Jump to content

[SR6] Allgemein - kurze Fragen - kurze Antworten


HeadCrash
 Share

Recommended Posts

Kurze frage:

Kann ich meine Haupthandlung verzögern im Kampf? Ich bin immer als erstes dran wegen 7+3w6 Initiative. Aber ich würde gern in der Reihenfolge erst später meine haupthandlung machen, quasi als einer der letzten. So bin ich immer der Aggressor und muss zuerst schießen. Habs bei Handlungen nicht gefunden und Angriff hat (i) und icht (j).

Danke

Eine Kampfrunde ist ja eine Art Momentaufnahme und beschreibt einen Augenblick, in dem vieles gleichzeitig passiert. Insgesamt handelt sie circa 3 Sekunden ab.

 

Wenn also bspw. deine Kollegin als Erstes angreift, dein Charakter aber auf die Reaktion wartet, ist ein Teil der 3 Sekunden ja vielleicht auch einfach schon vorbei, bis die Gegenseite zurückschlägt.

 

Wenn dein Charakter also sagt er wartet erstmal ab, ist mindestens ein Teil seiner Zeit in der Runde bereits darauf verwendet. Dann würde sowas wie seine Handlung zu verzögern sinnvollerweise auch einfach IT Zeit kosten, also keine Handlung, oder halt was Avalia sagt.

 

Von daher ist ein Aussetzen in der Runde zwar vielleicht ein Nachteil, aber in der Regel ist es imho etwas Schönes, einen Regelvorteil zugunsten von Roleplayaspekten zu opfern.

Wenn ich sowas als SL merke, lasse ich der betreffenden Person idR auch anderweitig mehr durchgehen. Mit einer solchen Einstellung macht das Spiel für und mit einen/einem imho auch einfach mehr Spaß.

 

Und wenn das ein Ehrenkodex ist, ist das sogar ein geregelter Nachteil, der dazu führt.

 

Edit: Vielleicht etwas abschweifend für kFkA. ^^

Edited by Zwiebug
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Meinst du evtl diesen Teil:

Seite 42 unter Handlungen und Zeitablauf

Deshalb kann es sich manchmal lohnen, wenn man früh in der Kampfrunde an der Reihe ist, eine Handlung für einen späteren Zeitpunkt aufzusparen. Man beachte, dass im Allgemeinen keine Handlungen von einer Kampfrunde in die nächste aufgeschoben werden können, es sei denn, eine spezielle Regel erlaubt dies ausdrücklich.

 

Da geht es in erstet Linie um den Unterschied Initiative Handlunge und Jederzeit Handlungen.

Könnte man aber auch so interpretieren, dass man aufschieben kann.

Scheint aber so als ginge es tatsächlich nur um aufsparen von Handlungen um Jederzeit Handlungen auch ausführen zu können.

 

Ich kann mich da nicht mehr konkret erinnern. Aber ich habe jetzt noch mal nachgeschaut/überlegt:

 

In der von dir zitierten Passage steht, dass man keine Handlungen "von einer Kampfrunde in die andere Kampfrunde aufschieben kann." Das macht nur dann Sinn, wenn man Handlungen innerhalb einer Kampfrunde aufschieben kann. In dieses Muster passt auch die Passage bei Teamworkproben:

 

GRW s. 38

"Unternimmt der Anführer stattdessen andere Handlungen, ohne seinen Teil der Teamworkprobe zu erledigen, oder verschiebt er seine Handlung, gehen die von den Helfern erwürfelten Zusatzwürfel verloren."

 

Auch hier wird von Handlungen "verschieben" gesprochen (im Gegensatz zur 5. Edition - dort heißt es noch Handlungen verzögern). Ich bin mir nicht sicher, ob das ganze schlecht koordiniert ist (in einer ursprünglichen Version der Regeln gab es noch Handlungen verschieben - wurde dann gestrichen und entsprechende Verweise übersehen). Oder ob diese Option tatsächlich gestrichen wurde. Dafür würde diese Passage sprechen:

 

GRW s. 110

"Zwischen den Kampfrunden wird die Initiative nicht durch neues Würfeln festgelegt. Die Reihenfolge aus der vorigen Runde bleibt bestehen – bis auf Veränderungen des Initiativeergebnisses, die durch Verletzungen, spezielle Effekte usw. entstehen."

 

Für alle die diesen Punkt hausregeln wollen ... hier die Regel aus der 5. Edition:

 

"Ein Spieler kann eine Verzögerte Handlung in einem beliebigen seiner Initiativedurchgänge ansagen und diese Handlung auch bis zu einem späteren Initiativedurchgang verzögern. Wenn der Charakter handeln will, ersetzt er seine normale Handlungsphase für diesen Initiativedurchgang durch die Verzögerte Handlung und handelt später, als er eigentlich dran wäre."

 

"Charaktere, die eine Verzögerte Handlung offen haben und in dieser Weise intervenieren, können sich entscheiden, ob sie vor, während oder nach einem Charakter mit dem gewünschten Initiativeergebnis handeln wollen. Sie erhalten aber in ihrer verzögerten Handlungsphase einen Würfelpoolmodifikator von -1 auf ihre Handlungen."

