Jump to content

Politische Diskussionen sind hier nicht OT


Sir Doudelzaq
 Share

Recommended Posts

Ich habe Mal in den Stellungnahmen der Sachverständigen des Bundestages gelesen (Sitzung vom 7.11.18 / es ging in erster Linie darum, ob es eine Straftat bleiben soll oder eine Ordnungswidrigkeit wird)

 

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen_archiv/stellungnahmen/576150

 

 

In einem der Berichte habe ich eine Schätzung gelesen. Dort wird gesagt, dass die jährlichen Einnahmeverluste zwischen 250 Millionen bis 300 Millionen Euro liegen (Deutschland weit). Des weiteren wird dort gesagt, dass die Kosten zu einen Teil auf die Ticketpreis draufgeschlagen wird. Der Andere Teil wird durch Steuergelder ausgeglichen.

 

 

Ich habe dann auch noch einen Bericht von Hamburg gelesen (2014). In dem Jahr lag die Quote bei 2% bis 2,5% an Schwarzfahrern und die dazu aufgeführten Einnahmeverluste würden mit 20 Millionen Euro angegeben.

 

 

Ich habe auch noch Berichte von 2000 bis 2002 gefunden. Damals lag die Quote an Schwarzfahrern bei 4% bis 7% Berlin ist Spitzenreiter gewesen). Inzwischen ist die Quote allgemein geringer. Soweit ich gelesen habe liegt das wohl hauptsächlich an den höheren Geldstrafen. Wird zumindest dort gesagt.

 

 

So, nun habt ihr ein paar Zahlen. Vielleicht hilft das euch bei der Diskussion. Ich persönlich finde nur Diskussion nachhaltig, welche auch mit Zahlen hinterlegt werden. Ansonsten ist es Philosophie. Diese bringt zwar auch Erkenntnis, aber führt nur langsam zu praktikablen Lösungen

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Noch mehr Zahlen:

 

"Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Tübingen errechnete für das Jahr 2015 eine Summe von 336 Milliarden Euro, die an Steuerbehörden und Sozialversicherungen vorbei der Schattenwirtschaft zuzurechnen sind. Das entsprach knapp elf Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Jahres."

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/zoll-jahresbericht-milliardenschaden-durch-schwarzarbeit-30030814

 

Schattenwirtschaft kann legal oder illegal sein; illegal ist z.B. die Schwarzarbeit, welche allein mit ca. 70 Milliarden per annum (!) zu Buche schlägt.

Link to comment
Share on other sites

Auch Schwarzfahrer erzeugen Kosten bei Treibstoff (weniger wichtig) und Instandhaltung(mehr wichtig9 ...

Jeder Schwarzfahrer erzeugt diese Kosten, die sonst von zahlenden Passagieren übernommen werden würden.

 

Also schaden Schwarzfahrer in der echten Welt mir persönlich.

 

Damit folgst du voll der "Propaganda" der Bahn. Die Schwarzfahrer sind schuld an den Preiserhöhungen. Ohne Schwarzfahrer wären die Preise viel billiger. Hat auch gar nix mit Verschwendung, Inkompetenz oder dem ausnutzen eines oft alternativlosen* Angebots zu tun... :rolleyes:

 

Imho müßten deutlich mehr Schwarzfahrer unterwegs sein, um erhöhte Kosten bei Treibstoff zu verursachen. Und auch die Wartungs/Reinigungs-Intervalle werden sich wegen der paar Schwarzfahrer nicht wirklich ändern. Tatsache ist, dass es viel mehr Schwarzfahrer geben müßte, um reale Kosten zu verursachen.

 

 

*Wenn du in Stuttgart wohnst/arbeitest, ist das Auto keine echte Alternative...

 

 

 

 

Alles andere ist: Schwarfahren schön reden, weil es angeblich niemandem schadet.

Wie schon gesagt: es schadet mir und allen anderen, welche die Fahrpreise zahlen.

Es ist also ziemlich assig, weil es ziemlich vielen normalen Leuten schadet.

 

Ob schwarzfahren asozial und moralisch verwerflich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hat nichts mit Kosten zu tun, die die Schwarzfahrer vermeintlich verursachen. Hab ich auch nicht schöngeredet, weil ich diesen Aspekt gar nicht bewertet haben.

