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Sam Stonewall

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Everything posted by Sam Stonewall

  1. Ja, aber das wäre jetzt nicht so der Grund, für den ich mir als Verlag die Mühe machen würde...
  2. Das dieses Video poentiert ist, dürfte wohl recht offensichtlich sein. Aber der Hintergrund dieser Aktion ist ja nunmal nicht völlig aus der Luft gegriffen. Erstmal bezog sich das nicht auf den Spruch mit der Einverständniserklärung vom Schatten, sondern mit dem Fernsehen. Das ist eben ein neuer Punkt, der hier einfach reingeworfen wird und auch wieder hochgepusht, als würde morgen wegen der DSGVO die Glotze ausgehen. Was das Video angeht - stimmt so natürlich wieder nicht. Die allerwichtigsten Dinge: Wer mit seinem Gesicht gezeigt wird, musste schon immer einwilligen. Außer, er musste es nicht, ... weil er nicht erkennbar ist, weil Aufnahmen von Demos auch ohne Einverständnis jedes einzelnen Teilnehmers gehen, weil... Niemand muss eine Erklärung unterschreiben, weil man sein Einverständnis auch anders kund tun kann. Ja, nur hat das bestenfalls am Rande mit Datenschutz zu tun. Die DSGVO ist nicht schuld daran, dass du schon immer (!) Leute fragen musstest, ob du ihre Fotos ins Internet stellen darfst...
  3. Langsam wirds echt etwas anstrengend. Statt sich mit _HeadCrashs Erklärungen auseinanderzusetzen, schmeißt du einfach nur die nächste und nächste und nächste absurde Theorie in den Raum... Du sollst die VO nicht wörtlich auslegen, sondern anhand der Erwägungsgründe.
  4. Wieso verändert sich denn die Spornklinge? Die wurde von Anfang an mit Halterungen zum Einbauen hergestellt. Man bohrt ja nicht ein Loch in den Sporn, weil man ihn jetzt - völlig überraschend - irgendwo einbauen will.
  5. Das ist ein ziemlicher Meilenstein. Die wenigsten haben damit gerechnet, dass das ULD das gewinnt. Vor allem, was die Berechtigung deutscher Behörden angeht, gegen FB-Deutschland vorzugehen. FB hat sich dagegen immer mit Zähnen und Klauen gewehrt - "in Deutschland verkaufen wir nur Werbeflächen". Wenn die Süddeutsche allerdings schreibt, dass der EUGH dem ULD Recht gegeben und die Klage abgewiesen hätte, ist das Quatsch. Der EUGH beantwortet Fragen, die ihm das BVerwG gestellt hat. Und deswegen wird demnächst das BVerwG die Klage abweisen. EDIT: Süddeutsche schrieb Oberverwaltungsgericht, war allerdings das Bundesverwaltungsgericht.
  6. Das stimmt. Ich benutze sowas auch generell nicht, weils mir keinen Spaß macht ohne Bücher. Aber ich glaube, es geht schon schneller, wenn 5 Leute zusammen sitzen und alle einen Generator haben. Als Unterstützung für den SL.
  7. Exakt gar nichts. Denn wenn ich LOG 1 haben will, kann ich das ja machen - das ist hier aber nicht das Thema. Es geht darum, ob es sinnvoll ist, sich LOG 2 (!) mit Karma zu kaufen. Häufiger dürfte die Frage aber bei Fertigkeiten aufkommen...
  8. Ich würde Variante 1 ggf. als Standardeinstellung anbieten. Variante 2 wäre aber auch eine gute Idee. Grade Einsteiger können damit vermeiden, irgendwo unnötig Karma rumliegen zu lassen. Notfalls, weil ihnen die zugrunde liegenden Berechnungen einfach nicht bekannt sind. Man darf den Effekt von sowas auch nicht überschätzen: Nach den 25 Startkarma ist es ja vorbei, danach kann man die Werte nicht mehr zurechtschieben.
