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SR5 allgemeine kurze Fragen - kurze Antworten


Medizinmann
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Der einzige Punkt wäre der, dass das down/uploaden/speichern des Autopiloten auf RFIDs nicht von den Regeln abgedeckt ist.

 

Dh ihr müsstet das quasi als Hausregel an eurem Tisch einführen.

Für mich persönlich wäre das zu viel Mikromanagement um ein paar Nuyen zu sparen.

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Beim Micromanagement stimme ich dir voll und ganz zu! Das kann in der Tat sehr aufwendig werden, ständig mitschreiben zu müssen, welche Pilotenprogramme, Cyberprogramme und Autosofts gerade wo laufen oder abgespeichert sind. In unserer Gruppe herrscht grundsätzlich Vertrauensbasis. Jeder schreibt mit, was er/sie für wichtig hält und der Rest vertraut darauf, dass es stimmt. Den Ärger mit dem Micromanagement hätte also nur der Spieler des Riggers. Erst wenn es zu gröberen Ungereimtheiten käme, würde mal was durchgeguckt und abgeglichen werden.

 

Bei der Regelabdeckung bin ich aber skeptisch, da GRW S. 445 "Software" Abs.1 definiert, dass Software per Download oder auf Chip gekauft werden kann. Daraus kann man ableiten, dass Software auf Chips transportiert/aufbewahrt werden kann. Im gleichen Abschnitt werden Cyberprogramme und Autosofts gelistet, was beide also zu auf Chips speicherbarer Software macht. In Asphaltkrieger S. 132ff "Softwarelösungen" werden auch Pilotenprogramme aufgezählt. Also können demnach auch Pilotenprogramme als Software eingestuft werden, was bedeutet, dass sie genauso auf Chips gespeichert werden können. GRW S. 444 beschreibt RFID-Datenchips als quasi unermesslichen offline Datenspeicher zur Übergabe von Dateien. Natürlich könnte man das als reinen Fluff abstempeln und dadurch als irrelevant erklären, aber ich könnte mir nicht vorstellen, warum Programme von der Übertragung befreit sein sollten. GRW S. 241 "Programme" Satz 1 beschreibt Programme jedenfalls als "ausführbare Dateien". Außerdem steht dort auch, dass Programme beendet und ausgetauscht werden können. Fraglich ist halt, ob es eine Regelpassage gibt, die mir verbietet eine einmal auf irgendeinem Gerät ausgeführte (nicht nur gespeicherte) Software nochmal auf einem anderen Gerät ausführen zu dürfen. Der Text zu Pilotenprogrammen im Drohnenkapitel des GRW klingt jedenfalls so, als ob der Austausch innerhalb der ersten Woche nicht verboten wäre. Fraglich wäre hier, ob die eine Woche nach Entfernen der Software zurückgesetzt wird, oder ob sie beim nächsten Gebrauch auf diesem Gerät weiterläuft, wo sie zuletzt stehen geblieben ist... die Zeit also irgendwann zwangsläufig abgelaufen ist und das Programm dann auf dem Gerät festsitzt.

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@"SMG" Das Management hätte nicht nur der Rigger, sondern auch die SL, wenn sie die Regeln für ihre NSC nutzen möchte. Im Regelfall wird das wohl eher keine große Rolle spielen, aber wenn ein Rigger längerfristig vorkommen soll, dann wohl schon. Mir persönlich wäre das zu viel, aber das müsst ihr wissen.

Um ehrlich zu sein, wenn ihr euch auf diese Interpretation einigen könnt, dann würd ich als SL einfach sagen "du brauchst die Software nur einmal" und gut. Ingame kann man es dann immer noch so erklären.

Aber nein, soweit ich weiß gibt es keine Regel die dem was du schreibst widerspricht. Es gibt aber auch keine Regel zum kopieren der Programme nach dem Kauf. Man könnte also auch einfach direkt nach dem Kauf Kopien anfertigen und bräuchte nichts löschen/downloaden usw. sondern nur kopieren und installieren.

