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Kurze Frage kurze Antwort Hintergrund


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Achso. Dann musst du bedenken Loki CGL hat ein bischen von den Preisen retconed mit Shadowrun 2050 also wo du ansetzen musst, weiß ich nicht.

Auch interessant.

 

Also ich hoffe mal, dass noch jemand um die Ecke kommt, der die Antwort schon hat. Ansonsten werde ich selbst danach schauen.

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Also....die Zeit hat mein SR1-Regelwerk gefressen...:

 

Ares Predator (wie im GRW verkauft, ohne Straßenindex):SR2=450NY; SR3=450NY,SR4=350NY; SR5=750NY   Relevanz dürfte gleich geblieben sein... :lol:

ChemoAnzug (wie im GRW verkauft, ohne Straßenindex, pro Stufe):SR2=200NY; SR3=200NY,SR4=100NY; SR5=150NY auch hier dürfte sich die Relevanz nicht verändert haben...

 

Noch Fragen....?

 

G.

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Also....die Zeit hat mein SR1-Regelwerk gefressen...:

 

Vermutlich haben sich die Preise von SR1 zu SR2 nicht geändert. Das "Shadowrun - Die 6. Welt" schreibt in Bezug zu SR1:

 

"Hauptsächlich wurden die Schadenscodes der Waffen und das Kampfsystem modifiziert und geändert."

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Was sich stark geändert hat, ist das Budget, das man bei Erschaffung haben kann. In SR2 war 1.000.000 Nuyen, in SR4 250.000 Nuyen und jetzt bei SR5 sind es 435.000 Nuyen. DAS ist doch ausschlaggebend für das Balancing. Das Geld im allgemeinen, und was man wofür erhält, handhabt jede Gruppe eh anders.

Nachtrag: Gaben und Handicaps wurden bei den unterschiedlichen max. Beträgen der einzelnen Editionen aus Gründen der Vereinfachung weggelassen^^

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Also....die Zeit hat mein SR1-Regelwerk gefressen...:

 

Ares Predator (wie im GRW verkauft, ohne Straßenindex):SR2=450NY; SR3=450NY,SR4=350NY; SR5=750NY Relevanz dürfte gleich geblieben sein... :lol:

ChemoAnzug (wie im GRW verkauft, ohne Straßenindex, pro Stufe):SR2=200NY; SR3=200NY,SR4=100NY; SR5=150NY auch hier dürfte sich die Relevanz nicht verändert haben...

 

Danke, gerne mehr einfache Ausrüstungsgegenstände wie Munition, Werkzeuge etc. Denke mal es läuft auf einen stabilen Nuyen hinaus.

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  • 2 weeks later...

an die krassen Seattle Cracks....

 

wenn ein minderjähriger SURGE III wegen versuchten Totschlags eingebuchtet wird.... sind 5 Jahre realistisch?

kommt drauf an , wie Dystopisch dein SR ist , wie Rassistisch die Richter sind und wer den besseren Anwalt hat....

(könnte sogar durchaus mehr sein.... bei Surge....Ich denke da an einen Maximalpigmentierten, der Hautzutage in einem der Südstaaten sowas abzieht.... auf der anderen Seite sind letztens erst ein Weißes Pärchen, das mit ein paar anderen zusammen Rassistische Parolen  & Beleidigungen bei der Beerdigung eines max.Pigmentierten und Südstaatenflaggen schwenkten ( ein Henkersknoten kam auch vor IIRC ).... zu 16 & 9 Jahren verurteilt worden.... es kann also ALLES passieren)

 

HokaHey

Medizinmann

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5 Jahre gehen schon in Ordnung. Immerhin versuchter Totschlag. Solange keiner wirklich gestorben ist, geht alles mögliche. Deutlich weniger aber nicht, würde ich sagen.

 

In Deutschland 2017 gäbs dafür irgendwas zwischen 2 und 10, glaube ich. Je nach Umständen, also vor allem, wie schlimm der Versuch für das Opfer war, Geständnis, Reue, Provokation, ... wäre natürlich auch ne Bewährungsstrafe drin. Andererseits wird ein versuchter Totschlag nicht zwingend immer milder bestraft, als ein vollendeter.

