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durch eine ausgeklinkte Okulardrohne zaubern ?


Scruffy
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Du hast recht, zitieren wir mal etwas vollstaendiger:

GRW S. 279:

 

Sichtverstaerkungen in Form von Cyber- oder Bioware, die mit Essenz bezahlt wurden (oder Teil eines Implantats sind, das mit Essenz bezahlt wurde), gelten als natuerlich. Technologische Sichtgeraete, die die Wahrnehmung digitalisieren oder verstaerken (Kameras, elektronische Fernglaeser, Matrixuebertragungen usw.), funktionieren nicht, weil man dann nicht das Licht wahrnimmt, das vom Ziel ausgeht, sondern nur das Licht des digitalen Abbilds.

 

Die erklaerung warum Technologische Sichtgeraete nicht funktionieren ist recht eindeutig: Man sieht ja nur das Bild des Bildschirmes, nicht das des Objekts. 
Die Liste auf S.448 sehe ich als recht schlechtes Beispiel fuer deine Argumentation, da hier auch die Bildverbindung als Sichtverstaerkung aufgefuehrt wird. Damit waeren sogar Kameras moeglich, wenn man sie mittels Bildverbindung im Cyberauge nutzt (Ist ja eine Sichtverstaerkung, fuer die man Essenz bezahlt hat).
(Hier bekommt man dann das Hardcover GRW ueber den Hinterkopf)
Meine Argumentation gegen das Zaubern durch die Bildverbindung ist, dass das Licht nicht durch einen Sensor aufgezeichnet wird, fuer den man Essenz gezahlt hat, sondern das mit Essenz bezahlte Sinnes"organ" nur die digitalisierten Daten bekommt. (Auch hier bereits nicht wirklich 100% RAW, sondern Rules as Interpreted)

Die Okulardrohne ist ein recht lustiger Fall, da man auch dann noch Essez dafuer bezahlt hat, wenn man sie aus dem Auge herausnimmt und in der gegend damit Herumfuchtelt. Die Okulardrohne zeichnet das Licht auch direkt auf - die Weiterleitung zum Restauge ist so oder so digital. Aber man hat Essenz fuer diesen Sensor gezahlt, und wenn man Essenz dafuer gezahlt hat, kann man damit Zaubern. 

Nicht RAW sondern Freie Handwedelinterpretation waere auch Beispielsweise, dass es nur so lange funktioniert, wie sie die mit Essenz bezahlten Sensoren sich auch innerhalb der Aura befinden. Je nach konkreter Auravorstellung, kann der Magier dann noch durch die Drohne Zaubern, so lange er sie selbst in der Hand haelt, nicht aber wenn sie der Sam als Action Cam auf den Helm geschraubt hat.

Hierzu tatsaechlich eine kurze Frage: Wenn der Magier eine Astralreise macht - bleibt seine Aura beim Koerper, oder beim Astralkoerper?

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Lies dir doch die Bildverbindung nochmal durch. Die Aufzählung unter Augencyberware verweist nämlich auch auf S. 448 ;) . Die Antwort auf die Frage warum das Kamerabild das dir per Bildverbindung in dein Sichtfeld projiziert wird nichts bringt ist im Zitat von S. 279 versteckt...

 

@Namenlos Freies Assoziieren. Ich fang mit dem Begriff Windmühlen an :P .

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Ich habe mir die Bildverbindung durchgelesen, darum kam ich ja auf die Idee, dass man das spitzfindig ausnutzen koennte. 

 

... aber man kann praktisch alles darauf anzeigen, was man will.

Also auch Kamerafeeds.

Interessanter weise schliesst das Zitat eben diesen Anwendungsfall nicht aus. Es ist etwas ungewohnt, da in diesem Fall zuerst die Ausnahme und dann die Regel steht. 
Regel: technologische Sichtverbesserungen und Kamerabilder funktionieren nicht. Ausnahme: Man hat Essenz dafuer gezahlt, dann zaehlen sie als natuerlich.
Fuer die Regel gibt es sogar eine Erklaerung: Normale Sichtverbesserungen funktionieren so, dass sie die Sensoren auswerten und ein Fuer Augen lesbares Bild auf einem Bildschirm abbilden. Man kann dieses Bild nicht fuer Magie verwenden, da man nicht das Objekt sondern lediglich ein Bild des Objektes sieht (Und ein Feuerball darauf waere fuer den Magier in den meisten Faellen aeusserst unangenehm - wenn er das Bild etwa in Kontaktlinsen sieht...)