 

 

Nach meinen Erfahrungen gibt es von Ausnahmen abgesehen zudem 2 große Gruppen von Schwarzfahrern: Die einen sind die, die sich die teuren Tickets wirklich nicht leisten können (und wohl eher in die Kategorie Gelegenheits-Schwarzfahrer fallen)... die anderen sind die Geizigen, die knallhart kalkulieren: Zb. wenn ich 3 Monate nicht erwischt werde, habe ich die Kosten für 1 erwischt werden schon drin... ab dem 4. Monat spare ich dabei. (und das sind imho die regelmäßigen Schwarzfahrer).

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

 

 

 

 

 

 

Erklär mir mal bitte den Unterschied zwischen der jährlichen Preissteigerung und dem allgemeinen Preisniveau. Die Preise hier steigen zu festen Terminen, immer mit höheren Betriebskosten begründet. Und die Kontrolleure sind täglich unterwegd ubd zwar viele.

 

 

 

Stelle s dir so vor:

ich bleibe mal bei einem Laden (kannst du virtuell auf Nahverkehr übrtragen):

 

Händler in Utopia: ich mit mit Produkt X  10.000 einnehmen. Ich will das X 1.000 mal verkaufen, dann muss jedes 10 Euro kosten. 

Ich zahle als Kunde also 10 Euro für mein X. (kein Ladendiebstahl eingerechnet)

 

Händer in der schlechten Welt: ich will mit meinen 1.000 X insgesamt 10.000 einnehmen. Aber 100 Stück werden wahrscheinlich geklaut. Also nehme ich für die 900 pro Stück 11,11 €

Ich zahle als Kunde also die rund 10% mehr für das Diebesgut.

 

Das nannte ich "Preisniveau". Preisniveau unter Erwartung von Diebstahl = höher

 

In beiden Welten gibt es die Preissteigerung, die ist unabhängig von Klauen oder Nichtklauen. Um es einfach zu machen: Ein Jahr später sagen beide Händler: "Scheiße, meine Kosten sind ja voll gestiegen, ich muss für denselben Gewinn die Preise verdoppeln (also Steigerung 100%, um einfache Zahlen zu haben)..

 

Utopia-Händler nimmt ab dann von mir 20 Euro

schlechte Welt Händler nimmt 22,22 Euro

(ich zahle weiter denselben Anteil für die Diebe mit).

 

Und das übertragen 1:1 auf Fahrkarten und Schwarzfahren.

 

Ich habe diese Zahlen jetzt extra krass gemacht, weil es mir nur auf das mathematische "Ursache und Wirkung" ankommt.

Klar gibt es mehr Leute mit Fahrkarten als 90% (hoffe ich jedenfalls).

Aber das ist ganz egal, worauf es ankommt: Wenn es die verfluchten Schwarzfahrer nicht geben würde, wäre meine Fahrkarte billiger. Und das wäre gut.

 

Danke für das Beispiel. Grundsätzlich gebe ich dir Recht, der Verlust durch Schwarzfahrer wird sich sicher irgendwo in der Preisberechnung für ein Ticket auswirken. Aber ich bin mir sicher, dass dieser nicht so einen hohen Anteil am Ticketpreis ausmacht. Hier kosten 4 Haltestellen 2 Euro und bei den schon erwähnten ständigen Kontrollen kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn niemand mehr schwarz fahren würde, das Ticket plötzlich nur noch 1,50 Euro kosten würde. Selbst wenn 10 Cent im Ticketpreis wegen Schwarzfahrern enthalten wären, so wäre immer noch zu hinterfragen, ob für 4 Haltestellen (ca. 10-15 Minuten Fahrtzeit) die weiteren 1,90 Euro tatsächlich gerechtfertigt sind.