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Sehe das wie Sam, einem Richter wird es vermutlich immer noch auf mehrere Faktoren als ausschließlich die Hautfarben(n) und das genau mögliche maximale Strafmaß im örtlichen Gesetzbuch ankommen, z.B. eben die erwähnten weiteren Umstände der Tat (reden wir hier von Notwehrüberschreitung, oder eventuell einer kombinierten Anzeige, neben dem Hauptdelikt z.B. auch noch versuchter Widerstand gegen die Konzerngewalt oder Raubüberfall o.Ä.).

 

Regeltechnisch gilt ohnehin: schnappt der Meister einen Spieler, darf er ihn auch so lange verknacken wie es seiner Dramaturgie hilfreich ist, ob jetzt mit oder ohne Gerichtsverhandlung.

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Regeltechnisch gilt ohnehin: schnappt der Meister einen Spieler, darf er ihn auch so lange verknacken wie es seiner Dramaturgie hilfreich ist, ob jetzt mit oder ohne Gerichtsverhandlung.

 

das ist weder regeltechnisch noch geht das nicht ohne das es nicht nach SL-Willkühr aussieht !

( und den Spieler können nur reale Gerichte wegen realer Verbrechen verknacken . WENN kann der SL den Char verknacken, aber auch da sollte er sich an die Realwelt halten . Und nicht einfach  "solange wie es für die Dramaturgie nötig ist"     <_<  :angry:  )

 

Wer so etwas propagiert und macht darf sich nicht wundern, wenn er irgendwann keine Spieler mehr hat !

 

der Immer & Jederzeit gegen SR-Willkühr und Railroading tanzt

Medizinmann

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Yep, in Deutschland gilt § 212 StGB

 

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

 

Passt also.

 

Allerdings ist das bei einem Minderjährigen immer die Frage ob die Jugend in Betracht gezogen wird und nach Jugendstrafrecht geurteilt wird. In Amiland ist das heutzutage vom jeweiligen Bundesstaat abhängig. In manchen Staaten ist das 13, in anderen 17. In Washington hängts aber von der Schwere des Verbrechens ab... Seattle liegt in Washington (nicht D.C. :P ).

 

In den UCAS wird die Rechtsprechung  bzw. Gesetzesvollstreckung in den einzelnen Bundesstaaten (Seattle ist ja inzwischen auch einer bzw. hat den Status) durch kontraktgebundene Sicherheitsfirmen wie Lone Star und Knight Errant übernommen. Der Changeling hat schon mal Glück das der Dienstleister in Seattler aktuell nicht mehr Lone Star ist ;) . Knight Errant wird zumindest im Umgang mit SURGE seit '61 ein moderaterer Umgang zugeschrieben (auch wenn das eher aus Imagegründen *diese verdammte Nuklearsprengkopf in Chicago... AHHH Marketing klärt das...* :P / Abgrenzung zu Lonestar passiert)...

 

In den UCAS wird (ähnlich wie in den heutigen USA) zwischen Mord 1. Grades/1st degree murder und Mord 2. Grades/2nd degree murder unterschieden. Mord 2. Grades entspricht dem Totschlag und der Dienstleister übernimmt. Bei Mord 1. Grad übernimmt die staatliche Rechtssprechung. Minderjährig wird bei Mord 1. Grades (und darunter eingeordneten Taten) nicht gewährt (Nordamerika in den Schatten - UCAS Kapitel).

 

First degree murder (auch: murder of the first degree, murder One) ist das vorsätzliche (willful, deliberate oder permeditated) Töten. Dazu zählt immer das Vergiften und das vorherige Auflauern, um jemanden zu töten. First degree murder liegt auch vor, wenn die Tat im Zuge des Begehens eines anderen schweren Verbrechens verübt wird. Alle anderen Begehensweisen von murder sind automatisch second degree murder.

 

Second degree murder (auch: murder of the second degree, murder two, Totschlag) sind alle Fälle von murder, die nicht first degree murder sind

 

Die Umstände sind also wichtig um den "Totschlag" einzuordnen. Hat der Changeling magische Fertigkeiten benutzt... ab auf den Stuhl. Im Laufe eines Überfalls oder Shadowruns jemanden getötet? Herzlichen Glückwunsch, zählt als murder One... ab auf den Stuhl. Kommt natürlich auch immer auf den Anwalt und andere Umstände an...