 

 

 

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Ja, korrekt, man kann Handlungen verschieben.
Aber mit diesen verschobenen Handlungen kann man dann nur Handlungen ausführen die mit J=Jederzeit gekennzeichnet sind.
Es gibt auch zwei Haupthandlungen die jederzeit möglich sind.
So würde ich das jedenfalls verstehen.
Auch wenn ich es anders spielen würde ;)

@Mods: evtl sollte man diesen Themenkomplex hier mal abkoppeln!? Wird etwas lang für KfkA, oder?

Link to comment
Share on other sites

1. Für jede drei Schadenskästchen steigt das Handling um 1 (S. 196), was Sinn ergibt, da Fahrzeuge ja keine eigenen Handlungspools haben.

2. Fahrzeuge haben nur einen Schadensmonitor (geht ein wenig an der Frage vorbei).

3. Das Lahmlegen (Matrixschaden) oder Zerstören (anderer Schaden) eines Fahrzeugs kann eine Person auswerfen und Biofeedbackschaden verursachen. (vermutlich nicht Ziel deiner Frage)

4. Mit Ausnahme von Elektrizitätsschaden (S. 112) sind Fahrzeuge immun gegen jeglichen Betäubungsschaden, dessen Schadenswert nicht größer ist als ihr Rumpfattribut. (S. 200)

5. Rammschaden erfordert eine Schadenswiderstandsprobe der Insassen (S. 201)

 

Das sind die Abweichungen vom Personenschaden.

Link to comment
Share on other sites

Ok vielleicht hätte ich das etwas mehr spezifizieren sollen.

 

Es geht um 'Fahrzeuge haben nur einen Schadensmonitor...'

und darum, wie sich Betäubungs- und Körperschaden darauf auswirken.

 

Ich finde keine Stelle, an der gesagt wird, dass sich beide 1 zu 1 darauf übertragen.

 

Und auf S.200 die Aussage zum Rumpf finde ich weder im GRW, noch in der Errata.

Edited by Zwiebug
Link to comment
Share on other sites

GRW Seite 200 "Mit Ausnahme von Elektrizitätsschaden (S. 112) sind Fahrzeuge immun gegen jeglichen Betäubungsschaden, dessen Schadenswert nicht größer ist als ihr Rumpfattribut."

Unten am Kapitel "Waffeneinsatz aus Fahrzeugen heraus".

Edited by Robert
Link to comment
Share on other sites

Eine Verständnisfrage

 

Ich rufe einen Erdgeist Stufe 2, der einen Feind vermöbeln soll. Der Geist verfügt über den Angriff Elementarer Angriff.

Greift mein Geist jetzt wie mit der Critterkraft Elementarer Angriff an (Also mit Geschick + Magie)? 

Wozu hat der Erdgeist dann die Fertigkeiten Exotische Waffen und Nahkampf? Nutzt er sowas nur, wenn ich ihm dann beispielsweise noch einen Hammer in die Hand drücke?

Oder übersehe ich etwas in der Funktionsweise des Angriffs von Geistern?

 

Edit: Mist - hätte in den Magie Regelfragen Thread gemusst. Ich kann den Post scheinbar nicht mehr löschen. Verdammt! 

Edited by TalonZorch
Link to comment
Share on other sites

Der Erdgeist macht in der Regel seinen Fernkampfangriff mit der Critterkraft "Elementarer Angriff". Und zwar so, wie in der Beschreibung zu der Kraft angegeben.

Im Nahkampf schlägt er mit seinen "Fäusten" zu ... dafür wird die Fertigkeit "Nahkampf" genützt.

 

Wozu der Geist die Fertigkeit "Exotische Waffen" hat, ist mir ebenfalls rätselhaft. Vor allem weil bei der Notation von "Exotischen Waffen" eigentlich immer eine Spezialisierung in Klammern Folge müsste.

Möglicherweise ein Fehler ... und damit ein Fall fürs Errata.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Wozu der Geist die Fertigkeit "Exotische Waffen" hat, ist mir ebenfalls rätselhaft. Vor allem weil bei der Notation von "Exotischen Waffen" eigentlich immer eine Spezialisierung in Klammern Folge müsste.

Möglicherweise ein Fehler ... und damit ein Fall fürs Errata.

Ich habe gerade mal ins englische Buch geschaut. Da hat er die Fertigkeit Exotic Ranged Weapon - das wäre immer noch krude, aber würde zumindest die "Spezialisierung" erklären - und man könnte denken, dass es sich dabei um den Elemental Attack handelt. 

Link to comment
Share on other sites

Erhält man den WiFi-Vorteil einer Smartgun auch ohne DNI?

 

In diesem Fall nutzt ein nicht vercyberter Charakter eine Smartgun und hat Kontaktlinsen u.a. mit nem Smartlink.

 

Die Kombination dürfte ja nur per Wifi funktionieren, oder? (Eine Kabelverbindung, wie bei ner Brille mit Smartlink ist ja nicht möglich.)

Würde derjenige dann auch den WiFi-Vorteil der Waffe genießen?

 

Besten Dank

Link to comment
Share on other sites

 Share

×
×
  • Create New...