Link to comment
Share on other sites

Allein die Tatsache, dass manche Leute sich im Recht fühlen, obwohl sie Leistungen in Anspruch nehmen und den Vertrag, den sie beim Einsteigen durch konkludentes Handeln eingegangen sind (Einfach mal in den AGB der Bahn nachlesen), brechen und den Vertragspartner betrügen, lässt mich manchmal echt verzweifeln. Man kann sich gerne Entschuldigungen einfallen lassen, "gibt ja keine Alternative, die haben ja sowieso genug, schadet ja keinem, die Bahn fährt ja auch wenn ich nicht einsteige", etc, blablabla. Diese fadenscheinigen Begründungen sind so alt wie das Verbrechen selbst.

 

Wenn man die Bahn so konsequent ablehnt, dann fährt man halt nicht mit. Ja, das ist teuer und unbequem, also scheint sie dann ja doch nicht so schlecht zu sein, wenn man die logische Folge nicht akzeptieren will. Weil scharzgefahren ist sie dann gut genug. Wobei die Bahn hier nur ein Beispiel sein soll, das kann man auf jede Branche ausweiten.

 

Ich frage mich daher eher, wo da die wirklichen Defizite liegen. Eigentlich scheinen mir hier dann die Eltern einen miesen Job gemacht zu haben. Wenn ich als Teenie beim Schwarzfahren erwischt wurde, dann musste ich das meinen Eltern beichten. Die haben mich aber dann nicht gefeiert (Toll, Junge, hast Dus der bösen Bahn aber mal gezeigt!), im Gegenteil. Ich habe das dann noch ein zweites Mal sehr bereut. Zumindest wurde mein moralischer Kompass für eine ganze Zeit neu geeicht.

 

Eine gesunde Gesellschaft ist eine Solidargemeinschaft und Nassauer haben schon immer solche Gesellschaften gefährdet. Und hier die Pfennige auszurechnen ist echt unnötig. Wenn dann einer Zahlen bringt, wird es sowieso ignoriert.

 

Und anzufangen, "die Anderen sind aber viel, viel böser als ich", ehrlich, was soll das.

 

Wenn ich sehe, dass Leute, die diese Solidargemeinschaft um Abermillionen betrügen und dann als Heilsbringer  und Lichtgestalten gefeiert werden, weil sie ja auch Gutes getan haben, wird mir regelmäßig schlecht (Den Begriff Lichtgestalt wählte ich mit Bedacht, man weiß, wen ich meine). Ein kleiner Mann namens Pablo ESCOBAR hat, wenn er nicht gerade Verbrechen begangen und Menschen abgemurkst hat, Schulen gegründet und Armenspeisungen veranstaltet. Deshalb feiern sie ihn in Kolumbien noch heute, 25 Jahre nach seinem Tod. Ist zwar ein extremes Beispiel, aber der hatte auch seine Entschuldigungen für sein Handeln. Da denke ich mir manchmal, so weit weg vom Tier ist der Mensch echt nicht entfernt. 

 

P.S.: Ich meine natürlich nicht nur die kleinen Konsumenten, die waren schon immer die armen Schweine. Auch im großen Stil wird da genommen, wo man es kriegen kann. Wer einen Diesel fährt, weiß auch hier was ich meine, die Regeln werden überall gebrochen.

 

Ist die Frage, ob Fehlverhalten nicht schon im Kleinen anfängt.

Edited by Götz
Link to comment
Share on other sites

@Götz

Mit meiner "Pfennig-Rechnung" ging es mir nicht darum das Schwarzfahren zu rechtfertigen, oder gar gut zu heißen. Mir ging es darum, das der ÖPNV grundsätzlich (zumindest in meiner Ecke) zu teuer ist, dass dies aber nicht an den Schwarzfahrern, sondern mit Masse an anderen Faktoren liegt.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

@Krushvor: Das wollte ich damit auch nicht aussagen. Mir ging es nur darum, dass es um ein Grundprinzip geht, egal ob im kleinen Cent-Bereich oder bei Millionen. Ich denke nur manchmal, mittlerweile ist es gesellschaftlich akzeptiert sich alles rauszunehmen, die Blöden sind halt die, die zahlen. Ich hätte eine andere Begrifflichkeit wählen sollen. Sorry.

 

Ich mache auch immer wieder Fehler, fahre manchmal sogar unabsichtlich schwarz, weil  ich vergessen habe mein Monatsticket zu verlängern oder ähnliches. Dann zahle ich die Strafe und kaufe das nächste Mal pünktlich. Aber ich versuche nicht zu sagen, das wäre ok, weil die Bahn ja auch mies ist.