 

 

 

Eine eigene Frage: Es gibt mindestens zwei Regelabschnitte die ungefähr lauten "Der Charakter erhält einen (X-)Lebensstil" (x ist u verstehen als Mittelschicht, Luxus usw.) beispielsweise durch die Gabe Treuhandfonds. Dieser Satz kann aber sehr unterschiedliche finanzielle Folgen haben, alleine schon wenn man an Trolle denkt, aber auch durch das Lebensstilpunkte System aus dem Schattenläufer. Würde ihr sagen die Regel ist wörtlich zu verstehen, oder eher als "Der Charakter bekommt einen Lebensstil im Wert von X"?
(Es geht mir übrigens nicht darum Trolle/Zwerge noch mehr in den Ruin zu treiben, deren Kostenerhöhungen können gerne ausgelassen werden.)

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Der Charakter erhält einen (X-)Lebensstil" (x ist u verstehen als Mittelschicht, Luxus usw.)

 

WhatYouSeeIsWhatYouGet !

 

Das meint genau das .

Man bekommt genau diesen Lebensstil (und Taschengeld) je nach Variante . nicht mehr,aber auch nicht weniger !

Wenn Trolle oder so mehr draufzahlen sollten/müßten, würde es dabei stehen .

Wenn man Geld im Werte des Lebensstils bekommen sollte würde es so drinstehen

 

Würde ihr sagen die Regel ist wörtlich zu verstehen,

 

Ja,ja das würde ich .

(Ich mache mir auch mein Leben (als SL) nicht unnötig schwer indem ich mir Komplexere Umstände hineininterpretiere)

 

 

Hough

Medizinmann

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 ... Daraus kann man ableiten ...

 

Natürlich könnte man das als reinen Fluff abstempeln ...

 

Das wäre für mich der Haken an der ganzen Sache. Es gibt keine Regelmechaniken dafür. Nur Fluff und Interpretation. Daher würde für mich eine entsprechende Regelung unter die Kategorie Hausregel fallen.

In solchen Fällen überlege ich mir meist, ob das in der Intention der Autoren liegt (RAI). Das würde ich hier eher verneinen. Letztendlich geht es darum, Nuyen zu sparen. Und die Kosten sind Teil des Balancings (über dessen gelingen man durchaus streiten kann).

 

 

 Fraglich ist halt, ob es eine Regelpassage gibt, die mir verbietet ...

 

Rollenspielregelwerke sind in der Regel permissiv. Dh. möglich ist das, was von den Regeln abdeckt ist. Nicht das, was nicht abgedeckt ist. Von daher sehe diese generelle Argumentation immer etwas kritisch. Da sollte und muß man sich immer individuell den Einzelfall anschauen.

 

 

Nichts desto trotz ... wenn ihr das plausibel findet und Spaß daran habt - macht das! Wobei ich den Ansatz von Luxgram sehr gut finde:

 

Um ehrlich zu sein, wenn ihr euch auf diese Interpretation einigen könnt, dann würd ich als SL einfach sagen "du brauchst die Software nur einmal" und gut. Ingame kann man es dann immer noch so erklären.

 

 

 

@Lebensstil

Sehe ich wie der Medizinmann. Es gibt keine Geldsumme sondern einen Lebensstil. Wenn der für Trolle "mehr Wert" hat, ist das eben so. Denn am Ende hat der Troll trotzdem nur die gleichen Leistungen wie ein Norm (bei gleichem Lebensstil).

 

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Rollenspielregelwerke sind in der Regel permissiv.

 

Richtig. Da ich aktuell davon ausgehe, dass das GRW das Verschieben und Lagern der Programme erlaubt (permissiv), frage ich deshalb, ob ich im GRW etwas übersehen habe, oder ob es in Ergänzungsbänden etwas gibt, was meiner Schlussfolgerung widerspricht. Denn wenn nicht, würde es den bisherigen Sachverhalt umdrehen und "Jede Drohne braucht ihre eigenen, nicht wiederverwendbaren Programme"  würde dadurch zur allgemein praktizierten Hausregel werden, um übermäßiges Mikromanagement zu umgehen. RAW jedenfalls. Ob das ganze RAI ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

 

Andere Frage:

Ist beim Kauf einer munitionsverbrauchenden Waffe immer ein leerer Streifen/Magazin/Clip/Gurt whatever im Preis enthalten, oder muss man extra einen kaufen, um die Waffe beladen zu können?