Wenn man allerdings Essenz fuer etwas zahlt, zaehlt es als natuerlich. Sei es Infrarotsicht oder Cyberaugen. Oder ein drittes Cyberauge auf dem linken Unterschenkel (Gibt es fuer zusaetzliche Cyberaugen eigentlich im 5er Regeln? Ich glaube mich daran zu erinnern, dass es im 4er Regeln dafuer gab.) Na gut, bei dem dritten Cyberauge laesst sich diskutieren, ob es sich dabei um eine Sichtverstaerkung handelt. Wenn man ausschliesslich nach der Liste auf S. 448 geht, dann nicht. Nachdem aber generell normale Sicht nicht zu Sichtverstaerkungen zaehlt sehe ich ein reines Beschraenken auf diese Liste als kritisch: z.B.: Magier ersetzt seine Augen durch Cyberaugen, weil er coole Neonfarben als Augen moechte. Allerdings baut er keine Sichtverstaerkungen ein -> Cyberaugen oder normale Sicht stehen nicht auf der Liste -> Magier kann nicht mehr zaubern, weil er nun durch Kameras welche keine "Sichtverstaerkungen" sind schaut. 
Beschraenkt man sich allerding ohne GMV auf diese Liste, dann ist auch Bildverbindung eine Sichtverstaerkung die nun zum Zaubern eingesetzt werden kann. Durch den direkten Nervenanschluss ist kein einblenden der Daten auf einem Bildschirm notwendig, stattdessen wird die Information direkt modifiziert an den Sehnerv weitergegeben. 
Wie gesagt, hier kann man Arbumentieren, dass die Ausnahme "wenn Sichtverstaerkungen mit Essenz bezahlt wurden funktionieren sie" aus verschiedenen Gruenden nicht greift. Die Argumentation hierfuer ist allerdings nicht so trivial, das man sich auf den zweiten Satz bezieht und sagt, hier ist es verboten. Nach den Konventionen der logischen Diskussion uebertrumpft eine Regel nicht die Ausnahme der Regel. Ansonsten waere die Ausnahme nicht die Ausnahme.
Versteh mich nicht falsch, ich moechte keinesfalls diese Abstruse Idee, dass man mit Bildverbindung ploetzlich durch Kameras zaubern kann verteidigen. Jeder der das versucht wuerde von mir das Hardcover GRW auf den Hinterkopf bekommen. RAI sind in dieser Hinsicht recht klar.

Ich wollte es nur als Beispiel nehme, warum die Liste S.448 ohne GMV nicht als Referenz fuer den Satz auf S. 279 geeignet ist.
Dadurch wird allerdings die Situation mit den Okulardrohnen komplizierter. Eine Okulardrohne ist nun keine Sichtverstaerkung lauf S. 448 - ebenso wie ein Unmodifiziertes Cyberauge.
Die von vielen Gewuenschte Verhaltensweise von Okulardrohnen scheint zu sein:
Im Auge: man kann damit Zaubern

Ausserhalb des Auges: man kann nicht damit zaubern.
Dieses Verhalten wuerde ich als gamistisch durchaus Sinnvoll ansehen, ist jedoch mit RAW schwer wirklich zu untermauern.
Man kann nun die Beschreibung auf S. 458 interpretieren und sagen, dass die Drohne im Auge Cyberware ist und ausserhalb des Auges nicht mehr.
Das Sinnvollste Argument in dieser Hinsicht ist der Satz, das sie im Auge wie ein Cyberauge funktioniert. Hier baut die Argumentation darauf auf, dass eine Okulardrohne als Drohne und somit nicht Cyberware bezeichnet wird und somit nicht unter die Essenzausnahme faellt. Wenn sie allerdings im Auge ist, dann funktioniert sie wie ein normales Cyberauge, und schafft somit eine Ausnahme fuer Drohnen um als Cyberware zu gelten.
Interessant wird es allerdings dadurch, dass die Okulardrohne im Cyberwarekapitel unter Augencyberware aufgefuehrt ist, und man sie als Modifikation (Sprich Teil von) regulaeren Cyberaugen erwirbt.
Sieht man sie nun als Teil des mit Essenz bezahlten Cyberauges? Oder als eigenstaendige Drohne? 

Wenn man sich bei Sichtverstaerkung nicht auf S.448 beschraenkt, dann wuerde Sinngemaess auch eine erweiterung des Sichtfeldes als Sichtverstaerkung zaehlen - Also das Cyberauge am linken Unterschenkel, und auch das Rausgeploppte Cyberauge, dass man in der Hand haelt. 

Es haengt eben auch davon ab, ob man die Okulardrohne nun als Teil des Cyberauges sieht dessen Kapazitaet sie braucht oder nicht. 

Und folgenden Satz habe ich durchaus beachtet:
 

 

Die Drohne funktioniert wie ein normales Cyberauge (...) bis man sie herausnimmt

Hier kann man den Fokus durchaus auch auf dem "normales" sehen -> Wenn sie eingesetzt ist, dann funktioniert sie wie ein normales Cyberauge, wenn sie herausen ist wie ein Cyberauge, das man fernsteuern und am Kuechentisch vergessen kann...