 

Ich habe mich bei den ganz großen Themen hier sehr zurückgehalten, auch wenn ich das manchmal mit geballter Faust in der Tasche gelesen habe. Aber das waren ja auch teilweise weltfremde Gesellschaftsutopien, da konnte ich mir einreden, naja, Pippi Langstrumpf und wie sie die Welt sah. Da ein Fass aufzumachen lohnt meines Erachtens nicht. Aber ich persönlich glaube an Regeln, die sich eine Gesellschaft gibt, auch wenn sie mir manchmal nicht gefallen.

 

P.S: Ja, ich weiß, dass für die Armen in diesem Land, die es ja unbestritten gibt, sehr schwer ist, ist mir durchaus bewusst. Und dass der Seelenstriptease auf dem Amt und die gesellschaftliche Ächtung schwer zu ertragen sind, auch. War jetzt aber nicht das Thema. 

Wenn man das Problem erkannt hat, dann könnte man mit Programmen wie Freifahrtsscheinen für Bedürftige oder sonstigen Kostenbefreiungen arbeiten. Ich wäre dafür. 

 

Aber Schwarzfahren ist ein Delikt, dass jede Gesellschaftsschicht abdeckt, es fahren nicht nur Leute mit Hartz IV schwarz. Das wird nur gerne vorgeschoben. Wenn es nur die wären, würde es so eine Diskussion gar nicht geben, weil das in der Masse der korrekt gekauften Tickets wirklich nicht ins Gewicht fällt. Und ganz ehrlich, wer bitteschön kauft ein Tagesticket? Das ist ja, als würde ich im Flughafen an den Schalter gehen und ein Ticket für den nächsten Flug nehmen. Und mich dann wundern, dass das Ticket tausende Euro kostet. Etwas Planung gehört schon dazu. Ansonsten muss mir der Luxus halt was wert sein.  

Edited by Götz
Link to comment
Share on other sites

Hiho,

 

kleine Erzählung bzgl. öffentlicher Nahverkehr:

Bei uns im Ort war letztens auch einer vom Verkehrsverbund, zwecks Präsentation von Möglichkeiten zur besseren Verbindung.

Ende vom Lied war, nope, mehr wirds nicht, weil es sich nicht lohnt mehr zu vernetzen, da

a) die Abdeckung mit PKW in unserer Region mit am höchsten ist

B) die Kosten der besseren Vernetzung sich nicht rentieren.

 

Begonnen hat er mit der Aussage: "Kein Verkehrsverband in Deutschland wirtschaftet kostendeckend."

 

D.h. ÖPNV ist niemals wirtschaftlich. Zu schimpfen über die Preise und dabei wirtschaftliche Krieterien anzulegen ist demzufolge unzulässig.

 

Grüße

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Zu schimpfen über die Preise und dabei wirtschaftliche Krieterien anzulegen ist demzufolge unzulässig.

 

Wann ,wie und auf welcher Grundlage ist es denn dann zulässig auf die Preise zu schimpfen ?

 

HeyaHeyaHeyaJa

Medizinmann

Link to comment
Share on other sites

Zu aller erst

Ich habe kritisiert dass wir alle die Unterbringung im Knast zahlen weil schwarzfahrer systematisch verklagt werden.

Ich habe nie die Tat ansich "schön geredet".

Ich sehe bei vielem hier auch wie der Götz mein Puls in wallung kommen, aber von der anderen Seite. Das ist dann keine Kritik an den Regel brechern sondern an der borniertheit mit der einige hier Parolen nachplappern als wollten sie sich blos abgrenzen statt zu verstehen und Lösungen zu finden.

 

Aber ich schweife ab...

 

Also Geldstrafe wegen schwarzfahren

 

Meine Kritik: (um mal das hinkende Beispiel mit dem Diebstahl zu bemühen) wenn ich im Rewe klaue (oder deine Mutter im Kik) dann ist es Sache von Rewe und Kik sich um Wiedergutmachung zu kümmern und Leute anzuzeigen.

