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SR6 - ein kleiner Rant


apple

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Wie gesagt, eine Regel keine Bilder von geleakten Materialien, keine Bilder von Textausschnitten aus noch nicht breit zugänglichen Regelwerken oder keine solche Bilder überhaupt, kann man ganz unabhängig vom Urheberrecht für das Forum aufstellen.

--

Nun zum spaßigen Teil. Meistens ist es beim Urheberrecht nochmal komplizierter. Ich würde folgendes ins Feld führen:

In dem Fall ist es ein Bildzitat, aber die Rechte an dem Bild selbst, hat nicht der Autor oder Verlag sondern derjenige, der das Bild erstellt hast. Wie du sagst, ist es kein Bild im Sinne einer Illustration, insofern werden keine Urheberrechte am Motiv verletzt. Damit ist auch keine Schöpfungshöhe gegeben, es sei denn man würde dieser textlichen Komposition eine solche zugestehen. Ist aber für den Lichtbildschutz nicht entscheidend. Nur handelt es sich wiederum um embedding. Sollte also gar keine Kopierhandlung sein, die diese Rechte beinträchtigt, sofern die Person, die die Rechte hält, dieses Bild selbst öffentlich zugänglich gemacht hat. Die Rechte an dem Text hat natürlich der Autor oder der Verlag. Aber wenn man diesen nicht seitenweise abfotografiert, ist das erstmal nur ein zitierter Ausschnitt aus einem Werk (in dem Reddit-Thread mit Quellenangabe) und ob das nun in Form eines digital gespeicherten Textes oder eines Bildes von diesem Text erfolgt, ist glaube ich egal. Apples Signatur ist kein wissenschaftliches Werk aber als selbstständiges Sprachwerk darf es denke ich durchaus gelten. Also die Verwendung des zitierten Textes ist sicherlich drin, man könnte die fehlende Quellenangabe monieren. Das Bild wird als Ganzes wiedergegeben, andererseits ist es eben embedding.

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Wie gesagt, eine Regel keine Bilder von geleakten Materialien, keine Bilder von Textausschnitten aus noch nicht breit zugänglichen Regelwerken oder keine solche Bilder überhaupt, kann man ganz unabhängig vom Urheberrecht für das Forum aufstellen.

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Nun zum spaßigen Teil. Meistens ist es beim Urheberrecht nochmal komplizierter. Ich würde folgendes ins Feld führen:

In dem Fall ist es ein Bildzitat, aber die Rechte an dem Bild selbst, hat nicht der Autor oder Verlag sondern derjenige, der das Bild erstellt hast. Wie du sagst, ist es kein Bild im Sinne einer Illustration, insofern werden keine Urheberrechte am Motiv verletzt. Damit ist auch keine Schöpfungshöhe gegeben, es sei denn man würde dieser textlichen Komposition eine solche zugestehen. Ist aber für den Lichtbildschutz nicht entscheidend. Nur handelt es sich wiederum um embedding. Sollte also gar keine Kopierhandlung sein, die diese Rechte beinträchtigt, sofern die Person, die die Rechte hält, dieses Bild selbst öffentlich zugänglich gemacht hat. Die Rechte an dem Text hat natürlich der Autor oder der Verlag. Aber wenn man diesen nicht seitenweise abfotografiert, ist das erstmal nur ein zitierter Ausschnitt aus einem Werk (in dem Reddit-Thread mit Quellenangabe) und ob das nun in Form eines digital gespeicherten Textes oder eines Bildes von diesem Text erfolgt, ist glaube ich egal. Apples Signatur ist kein wissenschaftliches Werk aber als selbstständiges Sprachwerk darf es denke ich durchaus gelten. Also die Verwendung des zitierten Textes ist sicherlich drin, man könnte die fehlende Quellenangabe monieren. Das Bild wird als Ganzes wiedergegeben, andererseits ist es eben embedding.

