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Politische Diskussionen sind hier nicht OT


Sir Doudelzaq
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Andere Ansicht: Das Grundgesetz. ;)

Ähem. Die Wehrpflichtgesetze, genau wie das Grundgesetz, sehen das ein wenig differenzierter im [Gg12a,  Spannungs- oder Verteidigungsfall]. Die Wehrpflicht ist ja nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt.

 

SYL

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Aus Art. 12a GG:

(2) 1Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. [...] auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

(3) 1Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz [...] 2 herangezogen sind, [...] 2Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung [...]

(4) 1Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, [...]. 2Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

 

Das Grundgesetz ist sogar recht deutlich, dass die Landesverteidigung, inklusive ziviler Unterstützung der Streitkräfte, keine Bürgerpflicht ist ... Überall wo Verpflichtung zum Dienst dransteht, ist auch die Möglichkeit gegeben, nicht dem Militär dienende Dienste zu erfüllen.

 

Absatz 4 ist zwar sexistische Kackscheiße, lässt aber auch für die dienstverpflichteten Frauen die Möglichkeit zu, nicht dem Militär dienend eingesetzt zu werden.

 

Aber klar, erklär uns Juristen doch gerne nochmal das GG ... :huh:

Edited by CMD
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Vielleicht solltest du nicht den teil weglassen, auf den sich der letzte Satz bezieht, das wäre zumindest ein guter Schritt für "euch Juristen" (oder "uns Juristen"?):

 

(4) 1Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. 2Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

 
und Absatz 5 gibt dann ja auch schon eine Richtung vor:
 
(6) 1Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
 
 
Lustigerweise geht der § wohl davon aus, dass nie Mangel an Soldaten (im Kriegsdienst mit der Waffe) bestehen kann.
 
Wollen wir wetten, wie lange eine Änderung des § 12a GG braucht, falls das mal im Ernstfall passieren sollte? (zuletzt wurde es geändert durch Artikel 2 G. v. 29.09.2020 BGBl. I S. 2048 )
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Genre. Man beachte das Wort "Differenzierter" (!= "falsch") und daß es sich auf die moralische Pflicht vpm Corpheus und die Antwort von Sam bezog. Und logischerweise dient der Esatzdienst auf ziviler Seite, Ressourcen auf anderer Seite freizugeben. Note: nur damit es keine Verwechslung mit "Verbände" gibt.

 

zivilen Sanitäts- und Heilwesen

sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation

ich bin jetzt nicht ganz sicher, warum nur zivil und nicht militärisch hier von Dir markiert wurde.

 

Und man natürlich auch anmerken sollte, daß ein Großteil der heutigen Soldaten in einem modernen Militär keine direkten Kampfsoldaten sind, sondern Unterstützungssoldaten (Logistik etc) ... und daß im Endeffekt im Falle eines Krieges jede Resource eine militärische Resource ist, von der Krankenschwester bis zum Verwaltungsspezialisten hin zum Kommandosoldaten.

 

SYL

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Hach ... ich bin ja extra nicht auf Sam's Anspielung mit dem GG eingegangen.

Aber wenn andere das vertiefen ...

 

Unser GG ist - vor allem in Vergleich mit anderen Verfassungen - imho immer noch eines der Besten.

Aber weder ist es perfekt noch können geänderte Umstände vorhergesehen werden. Aus diesem Grund ist ja die Möglichkeit zu Änderungen nicht nur vorgesehen sondern auch bereits mehrfach erfolgt.

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Vielleicht solltest du nicht den teil weglassen, auf den sich der letzte Satz bezieht, das wäre zumindest ein guter Schritt für "euch Juristen" (oder "uns Juristen"?):

 

(4) 1Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. 2Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden

 

Schau an, wer sich mal wieder blicken lässt! Ich dachte dieser Geist wäre gebannt ...

 

Da ist mir das Zitat-Management wohl tatsächlich durcheinander geraten, meine Erklärung hätte das aber klarstellen müssen, oder hast du die nicht gelesen?

 

Falls "uns Juristen" andeuten soll, dass du dich als Fachkollege outen willst, solltest du eigentlich wissen, dass das GG Artikel und keine Paragraphen hat ...

 

 

Genre. Man beachte das Wort "Differenzierter" (!= "falsch") und daß es sich auf die moralische Pflicht vpm Corpheus und die Antwort von Sam bezog. Und logischerweise dient der Esatzdienst auf ziviler Seite, Ressourcen auf anderer Seite freizugeben. Note: nur damit es keine Verwechslung mit "Verbände" gibt.

 

zivilen Sanitäts- und Heilwesen

sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation

ich bin jetzt nicht ganz sicher, warum nur zivil und nicht militärisch hier von Dir markiert wurde.

 

Und man natürlich auch anmerken sollte, daß ein Großteil der heutigen Soldaten in einem modernen Militär keine direkten Kampfsoldaten sind, sondern Unterstützungssoldaten (Logistik etc) ... und daß im Endeffekt im Falle eines Krieges jede Resource eine militärische Resource ist, von der Krankenschwester bis zum Verwaltungsspezialisten hin zum Kommandosoldaten.

 

SYL

Die Betonung erfolgte, wie gesagt, um zu zeigen, dass es immer eine zivile Option gibt, die "Landesverteidigung" (in dem Sinne, in dem Corpheus und ich weiter oben drüber sprachen) also vom GG nicht als Bürgerpflicht gesehen wird.

 

Dass der Zivildienst im Pflegeheim oder im Sportverein Ressourcen für die Bundeswehr freigibt, müsstest du mir mal erklären ...