Wenn ich die Bahn beklaue macht der Staat das automatisch? Wieso eigentlich? Und wer hat fest gelegt das schwarzfahren ein gesondertet straftatbestand ist?

 

Und wieso interessiert es keinen das Verfahren mit einfachen Vergehen nach aktenlage ohne Anhörung des Beklagten statt finden kann? Das bedeutet das das Gericht schätzt welches Einkommen du hast und damit die Höhe des tagessatz festlegt. Wenn du nicht innerhalb von 2 Wochen nachweist dass der Satz zu hoch ist ist das unanfechtbar rechtskräftig. Nur SAGT dir das keiner.

 

Zu guter Letzt ein Vorschlag wie man es besser machen könnte

ALG II Empfänger werden auch von anderen Kosten wie der GEZ befreit weil sie am Existenzminimum leben. Wieso dann nicht auch ein kosteloses Ticket und den Satz um die paar Kröten gekürzt die das Jobcenter für Fahrkarten bereit stellt? Das würde uns alle entlasten.

 

Und da ich es mir nicht verkneifen kann

Solange es ÖFFENTLICHER Nahverkehr heißt MUSS er öffentlich nutzbar gemacht werden. Und das ist der Grund warum der Staat da immer mit zahlt. Also einfach umbenennen ist nicht...

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

@Corn: Naja, ganz so dramatisch ist es auch nicht. Der Paragraph 265a StGB nennt sich Erschleichen von Leistungen und gilt für viele verschiedene Möglichkeiten, einen Dienst in Anspruch zu nehmen, ohne zu bezahlen. Wer sich also ins Konzert oder Fußballspiel schleicht, ohne zu zahlen ist auch dabei.

Auch hier wird nur ein Gerichtsverfahren eingeleitet, wenn ein Strafantrag vorliegt. Es handelt sich um ein klassisches Antragsdelikt, wie der Diebstahl geringfügiger Sachen gem. Paragraph 248 StGB auch. Daher wird mitnichten sofort Anzeige erstattet. Meistens wird ein paar Mal ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Derzeit liegt das glaube ich bei 60,-€. Beim X-ten Verstoß, meistens zwischen 3 und 6 Mal innerhalb eines Jahres, stellt die Bahn oder der Verkehrsverbund dann diesen Strafantrag.

 

Das heißt, man muss schon hartnäckig Schwarzfahren, um in den Genuss eines Strafverfahrens zu kommen.

Schließlich muss man ja erstmal erwischt werden. Und das wird man ja meistens nicht jedes Mal. Dann bietet einem der Staatsanwalt manchmal die Einstellung des Verfahrens unter Auflage einer Geldbuße an. Diesen sogenannten Strafbefehl kann man annehmen, oder auch nicht. Wenn ich ihn nicht annehme, dann geht's vor Gericht. Wenn ich aber bezahle, dann wird es unanfechtbar, wie ein Gerichtsurteil. Es ist aber keins.

 

Also die Leute, die im Knast hocken, haben quasi darum gebettelt.

 

Ein Ladendiebstahl von nicht geringwertige Sachen wiederum, also der einen Schaden von derzeit über 50,-€ verursacht, wird zum Offizialdelikt und dann von Amts wegen verfolgt, sobald die Polizei davon erfährt. Ist also viel schlimmer. Nur wird es von Ladenketten sehr häufig aus Kulanz nicht gemeldet.

 

Ansonsten heißt es nur öffentlicher Nahverkehr, weil es meist öffentliche Verträge sind, die von Privatunternehmen umgesetzt werden. OK, die DB ist ein Sonderfall. Es gibt aber kein Recht auf diesen Verkehr. Wenn das Minusgeschäft zu groß wird, dann werden auch schon mal Strecken stillgelegt. Ist ein reines Politikum. Daher sollte man ruhig Mal nachdenken, was passiert, wenn ich eben nicht zahle und die Strecken unrentabel werden. Nutzungsgrenzen werden anhand verkaufter Tickets berechnet. Dann fährt irgendwann gar kein Bus mehr in mein Kaff. Super.

 

Alles hat Konsequenzen. Und ja, die DB ist Monopolist an vielen Stellen, wie die Telekom. Beide nutzen das aus.

