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der einfach-so-Thread


Johanna
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Ich bezog mich jetzt eher auf den kleinen Blogger/Sitebetreiber. Ja ist sehr kleinkleckerlich... aber für viele größere Seiten sitzt eine IT-Abteilung und (wenn vorhanden) Rechtsabteilung dran. Man muss immer gucken wo sich der wirtschaftlich und rechtlich relevante Mittelweg befindet... Die lückenlose Information an den Nutzer ist je nach "Geschäftsmodell" schwierig(er). Manchmal man man einzelne Plugins oder Tools besser abschalten. Die bringen erstmal keinen persönlichen Mehrwert aber man kann sie dem Nutzer nicht mehr einfach so unterjubeln...   Als Beispiel: Google Analytics... Braucht man das? Kann man das einfach abschalten... Oder informiert man den Nutzer darüber... usw.

 

Faktisch hat sich auch nicht unbedingt viel geändert. Viele Sachen galten auch schon vorher. Aber es hat niemanden interessiert...   

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Faktisch hat sich auch nicht unbedingt viel geändert. Viele Sachen galten auch schon vorher. Aber es hat niemanden interessiert...

 

Das ist ja das Absurde. Dem Nutzer wird vorgegaukelt, man würde ihn jetzt viel besser schützen. Dabei ändert sich so gut wie nix. Entweder man stimmt jetzt halt einmal zu, daß es mehr oder weniger genau wie vorher weiter geht oder man hört auf, das Internet zu nutzen.

 

Ich bin davon überzeugt, daß die Installation von Adblock, uBlock, Privacy Badger und NoScript mir deutlich mehr gebracht hat, als es die DSGVO jemals tun wird.

 

Genauso bekloppt finde ich, btw, diese Cookie Banner. Jeder weiß doch, daß praktisch alle Webseiten Cookies nutzen und ohne funktionieren viele Seiten schlichtweg garnicht. Man stellt den Browser einmal korrekt ein, damit er keine Drittanbietercookies annimmt und alle anderen beim Schließen wieder löscht und mehr kann man auch hier idR nicht machen, wenn man das Internet noch nutzen will. - Abgesehen von den o.g. Tools und ggf. dem privaten Modus.

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Vorgegaukelt wurde vorher mehr und dabei weniger getan... einige Sachen können jetzt auch für die Anbieter teuer werden. Das kleine Blogger da erstmal über einen Kamm geschoren werden ist nicht schön, sicher. Aber die Verteufelung die jetzt stattfindet ist übertrieben. Einige Teile sind sinnig weil sie Anbieter zur Auseinandersetzung mit ihrer Art der Verarbeitung zwingen. Diese Gedanken hätte man sich schon vorher machen sollen... aber hey warum denn ist doch nur mein Blog ;)

 

Und das jeder weiß was Cookies sind und wie sie funktionieren... ? Äh nein. Halt ich für ein Gerücht :P . Das dich gezwungenermaßen der Betreiber informieren muß ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das haben vernünftige Seiten schon vorher gemacht. Wichtiger ist die Verpflichtung für den Dienstanbieter...

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dein Blog ist Minister X von Partei Z mit Ideologiefarbe H zu kritisch, da du ihn wegen eines seiner Versäumnisse/Skandale/heute-hü-morgen-hot-Wendehälsigkeit zu recht anprangerst.

(...) 

käme genau jetzt der Mahnbescheid über 50.000 Euro vom Datenschutzbeauftragten ins Haus geflattert, dann würde das schneller dein Blog erledigen als es die Polizei könnte

schöne neue Welt.

Wie gesagt, das wird nicht passieren. Der BfDI nimmt keine Anweisungen von Ministern entgegen - zumal das, wenn es rauskäme, ein Skandal wäre, der ihn das Amt koste würde. Der Minister kann sich natürlich wie jeder andere beschweren. Aber wo du die 50.000 € herfantasiert hast, verstehe ich nicht. Privater Blog? Verwarnung ohne Bußgeld. Im Wiederholungsfall 100 €.

 

Beliebige Möglichkeiten, unbequeme Personen zu kriminalisieren.