 

Dass im Falle eines Krieges innerhalb der Landesgrenzen sowieso alle Ordnung aus dem Fenster fliegt ist ja nun eine andere Sache, aber an dem Punkt würde ich die Überlegungen zum Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) heranziehen: Wenn die Voraussetzungen zur Anwendung dieser Regeln vorliegen, sind die Regeln ohnehinschon außer Kraft.

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Wenn man für sich selbst eine moralische Pflicht zum Wehrdienst empfindet, soll man diesen eben leisten. Die für andere zu empfinden, halte ich für übergriffig.

Ich habe die Abschaffung/Aussetzung der Wehrpflicht als große Verbesserung empfunden, auch wenn ich selbst nicht mehr davon profitieren durfte.

 

Mit der Deutschen Friedensbewegung habe ich insofern immer etwas gefremdelt, als dass sie sich strikt Anti-Nato ausgerichtet hat, inklusive Integration diverser Verschwörungstheorien. Bin erst kürzlich einem Leugner des Genozids im Jugoslawien-Krieg begegnet, der den "Angriffskrieg der Nato" klar verurteilt hat, und offenbar keine eigenständigen Regierungen und Menschen sieht, sondern nur Marionetten der USA/CIA.

Sieht man in Teilen der Linkspartei deutlich, wie schwer sie sich damit tun, den klaren Angriffskrieg Russlands und die recht offensichtlichen Brüche des Völkerrechts anzuerkennen, ohne dabei whataboutismen über Irak aufzumachen oder ähnliches, selbst wenn sie nicht direkt auf voller russischer Propaganda-Linie sind.

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Dass der Zivildienst im Pflegeheim oder im Sportverein Ressourcen für die Bundeswehr freigibt, müsstest du mir mal erklären ...

 

Im Verteidigungsfall natürlich (derzeit ist das ja ausgesetzt):

- Generelle Umschichtung von Resourcen (Finanzen, Personen etc)

- Wer bestimmt, welche Einsatzbereiche valide für den Esatzdienst sind? Und kann dies eventuell durch ein Gesetz auf Dinge eingeschränkt werden, die indirekten militärischen Nutzen haben (zb weniger Umweltschutz, aber mehr Krankenhäuser, Pflegedienst, Krankentransporte)?

 

SYL

Edited by apple
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Sieht man in Teilen der Linkspartei deutlich, wie schwer sie sich damit tun, den klaren Angriffskrieg Russlands und die recht offensichtlichen Brüche des Völkerrechts anzuerkennen, ohne dabei whataboutismen über Irak aufzumachen oder ähnliches, selbst wenn sie nicht direkt auf voller russischer Propaganda-Linie sind.

 

Ja, die letzten Statements nach der Saarlandwahl waren schon recht beschämend.

 

SYL

 

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Schau an, wer sich mal wieder blicken lässt! Ich dachte dieser Geist wäre gebannt ...

 

Vorsicht !

wir brauchen eine nüchterne Diskussion, keine Seitenhiebe, keine Ad Hominum Attacken .

Das mal nur nebenbei (und NOCH nicht in Orange :) )

Ich selber bin da draussen, weil Ich nicht genug zu dem Thema weiß (und mir das ganze Thema auch zu differenziert ist um eine 100% feste/rigide Meinung dazu zu haben. Wieder mal so ein Fall wo die Realität variabel ist und nicht wie in einem Sherlock Holmes Roman es nur eine einzige richtige Lösung geben kann )

 

mit Tanz auf der Beobachtungstribühne

Medizinmann

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Oha ... Luftangriff der Ukraine auf russischem Gebiet.

Propaganda oder verlieren die Russen die Lufthoheit?

 

"Belgorod - Russland meldet ukrainischen Luftangriff auf Treibstofflager in russischer Grenzstadt.

 

Die Ukraine hat nach Angaben aus Russland ein Treibstofflager in der russischen Grenzstadt Belgorod angegriffen.

 

Der Gouverneur der Region, Gladkow, teilte mit, dass zwei ukrainische Militärhubschrauber Raketen auf die Einrichtung abgefeuert hätten. Zwei Arbeiter seien dabei verletzt worden. Auf online gestellten Videobildern ist zu sehen, wie mehrere Raketen aus geringer Höhe abgeschossen werden und es kurz darauf eine Explosion gibt. Die Echtheit der Aufnahmen ließ sich zunächst nicht unabhängig überprüfen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, ist es das erste Mal seit Kriegsbeginn, dass Russland der Ukraine einen Luftangriff auf russisches Gebiet vorwirft."

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Wenn es nicht so absurd wäre, wüsste man nicht, ob man weinen oder lachen soll..

 

Verschiedene "Querdenker" und Rechtsradikale verteidigen den Überfall Russlands auf die Ukraine.

Quelle

 

Ich meine, nur noch mal zur Erinnerung:

 

Präsident Putin spricht von einer "Entnazifizierung", das russische Präsidialamt fordert, die Ukraine müsse von Nazis befreit werden.

Quelle

 

picard-facepalm.gif

 

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...

Der Wehr- und Kriegsdienst zur Landesverteidigung ist imho eine moralische Bürgerpflicht.

...

Niemand sollte das Recht haben, andere Menschen dazu zu zwingen, Dritte zu töten. Da gibt es wenig zu diskutieren.

Der Dienst an der Waffe sollte freiwillig sein. Jemanden dazu zu zwingen ist unmoralisch.

Eine moralische Pflicht andere zu töten... Das ist pervers und ein eher steinzeitliches Denken. Ich behaupte mal, das bringt uns gesellschaftlich nicht voran.

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Guest
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