k Autounfälle

60k Rauchen

14k Alkohol

(IIRC)

 

Und der eine oder andere Regierungspräsident ist sicherlich auch noch im Budget.

 

weil selbst totalitäre Staaten, wie du sie anscheinend bevorzugst (da du ständig Standpunkte vertrittst, die nur in derartigen Systemen umsetzbar wären), ihre Bürger nur vor rückfälligen Tätern schützen können, aber nicht vor Ersttätern.

 

Man sollte natürlich erwähnen, daß totalitäre Staaten oftmals Ersttäter sind.

 

SYL

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