Das ist Quatsch auf so ungefähr jeder Ebene. Mal beiseite gelassen, dass das "kriminell" nichts zu tun hat, ist es eben eine Sanktion für Fehlverhalten. Wenn welches da ist. Erfinden kann man das immer noch nicht. Und selbst wenn, bietet es eben NICHT die Möglichkeit, jemanden beliebig zu bestrafen. Bußgelder müssen angemessen sein im Verhältnis zu 1) dem Verstoß (gering, unvollständige Angaben im Impressum o.ä.), 2) dem Verschulden (fahrlässig aus Unkenntnis vs. absichtlich mit dem Plan, das eigene Geschäftsmodell darauf auszurichten) und 3) den wirtschaftlichen Verhältnissen (das ist bei Bußgeldern normalerweise egal, nicht aber, wenn die explizit der Abschreckung dienen sollen, dann muss auch da das Verhältnis passen).

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 Der Tag, an dem der Hessische Datenschutzbeauftragte anfängt, sich private Blogs vorzunehmen, wird niemals kommen.

 

 

meine 50 Cent: ich sehe den Sachverhalt kritisch, da es erneut ein Stückweit schwieriger geworden ist, sich unbescholten zu verhalten.

 

dein Blog ist Minister X von Partei Z mit Ideologiefarbe H zu kritisch, da du ihn wegen eines seiner Versäumnisse/Skandale/heute-hü-morgen-hot-Wendehälsigkeit zu recht anprangerst.

 

würde er jetzt die Polizei schicken, um dich abzuholen: Skandal! Menschenrechtsverletzung!

 

käme genau jetzt der Mahnbescheid über 50.000 Euro vom Datenschutzbeauftragten ins Haus geflattert, dann würde das schneller dein Blog erledigen als es die Polizei könnte

schöne neue Welt. Beliebige Möglichkeiten, unbequeme Personen zu kriminalisieren.

Ragt dein Blog-Nagel aus der Wand - der Hammer ist bereits legalisiert.

 

 

Ich empfehle mal den Teil der DSGVO zu lesen, welcher die möglichen Rechtfolgen durch die DSGVO regelt. Dann erkennt man schnell, dass Abmahnungen durch Dritte sogar unter Unternehmen im Sinne des Wettbewerbrechts ausgeschlossen sind. Man erfährt aber auch, dass eben genau dieses oben geschilderte Prinzip nicht passt. Und wenn der Blog kriminell ist, spielt keine Rolle ob er die personenbezogenen Daten seiner Besucher angemessen schützt und transparent offenlegt welche er erhebt und verwendet. Das die DSGVO als (in diesem Fall) extrem schwaches Instrument hier zur Anwendung kommt halte ich dann doch für reichlich übertrieben und komplett ungeeignet. Da schwingt mehr eine allgemeine Angst vor der Regierung und dem Ausnutzen ihrer Macht mit. Die DSGVO wurde aber eben quasi primär von Bürgerrechtlern verfasst, und das oberste Ziel war das Aufbauen einer Machtposition der EU gegen große internationale Konzerne, die laut ihrer Bilanz primär ihr Geld mit Kundendaten verdienen, sich aber als kostenlose Plattformen vermarkten.

 

Deshalb wurden die exorbitanten Bußgeldgrenzen genannt. Ein "typisch deutscher" Nebeneffekt ist nun eine gigantische allgemeine Panik wen man mit dieser Verordnung nun alles in Grund und Boden ruinieren kann, weil er zwei Worte in seiner Datenschutzerklärung falsch geschrieben hat. Diese Bußgelder sind aber keine Orientierung eines Strafmaßes bei Datenschutzverstößen. Sie sind eine maximale Obergrenze bei der Bestimmung von sachgemäßen und angemessenen Bußgeldern bei wiederholter Missachtung der Verordnung wider besseren Wissens.

 

Facebook, Microsoft und Google werden nun einiges zu tun haben, bis sie ihre Dienste DSGVO konform anbieten. Dazu gehört unter anderem, dass sie sie sehr wahrscheinlich nicht länger als harmlose und kostenlose Dienste anbieten können ("kostenloses Soziales Netzwerk"), da das Kopplungsverbot ausschließt, dass man das Datenschutzeinverständnis von Usern als Bedinungen einholen darf, damit sie den Dienst nutzen können, sofern die darin beschriebene Datenerhebung und Verarbeitung über die Daten hinaus geht, die über das vereinbarte Geschäftsverhältnis hinaus geht, also genau das Geschäftsmodell von Facebook und Google verbieten. Das heißt, Facebook und Google müssen entweder ihre Angebote so bennen und bewerben, dass nachvollziehbar ist, das sie all diese Daten von ihren Nutzern brauchen, oder sie müssen ihre Produkte ohne die Bedingung zum Datenstrip ihrer User anbieten. Denkbar wären z.B. kostenpflichtige Modelle, für User, die ihre Daten nicht zu Marketingzwecken verarbeiten lassen wollen und ein kostenloses Modell, für User, die damit (wie heute) einverstanden sind. Und genau dahin wollte die DSGVO.