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Also, ich muss tatsächlich sagen dass je länger ich darüber nachdenke, ich Regeltechnisch überzeugt bin das es geht.
​Der deutsche Regeltext verweist darauf, dass es sich wie eine Drohne steuert, nicht dass sie wie eine Drohne behandelt wird.

Es wird auf nicht auf eine Bildverbindung verwiesen, sobald sie den Körper verlässt.

 

Zusammen mit der Regelstelle, die sagt man durch SIchtverbesserungen zaubern kann, wenn man sie mit Essenz bezahlt (Auch Cyberaugen sind unter Sichtverbesserungen gelistet, und das Zaubern durch Cyberaugen ist explizit erlaubt) bin ich rein regeltechnisch überzeugt dass das Zaubern der Okulardrohne erlaubt ist.

 

Insgesamt finden sich aber weitere Lücken logischer Natur. Da es ein Implantat ist, das das mit Essenz bezahlt wurde, ist es Teil der Aura. Entsprechend kann sich die Aura einer Person ... aufteilen? Was passiert, wenn ein Magier dann Astral Projeziert wenn gerade sein Auge irgendwo herumfliegt?

Auch interessant ist, dass die Okkulardrohne unhackbar ist. Sie wird lediglich wie eine Horizon Flying Eye gesteuert, nicht behandelt, und ist somit wie jedes Implantat das nicht WiFi-On ist (Was auch nicht erwähnt wird???) nicht hackbar und nicht einmal online... seltsam.

 

Das ganze braucht meiner Meinung ein Errata. Der Regeltext sollte lauten, dass sie wie eine Drohne behandelt wird, also mit Hackbar, mit WiFi On, mit Bildverbindung, mit allem drum und drann. Immerhin kann das ja quasi nicht gewollt sein, glaube ich, und der ganze Thread wurde ja gestartet ... unter der Prämisse etwas möglichst .... naja grenzwertiges zu machen ^^

 

Edit: Wie ist das mit abnehmbaren Cybergliedmaßen??? Berührungszauber nach einem geworfenen Arm?

Edited by Twonki
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Ich finde die Argumentation, daß ein Implantat, welches den Körper verläßt, kein Implantat mehr ist, eher überzeugender als "es ist noch mit Essenz bezahlt". Dazu müßte es noch Teil vom Körper sein. Was ein herumrollendes technologisches Konstrukt nun eher nicht ist. Oder andersrum: ein Implantat ist es ur, wenn es im Körper drin ist.

 

Aber hey, ich nehme es gerne in meine Sammlung in Cyber vs Magie auf, gleich nehmen "SR5 erlaubt  endlich Quasi-Teleportation für Magier". ^^

 

SYL

Edited by apple
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Cyberaugen oder normale Sicht stehen nicht auf der Liste

Auf die Liste wird unter Augen-Cyberware verwiesen, weil die Autoren den Quatsch nicht zweimal schreiben wollten. Die Aufzählung ist auf S. 458 im GRW.

 

S. 279, GRW

oder Teil eines Implantats sind, das mit Essenz bezahlt wurde

Cyberaugen sind ein Implantat, oder?

 

Der Kamerafeed kommt woher? Eventuell über die Matrix? Dann ist er raus...

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... sowas von 2050 ... aber echt mal :D.

 Mage-Sight-Brille?

Sieht man sie nun als Teil des mit Essenz bezahlten Cyberauges? Oder als eigenstaendige Drohne?

Wo ist noch mal das passende Zitat - ah, hier:

@Namenlos Freies Assoziieren. Ich fang mit dem Begriff Windmühlen an :P .

(Rotor-)Drohne :P

Hat vielleicht jemand eine kurze Frage parat?

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Stimmt, wir sind ja nicht mehr bei kFkA (wer lesen kann... ;) )   Also weiter mit den Windmühlen:

Der Regeltext sollte lauten, dass sie wie eine Drohne behandelt wird, also mit Hackbar, mit WiFi On, mit Bildverbindung, mit allem drum und drann. I

Huuuuiii !!!   

Das wäre natürlich viel eindeutiger als "...wird eine kleine Spyball-Drohne in der Augenhöhle platziert..."und  "Die Drohne funktioniert wie ein normales Cyberauge...", gell? :D:P

Ich glaub, mir wird's langsam zu holländisch hier ;)

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Guest Konstantin
Holländisch? Leute könnt ihr bitte Deutsch oder noch besser Österreichisch sprechen? (Ne war ein Witz deutsch ist schon super solange es nicht Schweizerdeutsch ist) Was meint ihr damit?
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