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Politische Diskussionen sind hier nicht OT


Sir Doudelzaq
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Welche meiner Formulierungen lassen darauf schließen, dass ich Migrationshintergrund als Ursache von Straftaten sehe?

 

Jeder Kriminologen, auch ein Herr Pfeiffer wird dir aber bestätigen, dass du ordentliche Prävention nur nach einer eingehenden Untersuchung der Ursachen haben wirst. Wenn der Verdacht besteht, dass in Stuttgart überproportional viele Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund unter den Straftätern waren, gibt es sicherlich Gründe dies zu untersuchen damit es kein Verdacht mehr ist sondern man harte Zahlen hat. Dann kann man sagen, "Nee, war nicht so" oder es war so und dann kann man aufbauend auf diesen Zahlen weiter schauen warum das so ist und was man dagegen tun kann.

 

Wenn es eine überproportionale Anzahl von Personen mit Migrationshintergrund unter den Tatverdächtigen gibt, dann heißt das natürlich noch lange nicht das Migrationshintergrund eine Ursache für diese Straftaten ist.

Aber es ist wichtig für die Kriminalprävention. Lag es vielleicht daran, dass innerhalb der Gruppe die dort zugegen war einfach überproportionale viele Personen mit Migrationshintergrund vor Ort waren? Wenn ja, kann man die Untersuchung an dieser Stelle darauf lenken.

Und wenn nicht. Warum wurden aus dieser Gruppe dann vor allem von Personen mit Migrationshintergrund Gewaltstraftaten verübt?

Dazu gibt es bereits viele Theorien, das hat nichts direkt mit Herkunft zu tun sondern eventuell mit kultureller, soziologischer, religiöser Prägung. Das ist unter Kriminologen und Soziologen aber noch umstritten. Beide Wissenschaften brauchen aber für ihre Arbeit unter anderem auch zuverlässige Statistiken.

 

Im vorliegenden Fall wird es im Rahmen der Kriminalprävention dann darum gehen wie man zukünftig verhindern oder zumindest vermindern kann, dass diese Straftaten, vor allem in diesem Ausmaß, erneut vorkommen. Nennt sich täterbezogene Prävention.

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminologie

https://de.wikipedia.org/wiki/Kriminalprävention

Edited by Darian
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Welche meiner Formulierungen lassen darauf schließen, dass ich Migrationshintergrund als Ursache von Straftaten sehe?

Um die Frage zu beantworten müsste ich erst einmal dem Verdacht auf Migranten in Deiner Familie nachgehen.

 

 

Lag es vielleicht daran, dass innerhalb der Gruppe die dort zugegen war einfach überproportionale viele Personen mit Migrationshintergrund vor Ort waren?

Möglich.

 

Auch möglich dass die "Döner-Morde" gar keine Türkischen Rauschgiftbanden waren. Wie soll man da auch drauf kommen wenn man nur in eine Richtung ermittelt.

 

Die Polizei Stuttgart hat es so formuliert:

 

Die Nationalität der Eltern wird auch bei "deutschen" jugendlichen Tatverdächtigen geprüft.

Die Anführungszeichen habe ich nicht hinzugefügt. Stellt sich halt die Frage ob sie bei "echten Deutschen" auch geprüft wird.

Oder wie Du es ausdrückst:

 

Wenn einer der Straftäter Martin Mustermann heißt und in Stuttgart geboren ist wird es da wohl keinen Verdacht bestehen, dass es einen Migrationshintergrund geben könnte

Immerhin schon mal diesen Verdacht ausgeräumt. Puh. Sieht weiß genug aus, könnte ein echter Deutscher sein, nicht nur ein Passdeutscher.