 

P.S. Was die Höhe des Strafbefehl s angeht, das wird anhand Deines Gehalts bemessen. Nur wenn Du bei der Polizei die Auskunft über Deine finanziellen Verhältnisse verweigerst, KANN das geschätzt werden. Das wird einem aber auch erklärt, wenn Du Dein rechtliches Gehör in Anspruch nimmst. Und wenn nicht, selbst Schuld. Kopf in den Sand stecken hilft halt nicht. Bei Arbeitslosen wird fast immer der Mindestsatz genommen, das sind 10-15 € der Tagessatz. Bei reichen Leuten, die das nicht nennen wollen, zahlen dann den Höchstbetrag. Ich glaube der Effenberg hat wegen Raserei ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe bezahlt, weil er nicht damit rausrücken wollte, wie viel Kohle er verdient. Selber Schuld. Trifft aber keinen Armen.

Edited by Götz
Link to comment
Share on other sites

Hier ist mal ein Ausschnitt der Stellungnahme vom Bund deutscher Richter (Deutscher Richterbund).

 

a) Massendelikt
Nach der Strafverfolgungsstatistik wurden im Jahr 2014 74.624 Personen
wegen Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB abgeurteilt. Rechtskräftig
verurteilt wurden 61.412 Personen. Da die übrigen Tatbestände des
§ 265a StGB eher ein Randdasein führen, dürften die Zahlen bezogen auf
den Tatbestand der Beförderungserschleichung nur geringfügig darunter
liegen.

B) Der weitaus größte Teil bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen
Trotz dieser hohen Zahl der Aburteilungen landet nur ein geringer Prozentsatz
der angetroffenen Schwarzfahrer vor Gericht. So sind allein in Berlin im
Stellungnahme
öffentlichen Nahverkehr im Jahr 2017 540 000 Schwarzfahrer erwischt
worden. Die Diskrepanz entsteht u.a. dadurch, dass die Beförderungserschleichung
ein Antragsdelikt ist und von den Verkehrsbetrieben in der Regel
nur Wiederholungstaten zur Anzeige gebracht werden. Außerdem wird
etwa ein Drittel der Fälle von den Staatsanwaltschaften nach Opportunitätsgesichtspunkten eingestellt.

 

c) Art der Verurteilung
In ca. 90 Prozent der Verurteilungen ergeht eine Geldstrafe. In knapp unter
10 Prozent der Fälle wird eine Freiheitsstrafe verhängt. In NRW werden in
knapp einem Drittel der Fälle 16 bis 30 Tagessätze und in knapp der Hälfte
der Fälle 31 bis 90 Tagessätze verhängt. Ebenfalls in NRW haben die Tagessätze
in ca. 60 % der Fälle eine Höhe von 5 bis 10 Euro. In knapp einem
Drittel der Fälle betragen die Tagessätze 10 bis 25 Euro. Höhere Tagessätze
werden in weniger als 10 % der Fälle verhängt. Der Anteil der geringen Tagessatzhöhen
steigt mit der Höhe der Tagessätze. Bei 91 bis 180 Tagessätzen
beträgt die Tagessatzhöhe in ca. 70 % der Fälle 5 bis 10 Euro. Die niedrigen
Tagessatzhöhen deuten darauf hin, dass die Mehrzahl der Schwarzfahrer
über niedrige Einkommen verfügt. Mutmaßlich Wiederholungstäter
unterfallen noch häufiger der untersten Einkommensgruppe.

d) Vollstreckung

Ein großer Anteil der zu einer Geldstrafe Verurteilten zahlt die Geldstrafe
nicht, so dass eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wird. In Berlin verbüßten
am 11. Januar 2018 104 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens
von Leistungen. Von den insgesamt 1.015 wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe
in NRW Inhaftierten, die zwischen dem 1. Januar 2017 und
dem 13. April 2017 aus der Ersatzfreiheitsstrafe entlassen worden sind,
hatten 238 die Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer Verurteilung nach § 265a
StGB verbüßt. Das ist fast ein Viertel der zu einer Ersatzfreiheitsstrafe Verurteilten.