 

Geht um Gaussgewehre, deren Energieclips Verfügbarkeit 14V haben. Holt man sich ein Gaussgewehr durch den SL Vorteil "Spezialausrüstung" zur Charaktererschaffung, kann man ja nicht auch noch den Energieclip dazu kaufen. Ist einer beim Kauf bereits enthalten, oder muss man das Ding zum Schießen solange an einem Fahrzeug anschließen, bis man ingame einen Energieclip findet?

Edited by SuperMarauderGirl
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Munition ist üblicherweise nicht inkludiert - wobei man einem Gaussgewehr als Spielleiter durchaus 10 Schuß zustehen könnte, quasi als Paket. Wäre aber nicht ganz regelkonform.

14 ist schon schwierig, aber im Spiel durchaus machbar.

(Damals in SR2 hatte APDS die 14er Verfügbarkeit, aber die musste man mit explodierendem Würfel als Schwellenwert knacken. Quasi unser Runden-Start-Ritual)

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Ein leerer Munitionsstreifen ist sicherlich im Kauf inbegriffen. Die Munition selber muss man seperat erwerben.

 

Beim Energieclip ist es unproblematisch den kann man ja selber aufladen.

Problematisch wird eher bei Munition die in fester Form erforderlich ist wie der Metallstab beim Gausgewehr.

 

 

Aber wenn ich SL wäre und jemand kauft bei mir mit dem Vorteil eine Waffe bei Charaktererschaffung würde ich den auch auf die Munition und anderes Zubehör der Waffe ausweiten. Muss halt nur extra bezahlt werden. Und wenn sich der Spieler dann 5000 Schuss einlagert wäre mir das auch recht. 

 

 

 

Programme per se würde ich auch kopierbar machen. Man muß nur schauen ob das jeweilige Modell passt.

 

Bei Pilot Programmen ist das etwas anders da zu denen spezielle Chips als Hardware erforderlich sind. Es reicht also nicht nur die Software zu laden man muß auch spezielle Chips einbauen. Siehe Asphaltkrieger S. 175

Ich als SL habe aber keine Probleme damit die Chips auszuschlachten und in ein neues Fahrzeug / Drohne wieder einzubauen Hauptsache das Modell stimmt. GGf muß man aber noch Zeit für Kalibrierung aufwenden...

Edited by Lyr
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@Lyr bzgl. Pilotenprogramm: Sehr gut! Die Stelle im Asphaltkrieger muss ich übersehen haben. Kommt zwar aus den Regeln zur Fahrzeugmodifikation, da die spezielleren Drohnenmodifikationsregeln diesbezüglich aber nichts Abweichendes festlegen, würde ich es dort genauso handhaben. Ein Bergen des Pilotprogramms wäre somit mMn nur noch durch die Regeln für Downgrades oder Ausschlachten nach Datenpfade möglich, sofern die Chips und das Programm nicht anderweitig zu beschädigt sind. Das dürfte den meisten Riggern im Gefecht allerdings nicht mehr rechtzeitig gelingen.

 

@slowcar: Geht nicht um die Munition, sondern den Energieclip. Die Hauptmunition ist bei der Ares Thunderstruck (Kreuzfeuer S. 45) kein Problem, da Sturmkanonenmunition mit 12V verwendet wird. Die Energie selbst sollte auch kein Problem sein. Problematisch ist der Energieclip (Verfügbarkeit 14V, Kreuzfeuer S. 51, 54), in dem die Energie gespeichert ist. Das ist quasi das Äquivalent zum Ersatzladestreifen (Verfügbarkeit 4, GRW S. 435) einer normalen Waffe. Der Unterschied ist, dass der Clip nur eine von mehreren Varianten ist, um die Waffe mit Energie zu versorgen. Ich habe im echten Leben noch nie eine Waffe gekauft und kann deshalb nicht sagen, ob es selbstverständlich ist, wenn ein Magazin/Clip/... im Lieferumfang enthalten ist. Die Regelbücher zu durchforsten hat mir bisher keine aufschlussreichen Antworten dazu gegeben, weshalb man das ja eigentlich verneinen müsste, wodurch die Waffe dann aber nicht kampfbereit gemacht werden könnte.