 

 

Über Stuttgart wird berichtet dass dort vor allem nicht-deutsch aussehende Personen kontrolliert und durchsucht wurden. Was ja auch allgemeiner Usus bei der Polizei zu sein scheint, sich selbst verstärkende Ressentiments. Da es die aber nicht gibt müssen sie auch nicht untersucht werden, denn wenn das Ergebnis schon vorher bekannt ist kann man sich die Untersuchung auch direkt sparen (Argumentation Seehofer).

Und wenn sie bei ihrem "Dementis" dazu von einer unglücklichen Äusserung zur nächsten stolpern können halt missgünstige Linksextreme auf die idee kommen da wäre vielleicht sogar was dran.

 

 

 

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Auch bei der Stuttgarter Polizei gibt es keinerlei Probleme mit rassistischem Gedankengut. Nur ein paar Hobbyphrenologen, die gerne die Abstammung ihrer Tatverdächtigen bis 1800 zurückverfolgen würden.

 

 

 Das ist in vielen Bundesländern Standard weil es vielfach auch in die Kriminalitätsstatistik eingeht.

 

Im verlinkten Artikel steht doch die Begründung der Polizei Stuttgart -- also, die ursprüngliche, bevor sie hektisch ihre Begründung retconned haben: "bemisst sich an der Schwere des Delikts, hier kommt dazu, dass ganz Deutschland auf den Fall blickt". Nichts mit Standard, nichts mit Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft und erst recht nichts mit feinsinniger Präventionsarbeit. Aber dafür ganz viel Hilfsbereitschaft für die Kommentarspalten wo Hutbürger ganz genau wissen wollen, ob die Tatverdächtigen wirklich echte Volksgenossen oder "nur Passdeutsche" sind. Oder wie es wiederum die Polizei Stuttgart selbst sagt, "deutsch" in Anführungszeichen. Weil Achmed auch in der dritten Generation kein echter Deutscher ohne Anführungszeichen sein darf.

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>> Für große Aufregung sorgte danach ein Bericht der „Stuttgarter Zeitung“, in dem behauptet worden war, der Stuttgarter Polizeipräsident Franz Lutz habe die Abfragen der Ermittler zu den Staatsangehörigkeiten der Eltern einiger Verdächtiger bei den Standesämtern als „Stammbaumrecherchen“ bezeichnet. Nach dem Abhören des Tonbandmitschnitts der Sitzung stellte sich am Sonntagabend nun heraus, dass Lutz diese Formulierung überhaupt nicht benutzt hat.

 

Der Polizeipräsident hatte von „bundesweiten Recherchen bei Standesämtern“ gesprochen. Das sei „nicht primär“ eine Polizeiaufgabe, sondern solle helfen, die Migrationshintergründe einzelner Tatverdächtiger festzustellen. [Anmerkung: Die Stuttgarter Nachrichten haben das also erfunden]

In der emotional aufgeladenen Diskussion bleibt allerdings unberücksichtigt, dass es der ausdrückliche Wunsch des grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann ist, möglichst alles über die Herkunftsmilieus der Tatverdächtigen herauszubekommen. Kretschmann hatte darauf hingewiesen, dass die Begriffe Migration oder auch Migrationshintergrund wenig aussagekräftig seien. Diesem Wunsch versucht die Polizei mit diesen tätersoziologischen Recherchen nachzukommen. << [Link]

 

 

Um die Situation nochmal eine Stufe komplexer und ambivalenter zu machen. :ph34r:

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Dritte Spur zur Hessischen Polizei bei der Abfrage persönlicher Daten aus Polizeicomputern. Die Drohbriefe sind mit "NSU 2.0" oder "Obersturmbannführer SS" unterschrieben.

Weitere Fälle sind auch bekannt, aber ohne klaren Bezug zur hessischen Polizei.

 

Persönliche Daten von deutscher Kabarettistin abgerufen - Spur im Fall Baydars führt zur Polizei

Mittlerweile schon ein ganz schöner Sumpf der sich da auftut.