  9. Natürlich nicht. Ich meinte nur, dass Pegasus insgesamt so gute Preise hat, dass man sich da relativ großzügig mit Büchern eindecken kann, statt PDFs auszudrücken. Aber wer möchte, soll ds ruhig!
  10. Zum Wettbewerbsrecht muss man ergänzen, dass auch Abmahnungen in Deutschland gegen private Blogs da keine Erfolgsaussichten haben. Webseiten gelten zwar schnell als mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, aber das macht das Wettbewerbsrecht nicht anwendbar. Dazu muss ein Konkurrenzverhältnis bestehen. Erst dann kann man sehr viele Gesetzesverstöße abmahnen und das auch mal mit der DSGVO versuchen. Wichtig: Abmahnungen brauchen eine Grundlage! Wettbewerbsrecht erlaubt es wie gesagt, ganz viele Grundlagen anzuwenden. Wenn das nicht geht, sieht man schnell alt aus. Denn daneben kommen Abmahnungen eigentlich nur in zwei wichtigen Bereichen vor: Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht. Beides hat sich durch die DSGVO aber nicht geändert. Das stimmt. Was die EU angeht, ist das total wichtig - wer europäische Rechtsakte verstehen will, sollte immer die Erwägungsgründe lesen. Das ist umständlich, aber im Vergleich zum Gesetzestext selbst einfacher. In Deutschland gibt es eine solche Hilfestellung nicht. Und auch die Relevanz versteht man als deutscher Bürger/Jurist nicht sofort: Gerichte (auch deutsche) MÜSSEN die GVO an den Erwägungsgründen messen, die haben also den Rang einer offiziellen Auslegungsregel, also fast selbst Gesetzesrang. In Deutschland ist das völlig anders: Die amtliche Begründung KANN mal zur Auslegung benutzt werden, Gerichte dürfen aber dennoch dagegen entscheiden. Es gilt der Satz: Hätte der Gesetzgeber das gewollt, was in der Begründung steht, dann hätte er es im Gesetzestext zum Ausdruck bringen müssen. Anders in der EU.
  11. Ich finde Ech0s Hinweis gut. Das klingt seltsam, stimmt. Ich sehe zwei Möglichkeiten: 1. Man baut es so, wie es gedacht ist: Das Gummikarma ist der Abschluss der Generierung. Wenn man das zum Steigern nutzen will, kostet es eben 8 Karma, weil man die Verteilung 3/2 vorher so festgelegt hat. 2. Man macht es wie bei HeroLabs und lässt das Programm den besten Weg suchen. Das ist zwar auf den ersten Blick nicht RAW, bildet aber ab, was wahrscheinlich am Tisch auch jeder macht: An jedem Punkt so hin- und herschieben, bis es passt. Dann kostet die Steigerung nur 4 Karma und impliziert, dass man vor dem Ausgeben noch die Punkteverteilung bei den Fertigkeiten auf 4/1 geändert hat.
  12. Wie gesagt, das wird nicht passieren. Der BfDI nimmt keine Anweisungen von Ministern entgegen - zumal das, wenn es rauskäme, ein Skandal wäre, der ihn das Amt koste würde. Der Minister kann sich natürlich wie jeder andere beschweren. Aber wo du die 50.000 € herfantasiert hast, verstehe ich nicht. Privater Blog? Verwarnung ohne Bußgeld. Im Wiederholungsfall 100 €. Das ist Quatsch auf so ungefähr jeder Ebene. Mal beiseite gelassen, dass das "kriminell" nichts zu tun hat, ist es eben eine Sanktion für Fehlverhalten. Wenn welches da ist. Erfinden kann man das immer noch nicht. Und selbst wenn, bietet es eben NICHT die Möglichkeit, jemanden beliebig zu bestrafen. Bußgelder müssen angemessen sein im Verhältnis zu 1) dem Verstoß (gering, unvollständige Angaben im Impressum o.ä.), 2) dem Verschulden (fahrlässig aus Unkenntnis vs. absichtlich mit dem Plan, das eigene Geschäftsmodell darauf auszurichten) und 3) den wirtschaftlichen Verhältnissen (das ist bei Bußgeldern normalerweise egal, nicht aber, wenn die explizit der Abschreckung dienen sollen, dann muss auch da das Verhältnis passen).