 

Gefühlt würde ich sagen, dass der Hersteller einen Gratis-Energieclip beilegt, damit die Waffe überhaupt nutzbar ist. Ich bin mir nur nicht sicher, weil so ein Teil gleich Y400 kostet, was ja ein bisschen mehr ist als die Y5 vom Ersatzladestreifen. Die Variante das passende Equipment in einem Zug zusammenkaufen zu dürfen, so wie Lyr das vorgeschlagen hat, klingt simpel, würde in diesem speziellen Fall aber auch ermöglichen direkt die wesentlich krassere Rucksackbatterie (Verfügbarkeit 20V) für Y2500 zu erstehen. Das würde, meinem Verständnis nach, den Vorteil "Spezialausrüstung" aus Schattenläufer schon überschreiten.

Edited by SuperMarauderGirl
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Andere Frage:

Ist beim Kauf einer munitionsverbrauchenden Waffe immer ein leerer Streifen/Magazin/Clip/Gurt whatever im Preis enthalten, oder muss man extra einen kaufen, um die Waffe beladen zu können? ....Geht um Gaussgewehre, deren Energieclips Verfügbarkeit 14V haben

 

Wenn der Clip über der normalen Verfügbarkeit liegt, die ein Standard Char erhalten kann ,dann gibts 3 Möglichkeiten (die der SL entscheiden muss)

A ) Der Spieler hat Pech gehabt . RAW is' RAW

B ) der Spieler muss den Vorteil nochmal für den Clip nehmen

C ) der SL ist gnädig und schenkt dem Spieler/dem Char den Clip

 

Gefühlt würde ich sagen, dass der Hersteller einen Gratis-Energieclip beilegt, damit die Waffe überhaupt nutzbar ist.

 

Ich auch !

Nicht nur ,weil ich ein KISS Typ bin sondern auch weil eine meiner Defaulteinstellungen  : Im Zweifel für den Spieler ist

 

mit einfachem positiven Tanz

Medizinmann

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Zu den Programmen und Autosofts:

Wir handhaben es so, dass jede Autosoft pro Drohnenmodell / Waffenmpdell und Stufe nur einmal gekauft werden muss. Die Riggerin kauft "Manövrieren (FlySpy) Stufe 4". Diese Autosoft kann sie nun auf allen FlySpys, auch gleichzeitig laufen lassen. Wie sie an die "Kopien" gekommen ist, spielen wir nicht aus.

Die Hausregel vereinfacht das Ganze und entlastet den Geldbeutel deutlich! Es gibt eine Liste mit allen Autosofts und Programmen, und aus denen kann die Riggerin dann nach belieben wählen. Das Wechseln läuft dann über die Konsole oder direkt über die Drohne (was im Endeffekt aufs gleiche hinausläuft). Das gleiche gilt für die Pilotprogramme. Pilotprogramm Stufe 4 (MCT-Roto) läuft dann auf allen Modellen vom Typ MCT-Roto.

Für einzelne Modelle wäre dies a) zu teuer (weil pro Drohne nochmal so 2-5k an Autosofts/Pilot dazu kommen) und zweitens zu viel Micromanagement ("moment, welche wurde da jetzt abgeschossen?"). Gleiches gilt für die Waffen: "Zielen (Ares Predator V) Stufe 4" gilt dann für alle Drohnen, die diese Waffe haben.

Kleiner Tipp: Gib den Drohnen Namen, dann lassen sie sich allgemeine besser handhaben.

 

Zu den Ladestreifen:

Ich würde bei jeder Waffe pauschal einen Ladestreifen, bzw. bei dem Gaußgewehr einen Energieclip gratis dazugeben. Warum sollte ich eine Waffe kaufen, die dann nicht schießen / nicht geladen werden kann? Als Käufer möchte ich die Waffe kaufen und damit schießen können und nicht erst noch Zusatzzeug kaufen müssen. Bei fertigen Computern sind meist auch Betriebssysteme dabei und ein Auto wird meist auch mit etwas Benzin im Tank verkauft...