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Dritte Spur zur Hessischen Polizei bei der Abfrage persönlicher Daten aus Polizeicomputern. Die Drohbriefe sind mit "NSU 2.0" oder "Obersturmbannführer SS" unterschrieben.

Weitere Fälle sind auch bekannt, aber ohne klaren Bezug zur hessischen Polizei.

 

Persönliche Daten von deutscher Kabarettistin abgerufen - Spur im Fall Baydars führt zur Polizei

Mittlerweile schon ein ganz schöner Sumpf der sich da auftut.

 

Habe ich auch gerade auf Spiegel Online gelesen. Das ist wirklich unfassbar! Ich frag mich bei der ganzen Sache warum man das bei denen in Hessen nicht einer bestimmten Person zuordnen kann.

Bei uns in Bayern werden automatisiert und in nicht unbeträchtlichen Umfang anlasslos Abfragen überprüft, d.h. ein Beamter mit Zugriff zu diesen Daten muss regelmäßig begründen wieso er eine bestimmte Abfrage getätigt hat.

Außerdem gibt es umfangreiche Routinen bei denen solch eine Überprüfung automatisch angestoßen wird (wenn man sich selbst oder Verwandte abfragt, oder Personen deren Daten für eine "normale" Auskunft gesperrt wurden, was bei Idil Baydar hoffentlich mittlerweile auch der Fall ist).

Des weiteren kann man jede Abfrage zu einem bestimmten Beamten zurückverfolgen weil man sich dazu mit persönlichem Kennwort am Dienstrechner anmelden muss.

(Natürlich ist es theoretisch möglich, dass ein anderer Beamter auf den nicht gesperrten PC des Kollegen zurückgreift aber gerade Hessen müsste da mittlerweile mMn eine Nulltoleranzlinie fahren und jeder Beamte peinlich darauf achten immer seinen PC zu sperren wenn er das Büro verlässt allein schon aus Selbstschutz)

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Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass private Informationen von Polizeicomputern in Hessen abgefragt werden, die später in Drohbriefen des NSU 2.0 auftauchen.

 

Ich habe irgendwo gelesen (weiß leider nicht mehr wo), dass der am Computer angemeldete Beamte behauptet, es nicht gewesen zu sein. Er habe den Computer nicht gesperrt beim Verlassen seines Arbeitsplatzes. 

 

Und anscheinend hat Hessen leider ziemlich viel Toleranz, was solches Verhalten bei der Polizei angeht. 

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Es erscheint mir persönlich wenig wahrscheinlich, dass ein Polizeibeamter mit Nähe zu rechten Terroristen mehrmals von seinem eigenen Rechner solche Abfragen tätigt. Gerade weil man eigentlich so leicht auf ihn kommen kann. Und wenn - davon gehe ich aus - sein Hintergrund überprüft wird, würde bei irgendwelchen Verbindungen zur rechten Szene seine Ausrede "Ich wars aber nicht" auch nicht geglaubt werden. So dämlich sind die nicht.

 

Ich tippe jedenfalls auf eine andere Person.

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Vor ein paar Monaten hat ein rechtsradikaler Versucht ein Haus mit einem Molotovcocktail beworfen. Das ging daneben und er hat sich dabei selbst schwer verletzt. Gehe also nicht davon aus, dass das immer die hellsten Kerzen auf der Torte sind.

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solange man für beide Theorien keine Beweise hat ,kann man von beidem gleichstark ausgehen/ist beides gleich möglich.

Und im Zweifelsfall gilt immer noch : Im Zweifel für den Angeklagten .

Diese Defaulteinstellung ist auch richtig ,sonst wäre Deutschland ein Unrechtsstaat !

 

mit Rechtstanz

Medizinmann

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Vor ein paar Monaten hat ein rechtsradikaler Versucht ein Haus mit einem Molotovcocktail beworfen. Das ging daneben und er hat sich dabei selbst schwer verletzt. Gehe also nicht davon aus, dass das immer die hellsten Kerzen auf der Torte sind.