 

 

(Quelle: https://www.bundestag.de/blob/577168/e04d7ba3643688650148cdffc51205a0/stockinger_drb-data.pdf/ Seite 2 / Punkt 2. Praktische Folgen)

 

 

Ob die Zahlen nun als hoch oder niedrig empfunden werden soll jeder für sich selber entscheiden. Jedoch denke ich, dass es eine gute Maßnahme wäre, wenn Hartz IV Empfänger und enventuelle Weitere (z.B. Aufstocker) ihr notwendiges Tickes frei bekommen sollten. Die Zahlen zeigen ja, das es in allen Schichten vorkommt aber in den unteren Einkommensgruppen am häufigsten.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Das heißt, man muss schon hartnäckig Schwarzfahren, um in den Genuss eines Strafverfahrens zu kommen.

Schließlich muss man ja erstmal erwischt werden. Und das wird man ja meistens nicht jedes Mal. Dann bietet einem der Staatsanwalt manchmal die Einstellung des Verfahrens unter Auflage einer Geldbuße an. Diesen sogenannten Strafbefehl kann man annehmen, oder auch nicht. Wenn ich ihn nicht annehme, dann geht's vor Gericht. Wenn ich aber bezahle, dann wird es unanfechtbar, wie ein Gerichtsurteil. Es ist aber keins.

 

Also die Leute, die im Knast hocken, haben quasi darum gebettelt.

Zynischer Bullshit oder Ahnungslosigkeit?

 

Du bist nicht mal in der Lage, die Aussichtslosigkeit der Situation mancher Leute zu erkennen? Ja, hey, natürlich haben die das Geld, 60, 80 oder 120 € zu bezahlen als "erhöhtes Beförderungsentgelt". Quark, sie haben jetzt Schulden beim Verkehrsbetrieb. Natürlich bietet einem der Staatsanwalt eine Einstellung nach § 153a StPO für wenige hundert Euro an, der weiß ja, wieviel Geld der Beschuldigte hat. Falls doch - Schulden bei der Justiz. Ein Strafbefehl ist übrigens was anderes... das hat mit einer Einstellung nichts zu tun.

 

Und in den Knast gehen die Leute zum Spaß, deswegen sind es auch so viele...

 

P.S. Was die Höhe des Strafbefehl s angeht, das wird anhand Deines Gehalts bemessen. ... Bei Arbeitslosen wird fast immer der Mindestsatz genommen, das sind 10-15 € der Tagessatz.

Ich hatte ja oben schon erklärt, dass die Höhe des TS das Tagesnettoeinkommen betragen soll. Die Mindesthöhe sind gesetzlich nicht 10 €, sondern 1 €. Wie ein Mensch mit Hartz IV 60 x 15 € + Verfahrenskosten ranholen soll, weißt du bestimmt auch noch.

 

Bei reichen Leuten, die das nicht nennen wollen, zahlen dann den Höchstbetrag. Ich glaube der Effenberg hat wegen Raserei ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe bezahlt, weil er nicht damit rausrücken wollte, wie viel Kohle er verdient. Selber Schuld. Trifft aber keinen Armen.

Auch falsch. Den Höchstsatz zahlt man nur, wenn jemand weiß, dass man so viel hat. Wer keine Angaben macht, zahlt einen mittleren Betrag.

 

Ansonsten heißt es nur öffentlicher Nahverkehr, weil es meist öffentliche Verträge sind, die von Privatunternehmen umgesetzt werden.... Es gibt aber kein Recht auf diesen Verkehr. Wenn das Minusgeschäft zu groß wird, dann werden auch schon mal Strecken stillgelegt.

Es heißt öffentlicher Nahverkehr, weil das eine öffentliche Leistung ist, die in fast allen Fällen von öffentlichen Unternehmen erbracht werden, lediglich in privater Rechtsform. Ob es ein Recht auf sowas gibt? Ich würde sagen ja. Und die Schwarzfahrer, die in Berlin im Gefängnis sitzen, haben bestimmt keine Bus- oder Tramlinie an den Rand der Wirtschaftlichkeit gebracht.... Edited by Sam Stonewall
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Guest
This topic is now closed to further replies.
 Share

×
×
  • Create New...