Als jemand der für die Uni eine Wissenschaftliche Arbeit bis Ende letzten Monat schreiben musste kann ich deine Information als korrekt einstufen.  Falls er selbst Foto schoss oder den der es tat um Erlaubnis bat und dieser zustimmte, ist alles okay.

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@Konstantin: Ich weiß nicht wie tragfähig deine Zustimmung wäre anhand einer Arbeit zu irgendeinem Thema, die du geschrieben hast, aber vielleicht war sie ja mit Urheberrecht befasst? In jedem Fall schön, dass du mir zustimmst.

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Nun zum spaßigen Teil. Meistens ist es beim Urheberrecht nochmal komplizierter. Ich würde folgendes ins Feld führen:

In dem Fall ist es ein Bildzitat, aber die Rechte an dem Bild selbst, hat nicht der Autor oder Verlag sondern derjenige, der das Bild erstellt hast. Wie du sagst, ist es kein Bild im Sinne einer Illustration, insofern werden keine Urheberrechte am Motiv verletzt. Damit ist auch keine Schöpfungshöhe gegeben, es sei denn man würde dieser textlichen Komposition eine solche zugestehen. Ist aber für den Lichtbildschutz nicht entscheidend. Nur handelt es sich wiederum um embedding. Sollte also gar keine Kopierhandlung sein, die diese Rechte beinträchtigt, sofern die Person, die die Rechte hält, dieses Bild selbst öffentlich zugänglich gemacht hat. Die Rechte an dem Text hat natürlich der Autor oder der Verlag. Aber wenn man diesen nicht seitenweise abfotografiert, ist das erstmal nur ein zitierter Ausschnitt aus einem Werk (in dem Reddit-Thread mit Quellenangabe) und ob das nun in Form eines digital gespeicherten Textes oder eines Bildes von diesem Text erfolgt, ist glaube ich egal. Apples Signatur ist kein wissenschaftliches Werk aber als selbstständiges Sprachwerk darf es denke ich durchaus gelten. Also die Verwendung des zitierten Textes ist sicherlich drin, man könnte die fehlende Quellenangabe monieren. Das Bild wird als Ganzes wiedergegeben, andererseits ist es eben embedding.

*Klugscheiß-Modus an*

...das wäre vielleicht der Fall, wenn es sich um eine tatsächliche Fotografie handeln würde. Tatsächlich ist es ja der Ausschnitt eines bestehenden "Bildes" (nämlich der digitalen Seite eines pdf-Textwerkes), in der reinen Ausschneidetätigkeit ist ja noch keine künstlerische Schaffensleistung begründet. Sonst könnte ich ja straffrei ein urheberrechtlich geschütztes Bild hernehmen - z.B. ein GoT-Serienposter - und ein Puzzle daraus machen, und (kommerziell oder wie auch immer) vertreiben... Die Hervorhebung mittels digitalem Textmarker könnte als künstlerisches Werk angesehen werden, ist aber eher eine handwerkliche Leistung.

Es hat ja niemand behauptet, dass hier ein krasses Verbrechen begangen wurde - wäre das geleakte englische GRW hier upgeloadet worden, hätte das auch eine ganz andere Resonanz erzeugt. Es geht (mir, in der konkreten Angelegenheit) schlicht darum, im (Pegasus-)Forenmiteinander gewisse Grenzen zu verteidigen.

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Ich möchte bezweifeln, dass es ein Bildzitat ist, das setzt nämlich ein geschütztes Bild voraus...

Ja, das ist der Punkt mit der Schöpfungshöhe. Der Lichtbildschutz ist nur ein Leistungsschutzrecht.

...das wäre vielleicht der Fall, wenn es sich um eine tatsächliche Fotografie handeln würde. Tatsächlich ist es ja der Ausschnitt eines bestehenden "Bildes" (nämlich der digitalen Seite eines pdf-Textwerkes), in der reinen Ausschneidetätigkeit ist ja noch keine künstlerische Schaffensleistung begründet.