War das ein Rechter Polizist ?

Und war der nur Dumm ,oder nur Ungeschickt (oder beides) ?

 

und ja, generell stimme ich dir zu Rechte extreme(und Linke und religiöse) haben die Tendenz sowohl doof wie Stroh zu sein als auch ....Lernresistent.

Aber nicht jeder ist so ;)

 

der auch mal anders tanzt

Medizinmann

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solange man für beide Theorien keine Beweise hat ,kann man von beidem gleichstark ausgehen/ist beides gleich möglich.

Und im Zweifelsfall gilt immer noch : Im Zweifel für den Angeklagten .

Diese Defaulteinstellung ist auch richtig ,sonst wäre Deutschland ein Unrechtsstaat !

Das gilt für Gerichte, nicht für die Allgemeinheit.

"Ohne jeden Zweifel" ist ein Unterschied zu "ich halte das für wahrscheinlich und stimmig".

Als Polizist darf man z.B. einem Verdacht nachgehen. Vor Gericht muss dieser Verdacht bewiesen werden, oder zumindest als hinreichend wahrscheinlich dargelegt werden (bin kein Jurist, kenne die genauen Formulierungen nicht).

 

Und im Privatleben kann ich durchaus Konsequenzen ziehen aus Dingen die ich nicht beweisen kann.

 

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Natürlich gilt "im Zweifel für den angeklagten". Wenn man aber mal schaut was in unserem Land so passiert, wenn Polizisten Angeklagt sind, dann sind die Zweifel auf einmal immer sehr stark. Sagt man als normaler Angeklagter mal "ich wars aber nicht", dann wird man nicht so schnell zum "Zeugen".

 

Ähnlich auch, wenn Polizisten als Zeugen vernommen werden. Das Zeugen ihre Aussage untereinander absprechen ist afaik verboten. Komischerweise kommt es ziemlich oft vor, dass sich Aussagen von Polizisten "sehr stark" ähneln. Ein Schelm wer da jetzt böses denkt. Dennoch wird das ganze von Anwälten und Richtern durchgewunken.

 

Mir geht es noch nicht mal unbedingt um diesen Einzelnen Polizisten. Vielleicht ist er ja tatsächlich unschuldig und jemand Anderes hat seine Kennung missbraucht. Aber Nach Oury Jalloh, NSU, "Dönermorden", Nordkreuz, Uniter, G20, Stammbaumforschung, ca. 20 Bewerbungen von Polizisten beim KKK, dem Hutbürger, usw. usv. etc.pp. würde ich mir wünschen, das sowas konsequent aufgeklärt wird. Und dazu gehört eben, dass eine Befragung nicht ausreicht, sondern eine Befragung von einem Richter unter Eid. Und selbst wenn dann rauskommt, dass er unschuldig ist, wurde immer noch seine Zugangsdaten verwendet, was heißt, dass er mit etwas sehr sensiblem - Zugang zu einem Computer wo man private Infos über jeden Bürger abfragen kann - äußerst schludrig umgegangen ist, was ihn mMn. für den Dienst bei der Polizei disqualifiziert.

 

Wir haben Rechte in unseren Sicherheitsbehörden und gegen die wird leider nur sehr schleppend etwas unternommen. Und das finde ich sehr beängstigend - und zwar nicht nur, weil ich eine der Personen persönlich kenne, die etwa auf der Todesliste des Nordkreuzes stand und jetzt ebenfalls ein Schreiben das mit "NSU 2.0" unterschrieben wurde bekommen hat.

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Ist ja nicht so, dass der Täter nicht aus den Kreisen der Polizei kommen kann. Imho so sogar ziemlich sicher.

Aber ausgerechnet solche sensiblen Abfragen ... und trotz der öffentlichen Aufmerksamkeit... wiederholt vom eigenen Rechner. Erscheint mir nach wie vor eher unwahrscheinlich.

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Guest
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