  13. Das ist eine der originären Aufgaben eines BfD(I). Und glaub mir, die meisten von denen haben sich bei Polizei, Einwohnermeldeamt etc. bereits mehrfach unbeliebt gemacht. Falls dir das komisch vorkommt, frag doch dort einfach mal nach. Es kann sein, dass die grad sehr gestresst sind wegen DSGVO, aber an sich dürften die Abteilungen für den öffentlichen Bereich weniger um die Ohren haben.
  14. Auch, wenn ich nicht (mehr) ganz im Thema bin: Der Tag, an dem der Hessische Datenschutzbeauftragte anfängt, sich private Blogs vorzunehmen, wird niemals kommen. Nicht nur, weil es wichtigere Dinge gibt, sondern auch, weil in den Behörden einfach das Personal fehlt. Die Beauftragten sind (bisher) ein notwendiges Übel, das Kosten verursacht und dazu auch noch den Behörden selbst Ärger macht. Entsprechend ist die finanzielle Ausstattung. Das kann sich irgendwann ändern, wenn sich zeigt, dass es möglich ist, schicke Millionenbußgelder einzutreiben. Aber selbst dann bliebe unendlich viel wichtigere Arbeit, denn bei Bloggern ist das Geld nicht zu holen. Vielleicht nimmt man sich - mittelfristig - Dienste wie Wordpress vor. Was ich mir durchaus vorstellen könnte, wären Leitfäden für Privatnutzer, die zB die Arbeitskreise / Konferenzen der Länderbeauftragten entwickeln könnten. Der einzige Weg, über den Blogger mit denen zu tun bekommen könnten, wären direkte Beschwerden von Bürgern über sie. Das dürfte aber auch keine große Gefahr sein.
  15. Ach Konni, ich bin zwar ein gutes Stück älter als du, aber ich habe auch mit der auf dem Dachboden gefundenen (DSA-) Box meines Onkels angefangen.
  16. Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie es pünktlich ermöglicht. Die VO ist seit zwei Jahren da, es war also genug Zeit. Und WP weiß, dass seine Kunden mit einer Hilfestellung, die am 25.5.18 veröffentlicht wird, auch nichts mehr rechtzeitig anfangen können. Da sie bis 1.1.18 nichts veröffentlicht hatte, wollten sie nicht...
  17. Vor allem, wenn du mit Mitteleuropa etwas anderes als Deutschland und Österreich meinst, da Pegasus alles andere nicht darf.
  18. Ich freu mich schon auf Zuckerburgs dummes Gesicht, wenn er feststellt, dass die EU es nicht mit einer lustigen Parlamentsanhörung bewenden lässt. Was WP angeht, ist es dann eben so, dass das Problem nicht von der DSGVO kommt, sondern WP seine User im Stich lässt. Auch für die war ja klar, was ab dem 25. auf Nutzer zukommt - es war ihnen aber anscheinend egal.
  19. Ist halt eine Design-Entscheidung. Natürlich wäre es konsequent, auch das Schießen eine freie Handlung sein zu lassen. Soll es aber nicht, weil das zu gut wäre und außerdem halt Angriffe nicht frei sein sollen.
  20. Eben. Deswegen finde ich, man sollte nicht so knausern und den 1 Punkt Ersparnis erlauben.
  21. Und aus diesem Grund dürfen Kinder noch nicht alles selbst entscheiden. Warum schreibst du das nicht einfach? WordPress wird doch selbst irgendwo Infos veröffentlichen. Also würde ich schreiben: "Ich selbst verarbeite gar nichts. DV findet über WP statt, worauf ich keinen Einfluss habe. Nähere Infos dazu von WP unter (Link)."
  22. Ja, es ist schon erstaunlich, was Bußgelder bewirken, deren Höhe sich am Jahresumsatz orientieren. Als ob die DSGVO die Nutzung von WhatsApp problematisch gemacht hätte.
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