 

Das jetzt kleine Blogs anfangen in Panik auszubrechen war nie das Ziel der DSGVO und geht recht eindeutig aus den Erwägugnsgründen hervor. Aus Erfahrung und Angst aus der Abmahnungswelle der Urheberrechts Sharing Netzwerken der 90er und frühen 2000er kommt jetzt irgendwie bei vielen eine allgemeine Sorge auf. Fest steht, einen wirklich rein privaten Blog wird die Datenschutzbehörde niemals anmahnen. Denn sie hat überhaupt keine Rechtsfolge Grundlage aus der DSGVO. Sie hat auch nicht die Zeit dafür. Und wenn es eine Beschwerde gibt, wird sie vielleicht, und maximal eine Verwarnung bzw. eine Empfehlung aussprechen. Aber gegen Blogs mit rechtswidrigem Inhalt (nicht mit rechtswidriger Verarbeitung personenbzeogener Daten ihrer Besucher) gibt es viel wirksamere Rechtsmittel, die viel schlimmere Strafen zur Folge haben können, als die in dem Fall komplett harmlosen Möglichkeiten einer Datenschutzbehörde, die auch noch angemessene Bußgelder, selbst für UNternehmen aussprechen muss. 50.000 EUR für einen privaten Blog sind Panik, lassen sich aber nicht rational herleiten aus den Rahmenbedinungen und Bestimmungen der Verordnung.

 

Das Unternehmen etwas Panik bekommen haben, wenn sie bisher den Datenschutz nicht umgesetzt oder ernstgenommen haben, dass kann ich nachvollziehen. Das ein privater politischer Blogger sich Sorgen macht... in Deutschland, wo die bei den Pressefreiheit sogar Portale wie Abgeordentenwatch.de und Netzpolitik.org weitestgehend und ohne juristische Macht bestehen lässt (ja es gab immer mal wieder Versuche, aber sie sind alle vor Gericht gekippt worden), das ist nicht rational.

 

Wenn wir also auf Grund der Bedingungen in der DSGVO mal davon ausgehen können, dass die Datenschutzbehörde relativ wenig bis gar keine Handhabe gegen private Blogs hat, und gegen journalistische ebenfalls nur schwierig und mit unkritischen Bußgeldern hantieren kann, dann gibt es nur eine Rechtsfolge durch die DSGVO die passen könnte, und das wäre, wenn Jemand persönlich (und juristische Personen sind hier klar ausgenommen) durch die Missachtung der Grundverordnung beim Besuch der vermeintlich regierungskritischen Webseite, betroffen ist. Der kann dann persönlich Rechtswege einleiten. Bei einem eindeutig privaten Blog, würden aber auch die scheitern, wenn sie nur auf Basis der DSGVO eingeleitet wurden. Bei journalistischen Blogs mit Umsatzabsicht hätten die nur Erfolg, wenn wirklich eine Verletzung der inforamtionellen Selbstbestimmung der persönlich betroffenen Person entstanden ist, und bei politischen Blogs müsste der angepisste Minister zumindest erklären können, wo er persönlich seine personenbezogenen Daten durch den Besuch der Webseite illegal verarbeitet sieht.

 

Es gibt viel bessere Gesetze, die nicht primär von Bürgerrechtlern verfasst wurden, um politisch "unbequeme" Menschen in Europa juristisch zu attackieren. Die DSGVO ist hierfür als Werkzeug wirklich nur dann zu gebrauchen, wenn die Webseite wirklich aufs gröbste den Datenschutz seiner Besucher missachtet. Und in dem Fall, wären die sich ergebenden Rechtsfolgen ja auch berechtigt. Faktisch halte ich das aber für extrem ausgeschlossen. Und jeder, der diese allgmeien Sorge bzgl. der DSGVO hat, dem empfehle ich wirklich sich mal mit den Erwägungsgründen zur DSGVO zu beschäftigen. Diese haben nämlich auch vor Gericht Relevanz, da sie als Richtlinie für die Richter gelten, wenn diese die Veordnung auslegen und darüber urteilen. Sie schränken die teilweise zunächst ultra allgemein und unspezifisch klingenden Bestimmungen der Verordnung schon sehr konkret ein, und viele "Angstszenarien" brechen sofort in sich zusammen und deren fehlender Bezug zur DSGVO wird offensichtlich.