 

Die UCAS haben für bestimmte Verbrechen die Todesstrafe behalten:

 

• Geplanter oder Mord ersten Grades (darunter auch jeder Mord, bei dem Magie benutzt wurde)
• Mord in Tateinheit mit anderen Straftaten (jeder Mord, der im Verlauf von anderen Straftaten verübt wurde)
• Mord an einem Sicherheits- oder Militäroffizier im Dienst
• Landesverrat gegen die UCAS
• Vergewaltigung oder Entführung mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung

 

Wie auch immer Seattle hinrichtet... das wird nicht erwähnt. Heutzutage ist die Injektion im Staat Washington die primäre Methode aber andere Methoden sind möglich falls die Giftspritze ausfällt. Bleibt also Elektrokution, Gaskammer, Hängen oder Erschießungskommando.

Edited by n3mo
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Ja, n3mo hat ja schon zitiert, worauf es ankommt. Wenn man annimmt, dass es in Deutschland tatsächlich Totschlag wäre und nicht Mord, fahrlässige Tötung, Tötung auf Verlangen oder Körperverletzung mit Todesfolge. Also (versuchter) Totschlag, jetzt nur noch das Strafmaß bestimmen. Das ist allerdings auch wieder nicht so einfach. Nicht nur muss man alle für und gegen den Täter sprechenden Gesichtspunkte abwägen, sondern auch das scheinbar feste Strafmaß kann sich verschieben.

Der Versuch kann nämlich milder bestraft werden, muss er aber nicht (ebenso zB Alkoholisierung, vgl. § 21). Oder war es ein minder schwerer Fall? Durch Unterlassen? Kombinieren kann man das auch! Man würde bei den mindestens 5 Jahren (also 5-15 um genau zu sein) nur anfangen.

 

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

 

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs

(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

 

§ 13 Begehen durch Unterlassen

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, (...).

(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

 

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, (...) erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

 

§ 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

(...)

 

Und ja, er war ja noch nicht erwachsen...

 

§ 18 Dauer der Jugendstrafe

(1) 1Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. 2Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. 3Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

 

Also, Strafmaß bestimmen ist eine Kleinigkeit.

 

 

Regeltechnisch gilt ohnehin: schnappt der Meister einen Spieler, darf er ihn auch so lange verknacken wie es seiner Dramaturgie hilfreich ist, ob jetzt mit oder ohne Gerichtsverhandlung.

 

das ist weder regeltechnisch noch geht das nicht ohne das es nicht nach SL-Willkühr aussieht !

Da würde ich widersprechen.

Die Gruppe oder einzelne Spieler überhaupt in so eine Situation zu bringen, ist kritisch, das stimmt. Das hat krasse Folgen für den Charakter. Aber konsequent ausgespielt kann sich sowas durchaus ergeben, wenn ein Runner nicht erschossen, sondern verhaftet wird. Warum auch immer. Das hat dann ja nichts mit SL-Willkür zu tun.

Und erstmal vor Gericht, darf der SL mehr oder weniger beliebig hohe Strafen raushauen. Denn seien wir mal ehrlich: Wenn Joe Shadowrunner jemanden umgepustet hat, bekommt er dafür keine Geldstrafe, keine Bewährung und auch nicht nur 1 Jahr Knast. Der SC ist de facto raus aus dem Spiel. Da ist es völlig egal, ob er 3 Jahre, 5 Jahre oder 12 Jahre einsitzt, denn solche Zeiten spielt keiner aus. Der SC ist weg oder man macht nen Zeitsprung.

 

Helfen kann da nur der gute, alte Gefängnisausbruch. Aber dann ist es halt wieder egal, wie lange der SC hätte einsitzen müssen.

 

Ergo: Alles egal. :)

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Nicht wirklich. "Walker" sind eher in Drohnenform vorhanden. Zugegebenermaßen geil (ja ich mag Battletech  ;) ) aber nicht wirklich praktikabel. Drohnen sind variabler und effektiver. Oder einfach ein (Schwebe)Panzer  :P . FASA wollte bei der Entwicklung damals imho auch nichts vermischen. Und das ist so geblieben...

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