Also ich möchte bestreiten, dass eine Textseite eines PDFs als Bild gilt, solange nicht jemand ein Bild davon gemacht hat, ob nun als Fotografie (Scanner) oder als Screenshot. Bei Screenshots könnte man vielleicht mal debattieren, ob es noch einen Lichtbildschutz gibt, heißt dann aber nur, dass dieses verwandte Schutzrecht im Zweifel wegfällt.

Sonst könnte ich ja straffrei ein urheberrechtlich geschütztes Bild hernehmen - z.B. ein GoT-Serienposter - und ein Puzzle daraus machen, und (kommerziell oder wie auch immer) vertreiben...

Vielleicht wenn du die Puzzleteile einzeln vertreibst, aber wenn du es als Ganzes verkaufst, verkaufst du auch das gesamte Motiv. ;) Genauso wenig könnte man einen geschützten Text verbreiten, indem man jeden Satz auf eine einzelne Internetseite setzt und dieser untereinander verlinkt.

Es hat ja niemand behauptet, dass hier ein krasses Verbrechen begangen wurde - wäre das geleakte englische GRW hier upgeloadet worden, hätte das auch eine ganz andere Resonanz erzeugt. Es geht (mir, in der konkreten Angelegenheit) schlicht darum, im (Pegasus-)Forenmiteinander gewisse Grenzen zu verteidigen.

Und ich sage im Prinzip nur, dass das Urheberrecht da vielleicht nicht der richtige Ansatz ist, sondern der Rückgriff auf das Hausrecht hier im Forum. Sonst kommen halt so shadowhelixdiskussionsgeschädigte Backen wie ich und wollen das ausdiskutieren.

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Wollt ihr nicht einen eigenen Thread über die rechtliche Situation von apple's Signatur machen? Ich fand den Anfang des Threads potenziell interessant... Mittlerweile ist er... etwas abgekommen. Und auch im OT dürfte man beim Thema bleiben.

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Da es angeblich noch zwei Monate dauert, bis es in den regulären Verkauf geht, ist das ein "Vorabdruck" oder auch "Limited Release", aber jedenfalls nicht der normale Verkaufsstart. Zumindest ist das die gängie Auslegung davon^^

Haarspalterei. Würde man das Gleiche sagen, wenn SR6 positiv aufgenommen worden wäre? Ich denke nicht.

 

 

 

Naja, es ist ja keine Seite, sondern ein Ausschnitt. Ich denke das geht zumindestens im Ansatz als Bildzitat durch, da es eine komplexe Behauptung belegt, nämlich, dass die Sechste Edition als "Unterhosentrolledition" zusammengefasst werden kann. Es ist außerdem embedding. Bleibt natürlich unbenommen das im Kontext des Forums für unerwünscht zu erklären...

 

Das ist leider nicht richtig - um mal kurz "technisch" zu werden:

 

1) Fehlende Zulässigkeit eines Bildzitates: Es handelt sich um kein wissenschaftliches Werk, in welchem das "Bild" zitiert wird (Bildzitat muss "durch den besonderen Zweck gerechtfertigt" sein).

2) Unzulässiger Zitatzweck eines Bildzitates: Es ist ja kein richtiges Bild, sondern das Snippet aus einem Text. Selbst wenn apples Post im SR6-Thread und sogar apples Signatur als "methodisch-systematisches, ernsthaftes und belehrendes Ergründen eines Themas" durchgehen würde (was es sicher nicht tut), wäre der Zitatzweck (des Bildzitates) nicht ausreichend, da es auch als Textzitat verwendet hätte werden können (und und somit müssen). Und wenn es sich um ein Textzitat gehandelt hätte, wären wir (vermutlich) auch nicht mehr bei einem Urheberrechtsverstoß.