 

Ich kann dieses allgemeine Misstrauen ja verstehen, die deutschen Gesetzgeber, gaben in den letzten Jahren auch immer wieder genug Grundlage für Misstrauen. Aber dies Grundverordnung zum Datenschutz ist letztlich sogar ein mächtiges Werkzeug und Hilfsmittel für jene, die sich kritisch über die Regierung äußern, denn es sind ja auch gerade deren personenbzeogene Daten, wie z.B. die politische Gesinnung, bzw. Daten aus denen diese geschlossen werden kann, welche durch die DSGVO im besondern Maße zu schützen sind. Das nun gerade jene sich wegen einem Gesetz sorgen, dass eigentlich viel zu ihrem Schutz beitragen soll, ist geradezu abstrus.

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Das ist ja das Absurde. Dem Nutzer wird vorgegaukelt, man würde ihn jetzt viel besser schützen. Dabei ändert sich so gut wie nix. Entweder man stimmt jetzt halt einmal zu, daß es mehr oder weniger genau wie vorher weiter geht oder man hört auf, das Internet zu nutzen.

Beim Empfang von Newslettern stimmt das. Aber bzgl. der Nutzung von Sozialen Netzwerken oder anderen Online-Diensten stimmt das nicht. Hier ist das Kopplungsverbot ein elementarer Baustein in der DSGVO. Sie verbietet es ausdrücklich, dass zur Nutzung eines Dienstes von einem Nutzer verlangt weredn darf, dass er mehr Daten von sich zur Verarbeitung freigibt, als zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich. Facebook und Google versuchen das natürlich weiterhin, es greift ja schließlich ihr Geschäftsmodell aggressiv an. Aber genau dieses Geschäftsmodell versucht die DSGVO ja für alle Internetnutzer transparenter zu gestalten. Zwar wird so salopp gesagt, dass ja jeder weiß, der Facebook nutzt, das man dann alle Daten an Facebook schickt und die das "weiterverkaufen"... Aber das entspricht schlicht nicht der Realität. Den meisten ist nicht klar, wass genau Facebook eigentlich tut und womit es primär sein Geld verdient, wie einfach es Partnern von Facebook gemacht wird, an die Daten der Nutzer unkontrolliert heran zu kommen, und welche  Konsequenzen ein Klick hat. Von "kostenlos" kann nicht die Rede sein, und deshalb darf Facebook bei Beibehaltung seiner Methoden zur Umsatzerziehlung eben genau nicht mehr als kostenloses soziales Netzwerk auftreten. Die ersten Beschwerden wegen dem Kopplungsverbot gegen Facebook und Google liegen bereits vor. Das werden mit sicherheit die ersten Klagen zur DSGVO werden, und dann wird sich zeigen, wie gut die DSGVO letztlich wirklich ist. Und auch ob die Bußgelder hoch genug definiert wurden.

 

Ich bin davon überzeugt, daß die Installation von Adblock, uBlock, Privacy Badger und NoScript mir deutlich mehr gebracht hat, als es die DSGVO jemals tun wird.

Absolut. Das ist komplett unstrittig. Damit sicherst du dich nämlich auch gegen die ab, denen die DSGVO egal ist, und um die sich die Datenschutzbehörde etc. noch nicht kümmern konnte. Aber die Kombination von Erweiterungen und korrekte Konfiguration deines Browsers ist für über 90% der breiten Masse an Internetnutzern eine komplette Überforderung. Adblock ist noch recht weit verbereit in Deutschland, aber weltweit, extrem gering. uBlock, Privacy Badger und NoScript sind schon fast Expertentools in dem Bereich. Hier gehe ich davon aus, dass über 99% der Internetuser sowas nicht nutzen oder geschweige denn kennen.