Edited by Brazzagar
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Gefühlt würde ich sagen, dass der Hersteller einen Gratis-Energieclip beilegt, damit die Waffe überhaupt nutzbar ist. Ich bin mir nur nicht sicher, weil so ein Teil gleich Y400 kostet, was ja ein bisschen mehr ist als die Y5 vom Ersatzladestreifen. Die Variante das passende Equipment in einem Zug zusammenkaufen zu dürfen, so wie Lyr das vorgeschlagen hat, klingt simpel, würde in diesem speziellen Fall aber auch ermöglichen direkt die wesentlich krassere Rucksackbatterie (Verfügbarkeit 20V) für Y2500 zu erstehen. Das würde, meinem Verständnis nach, den Vorteil "Spezialausrüstung" aus Schattenläufer schon überschreiten.

Wie gesagt, ab Werk wird ein Ladestreifen, Energieclip etc dabei sein. Ich habe zwar bisher auch nicht viele Waffen gekauft aber es wäre schon arg seltsam wenn man das als extra noch dazu kaufen muss.

Ich ging bei meiner Aussage davon aus dass das Zubehör die gleiche Verfügbarkeit hat wie die Waffe. Bei Keramikwaffen zum Beispiel kann noch ein spezieller Schalldämpfer oder Versiegelte Ladestreifen etc dazu gekauft werden. Die wären bei mir im Vorteil mit enthalten. Die Rucksackbatterie ist, glaube ich, nicht spezifisch für das Thunderstuck, die wäre dann nicht inkludiert. Aber so was wie zusätzliche Energieclips wären dann auch mit dabei. Auch ein intrgiertes Smartlink würde ich zulassen. Sofern die Verfügbarkeit dann nicht zu hoch wird.

Also alles um die Waffe vernünftig benutzen zu können. Man kauft mit dem Vorteil das Gesamtpaket der Waffe.

 

Zusatzspielereien wie der Rucksack sind dann extra. Im Zweifel entscheide ich das auch im Einzelfall wenn es zu bunt wird.  

Edited by Lyr
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Frage: Zählt der Würfelpoolbonus der Unterbrechungshandlung "Volle Abwehr" auch für den Einsatz der Kampftechnik "Riposte"?

 

Im Kreuzfeuer S. 124, 125 heißt es zur Riposte:

 

Statt einer gewöhnlichen Verteidigungsprobe legt der Charakter eine Probe auf (Nahkampffertigkeit) + Reaktion [Präzision] gegen die Angriffsprobe des Gegners ab.

Bedeutet dies, dass der Einsatz der Riposte eine ungewöhnliche Verteidigungsprobe ist?

 

Im GRW S. 170 steht zur Vollen Abwehr:

 

Diese Handlung sorgt dafür, dass der Charakter während der gesamten Kampfrunde seine Willenskraft zum Würfelpool seiner Verteidigungsproben addieren darf.

 

Wenn die Riposte eine ungewöhnliche Verteidigungsprobe ist, dann ist sie ebenfalls eine Verteidigungsprobe, wodurch der Bonus zählen müsste. Mir kommt das aber ziemlich hart vor. Insbesondere, wenn man das mit den Möglichkeiten von Cyberware oder Adeptenkräften kombiniert. Ist das so gewollt, unglücklich geregelt, schlecht übersetzt oder hab ich was übersehen? Hat ggf. jemand den englischen Wortlaut dazu parat?

 

EDIT: Analog würde das dann ja sicherlich auch für die Technik "Gegenschlag" gelten, oder?

Edited by SuperMarauderGirl
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US Core Rules

 

Volle Abwehr:

"This action adds the character’s Willpower to their Defense tests for the entire Combat Turn."

 

Riposte:

"In place of the standard Defense Test, the character makes a (Melee Weapon Skill) + Reaction [Accuracy] Test against the opponent’s standard Attack Test."

 

 

Ein "Melee Weapon Skill) + Reaction [Accuracy] Test" ist kein "Defense test". Auch keine Untergruppe der "Defense Tests". Von daher würde ich so etwas in meinen Runden nicht zulassen.

 

 

@Waffe + Magazin

Das Magazin ist imho elementarer Bestandteil der Waffe und daher beim Waffenkauf immer mit dabei. Im Gegensatz zur Munition (wobei ich in meiner Runde da immer ein volles Magazin mit Standard-Munition mitgebe).

Ersatzmagazine bzw. zusätzliche Munition muß extra gekauft werden.

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