 

Persönlich ärgerlich finde ich es, dass gleich zwei Autoren freundlich auf den Urheberrechtsverstoß hinweisen, der User (apple) aber keine Konsequenz daraus zieht. Wir wollen die User als Fans und Kunden nicht ärgern - aber um das nochmal in den richtigen Kontext zu setzen: dies ist das Forum, das von Pegasus, dem deutschen Shadowrun-Lizenznehmer, betrieben wird. Auch abseits von Urheberrechtsdiskussionen: dass es keine gute Idee (und schon garnicht guter Stil) ist, geleakte Publikationen - auch nur auszugsweise - hier reinzustellen, sollte eigentlich keiner weiteren Erklärung bedürfen.

 

 

 

Ach kommt schon hört mit der Scheiße auf.

 

Hier im Forum gabs schon viel längere Zitate aus den Regelbüchern. Ob das jetzt als Bild gezeigt wurde ist mir persönlich absolut egal. Wir reden hier von einem Fluff-Satz, der nicht einmal eine Regel preisgibt. Das Bild zeigt dabei den original Satz aus dem Buch, das man bei der GenCon mit Kohle erwerben konnte. Ein Leak ists also auch nicht.

 

Jede Antwort aus dem Kurze Fragen Kurze Antwort Beitrag gibt mehr preis als dieses dumme Bild!

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sirdoom schrieb am 06 Aug 2019 - 4:51 PM: Da es angeblich noch zwei Monate dauert, bis es in den regulären Verkauf geht, ist das ein "Vorabdruck" oder auch "Limited Release", aber jedenfalls nicht der normale Verkaufsstart. Zumindest ist das die gängie Auslegung davon^^

Tyrannon schrieb: Haarspalterei. Würde man das Gleiche sagen, wenn SR6 positiv aufgenommen worden wäre? Ich denke nicht.

 

Ja? Weil ein limitierter Vorab-Release kein regulärer Verkauf ist? :rolleyes:

 

Tyrannon schrieb: Hier im Forum gabs schon viel längere Zitate aus den Regelbüchern. Ob das jetzt als Bild gezeigt wurde ist mir persönlich absolut egal. Wir reden hier von einem Fluff-Satz, der nicht einmal eine Regel preisgibt. Das Bild zeigt dabei den original Satz aus dem Buch, das man bei der GenCon mit Kohle erwerben konnte. Ein Leak ists also auch nicht.

 

Wow, das ist schon ziemlich dreister "Scheiß".  :huh: Da wird im Forum des Lizenznehmers Kram aus dem illegal geleakten SR6 GRW gepostet - nein, es ist nicht aus der Vorabfassung abfotographiert - und dann wird das hier auch noch so dreist und frech verteidigt. :angry: Und der Witz ist: Ich hatte extra nur dezent drauf hinweisen wollen, dass ihr es damit nicht noch weiter übertreibt, aber nein, anstatt sich ein wenig zu beherrschen, kommt hier jetzt sowas. Das ist schon ein wenig enttäuschend.

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@Sirdoom: abgesehen von seinem ziemlich doof-aggressiven Tonfall hat er ja nicht unrecht - das Ding wurde verkauft, es gibt einen ordentlichen Schlag Leute, die es ganz regulär besitzen, und daher sind die darin enthaltenen Infos kaum als Leak oder Geheim zu bezeichnen. Über Zusammenfassungen wird überall diskutiert, das tatsächliche Leak bräuchte es dafür nicht mal. Und bei dem Stein des Anstoßes handelt es sich um das Zitat eines Satzes Flufftext. Man kann sich sicherlich an der Form dieses Zitates als Bild stören, aber das argumentativ über das Urheberrecht anzugehen ist trotzdem seltsam.

 

Aber: es ist euer Forum. Wenn ihr das Ding nicht da haben wollt, ist das völlig legitim! Das ist das entscheidende Argument, weitere braucht ihr gar nicht. Also würde ich dazu raten, entweder ein klares Wort zu sprechen und euer Hausrecht durchzusetzen, oder es auf sich beruhen zu lassen. Niemand gewinnt irgendwas durch minutiöses (und theoretisches) Durchexerzieren der feineren Punkte des Urheberrechts.

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