 

Noch dazu sind viele der Erweiterungen auf den mobilen Browsern der Smartphones (noch) gar nicht nutzbar. Und die Anzahl Menschen, die primär über ihr Smartphone das Internet und diverse Online-Apps zu Webseiten nutzen ist mittlerweile deutlich höher, als die Anzahl Leute die das über ein Notebook oder Desktop machen. Auch hier müssten sie sich spezielle Apps und / oder Browser für ihr smartphone installieren... Jetzt sind wir bei unter 1% der Internet Nutzer anbelangt. Und von diesen unter 1% dürften die aller Meisten Dienste wie Facebook und diverse Google Dienste vermutlich meiden, weil ihnen ihre persönliche Daten zu wichtig sind, und sie beiden Unternehmend aher grundsätzlich misstrauen.

 

Die ganzen anderen Europäer, sagen entweder Datenschutz ist ihnen scheiß egal, oder sie denken, dass sie sowieso nichts ändern können, dass müssen dann schon die Gesetzgeber regeln... Und ähnlich wie die Anschnallpflicht im Auto oder Arbeitnehmerrechten etc. wird auch hier auf Basis der Bevormundung von Unternehmen und anderen Organisationen der Gesetzgeber einspringen, um die Bürger vor ihrer eigenen Unwissenheit oder Unbedarftheit zu schützen. Es ist in einer immer komplexer werdenden Informationsgesellschaft eben wahrscheinlich schlicht erforderlich. Aber wer zu den unter 1% der Informierten Internetnutzer gehört, der hätte keine DSGVO gebraucht, er hat die richten Tools, um seine Persönlichkeitsrechte für sich selbst zu verteidigen.

 

 

Genauso bekloppt finde ich, btw, diese Cookie Banner. Jeder weiß doch, daß praktisch alle Webseiten Cookies nutzen und ohne funktionieren viele Seiten schlichtweg garnicht. Man stellt den Browser einmal korrekt ein, damit er keine Drittanbietercookies annimmt und alle anderen beim Schließen wieder löscht und mehr kann man auch hier idR nicht machen, wenn man das Internet noch nutzen will. - Abgesehen von den o.g. Tools und ggf. dem privaten Modus.

Die Cookie Banner haben eigentlich nichts mit der DSGVO zu tun. Laut DSGVO sind die meisten Cookie-Warnbanner sowieso nicht konform, weil sie nur darauf hinweisen, dass man bei Nutzung der Homepage automatisch Cookies akzeptiert, aber eigentlich müssten sie streng genommen eine Möglichkeit bieten, der Nutzung zu widersprechen... was aber Unsinn ist, weil man das ja über eine Einstellung am Browser selbst beeinflussen kann... Daher sind die Cookie Banner insgesamt großer Blödsinn. Es reicht, wenn man einen Hinweis dazu in die Datenschutzerklärung der Webseite schreibt. Aber da die Cookie Banner sich halt als Standard etabliert haben, greift da jetzt jeder drauf zurück. Mich nerven die auch. Die gabs aber auch schon vor der DSGVO, weil sie wie gesagt, einen anderen Ursprung haben.

 

Hintergrund ist die schon ältere sog. "Cookie-Richtlinie" der EU. EU-Richtlinien sind aber im Gegenzug zu EU-Verordnungen kein geltendes Gesetz oder Rechtsgrundlage. EU-Richtlinien sollen von den Mitgliederstaaten in nationale Gesetze fließen, erst dann werden sie rechtswirksam. Die EU-Cookie Richtlinie wurde aber in Deutschland nie in ein Gesetz gegossen, war also für Deutschland bis heute nie verpflichtend.

hier ist das ganz gut erklärt:

Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland aber gar nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.

Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG). Der besagt dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann in einem Cookie-Hinweis mit Link auf die Datenschutzerklärung erfolgen.  

Das deutsche Recht kennt aktuell trotz der EU Cookie Richtline also keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.  

Um die Sache noch komplizierter zu machen: Die EU-Kommission hat erklärt, dass die Cookie Richtlinie in Deutschland eigentlich gar nicht umgesetzt werden muss, da die heutigen Regelungen in Deutschland die Vorgaben der Cookie-Richtlinie bereits erfüllen. Das klingt komisch, da die deutschen Regeln gerade keine Einwilligung (also den Klick auf „Ja, ich stimme zu“), sondern nur einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht vorsehen. Es bleibt also ein gewisses Risiko, wenn Sie keinen Cookie Hinweis auf Ihrer Webseite anbieten.

Quelle: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html

 

Also zumindest die ultra nervigen Cooke Banner hängen nicht direkt mit der DSGVO zusammen. ;)

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Ich empfehle mal den Teil der DSGVO zu lesen, welcher die möglichen Rechtfolgen durch die DSGVO regelt. Dann erkennt man schnell, dass Abmahnungen durch Dritte sogar unter Unternehmen im Sinne des Wettbewerbrechts ausgeschlossen sind.

Zum Wettbewerbsrecht muss man ergänzen, dass auch Abmahnungen in Deutschland gegen private Blogs da keine Erfolgsaussichten haben. Webseiten gelten zwar schnell als mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben, aber das macht das Wettbewerbsrecht nicht anwendbar. Dazu muss ein Konkurrenzverhältnis bestehen. Erst dann kann man sehr viele Gesetzesverstöße abmahnen und das auch mal mit der DSGVO versuchen.

Wichtig: Abmahnungen brauchen eine Grundlage! Wettbewerbsrecht erlaubt es wie gesagt, ganz viele Grundlagen anzuwenden. Wenn das nicht geht, sieht man schnell alt aus. Denn daneben kommen Abmahnungen eigentlich nur in zwei wichtigen Bereichen vor: Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht. Beides hat sich durch die DSGVO aber nicht geändert.

 

Und jeder, der diese allgmeien Sorge bzgl. der DSGVO hat, dem empfehle ich wirklich sich mal mit den Erwägungsgründen zur DSGVO zu beschäftigen. Diese haben nämlich auch vor Gericht Relevanz, da sie als Richtlinie für die Richter gelten, wenn diese die Veordnung auslegen und darüber urteilen.

Das stimmt. Was die EU angeht, ist das total wichtig - wer europäische Rechtsakte verstehen will, sollte immer die Erwägungsgründe lesen. Das ist umständlich, aber im Vergleich zum Gesetzestext selbst einfacher. In Deutschland gibt es eine solche Hilfestellung nicht. Und auch die Relevanz versteht man als deutscher Bürger/Jurist nicht sofort: Gerichte (auch deutsche) MÜSSEN die GVO an den Erwägungsgründen messen, die haben also den Rang einer offiziellen Auslegungsregel, also fast selbst Gesetzesrang. In Deutschland ist das völlig anders: Die amtliche Begründung KANN mal zur Auslegung benutzt werden, Gerichte dürfen aber dennoch dagegen entscheiden. Es gilt der Satz: Hätte der Gesetzgeber das gewollt, was in der Begründung steht, dann hätte er es im Gesetzestext zum Ausdruck bringen müssen. Anders in der EU.
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Noch dazu sind viele der Erweiterungen auf den mobilen Browsern der Smartphones (noch) gar nicht nutzbar.

Also, beim Firefox kann man die durchaus nutzen, aber du hast natürlich recht, die meisten Nutzer bleiben vermutlich so bei Chrome, wie damals "alle" Windowsnutzer den IE verwendet haben.

 

Also zumindest die ultra nervigen Cooke Banner hängen nicht direkt mit der DSGVO zusammen. ;)

Für den Firefox gibt es, btw, auch da die passende Erweiterung zu. Nennt sich: "I don't care about cookies". :lol:

 

 

Hier noch was aktuelles zum Thema DSGVO:

 

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Naja, da ist auch die Rede von

Last year, Guild Wars 1's servers exploded.

.....when the data center Uninterruptible Power Supply failed to live up to its name and  blew  up—and fried a lot of electronics,” 

Allerdings explodierte der Server wohl eher nicht "dank deren Hilfe"... ;)    

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Ach und bevor jetzt das Argument kommt, Facebook ist ja noch schlimmer als mein privater Blog... Die wurden pünktlich am 25. Angemahnt und es wird sicher zur Klage kommen. Facebook steht nämlich auch nicht über der DSGVO. Und wenn sie diese irgendwann komplett einhalten, spricht ja auch nichts dagegen darüber zu bloggen, sofern man nicht selbst die Kontrolle über seinen Blog behalten möchte.

Passend dazu^^

 

http://www.sueddeutsche.de/digital/eugh-urteil-fanpage-betreiber-sind-fuer-facebooks-datenverarbeitung-mitverantwortlich-1.4002530

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