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Politische Diskussionen sind hier nicht OT


Sir Doudelzaq
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Soweit ich weiß, gibt es schon Unterscheidungen im Mordmotiv. Stichwort "Haustyrannenmord". Rechtlich ist es Heimtückemord, aber da das Motiv "richtig" war, geltende mildernde Umstände. Auch einer der Gründe, warum man sich von der doch etwas veralteten Version des "Mordes" im Recht lösen will und die Tat neu definiert werden soll.

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Aber es ist schon klar, dass der Umstand, dass einer vor gericht steht und wer anders tot ist, nicht zwingend den Begriff "Mord" andeckt sondern es auch andere rechtliche Sichtweisen gibt ..., oder?

Kleiner Service aus dem StGB:

 

§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

 

§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

 

§ 213
Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

 

§ 57a
Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

  1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,   2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und   3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

2§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.

(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.

(3) 1Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. 2§ 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.

(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.
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Soweit ich weiß, gibt es schon Unterscheidungen im Mordmotiv. Stichwort "Haustyrannenmord". Rechtlich ist es Heimtückemord, aber da das Motiv "richtig" war, geltende mildernde Umstände. Auch einer der Gründe, warum man sich von der doch etwas veralteten Version des "Mordes" im Recht lösen will und die Tat neu definiert werden soll.

 

Genau das meinte ich mit

fragwürdigster Rechtsbeugung durch den Richter

 

Der Mordtatbestand (Dank für diese beschissene juristische Konstruktion geht raus ans Dritte Reich /s) soll seit 1949 reformiert werden, aber jedes Mal zuckt das Justizministerium zurück - aus irgendeinem Grund (BILD: "Dieser Mann will den Mord abschaffen! Bald geht keiner mehr für Mord in den Knast!!!").

 

@Gill genau das ist ja nun der Punkt den ich (und denke auch Sam) versuchen klarzustellen...

Edited by CMD
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§ 213

Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

 

sind da nicht bereits entsprechende Urteile gefällt worden "der Täter war es kulturell gewohnt, dass Frauen Dreck/Eigentum sind, darum war der "Ehrenmord" ein minder schwerer Fall, er wusste es ja nicht besser"?

Oder hat es das noch nie gegeben?

(oder wurde das ggf. höherinstanzlich aufgehoben?)

 

Wenn, dann hat es da definitiv eine BGH/BVerfG-Aufhebung gegeben. Alles andere würde mich entsetzen (auch ob meines Unwissens).

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sind da nicht bereits entsprechende Urteile gefällt worden "der Täter war es kulturell gewohnt, dass Frauen Dreck/Eigentum sind, darum war der "Ehrenmord" ein minder schwerer Fall, er wusste es ja nicht besser"?

Wäre es nicht ganz vielleicht deine Aufgabe, für deine eigenen Mutmaßungen nach Belegen zu suchen?

 

Vor allem itierst du selbst die Paragraphen. § 213 ist aber ein minder schwerer Fall des Totschlages. Wie möchtest du denn bei einem Ehrenmord (der in § 211 spielt) zu § 213 kommen? ;)

 

@Gill genau das ist ja nun der Punkt den ich (und denke auch Sam) versuchen klarzustellen...

Stimmt. Ich versuche allerdings auch meistens, den Juristen nicht raushängen zu lassen. Und Paragraphen helfen in Diskussionen leider so selten weiter.

Naja, ich war ohnehin noch nie Mitglied eines Schwurgerichts, von daher...

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Stimmt. Ich versuche allerdings auch meistens, den Juristen nicht raushängen zu lassen.

Laut meiner Frau soll ich versuchen, gar nichts zu kontroversen Diskussionen zu schreiben ... Nur bei Mord/Totschlag kann ich's nie lassen. Und dann unterfüttert man's am besten mit "Bin Jurist" weil's sonst falsch ankommt...

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Wer Böses dabei denkt, könnte auch glauben "was nicht sein darf, und trotzdem passiert, erzählt man zumindest nicht weiter".

Wer Böses dabei denkt, könnte auch glauben "Ah, mal wieder AfD-/PEGIDA-Sprachgebrauch. Straftaten von Ausländern/Migranten MÜSSEN einfach IMMER landsweit auf allen Kanälen verbreitet werden! Damit auch jeder mitbekommt, was für schlimme Verbrecher das sind!"

 

Über Straftaten, auch die "Beziehungsdramen", wird zumeist nur lokal bis regional berichtet, dass ist überall so. Nur wenn irgendwas besonders "spektakuläres" dabei ist, dann wird landesweit berichtet. Oder aber, wenn die Nachricht schön viel Geld bringt, weil die Leute sich besonders drüber aufregen werden. Wie in den Fällen, in denen ein Ausländer der Täter ist. Und da sind wir wieder bei der unterschiedlichen Gewichtung von Straftaten, in den Augen so mancher Mitbürger. Wenn der Deutsche was macht, dann fällt das für manche Leute einfach unter den Tisch, gehört halt dazu. Aber wehe, "der Ausländer" macht das auch! Dann ist das natürlich ein Zeichen dafür, dass man sich nicht mehr auf die Straße trauen kann, überall nur noch Mord und Totschlag herrschen und überhaupt an allem "der Ausländer" schuld ist.

 

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Ich möchte eigentlich auch nicht, dass der mediale Fokus permanent auf Einzelmorden, die tagtäglich in einer Bevölkerung von 80 Mio. vorkommen, liegt... und wenn da nix los ist... dann wird halt von einem Mord aus der EU/USA, usw. berichtet...

 

Ausser viel heisser Luft und schlechter Stimmung gegen die gerade gebashte Bevölkerungsgruppe (früher waren es halt die Flüchtlinge aus Ostpreußen, Sudetenland, usw., dann Gastarbeiter oder wie zu meiner Kindheit die Kososvoflüchtlinge und Spätaussiedler) heute sind es die Muslime.

 

Das schlimmste an der Sache finde ich immer, dass dies nie zu einer Lösung beiträg und leidtragend sind dann immer einzelne Ausländer die von einem "schwer traumatisierten" Trupp Rechter im dunkeln 10 gegen 1 verkloppt werden. 

 

Ich hab noch nie gehört das sich Rechte mal getraut hätten einen Treff von arabischen Clans, Grauen Wölfen, usw. aufzumischen (Genug Connections in der Polizei scheinen Sie ja zu haben um da mal einen Tipp zu bekommen), sondern lieber sich wehrlose Opfer suchen, die garantiert auch nur in Ruhe ihr leben leben wollen. 

 

Nichtdestotrotz finde ich im allgemeinen (unabhängig von Nation, Herkunft, usw.) würdigt unser Staat den Wunsch der Resozialisierung von Tätern  einfach zu sehr, so dass einfach in der Bevölkerung das extrem Ungerecht wahrgenommen wird.

 

Für mich gehört z.B. schon alles was in der Kategorie Intensivstraftäter fällt bereits von der "Normalen" Bevölkerung isoliert.

Das muss jetzt nicht direkt Knast sein, aber ein vom Rest abgeschotteter Lebensbereich...

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Lebenslange Haftstrafe

Das Gesetz ordnet für Mord ausdrücklich und zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe an. Im Hinblick auf eine spätere Strafaussetzung zur Bewährung muss das Gericht deshalb gem. § 57a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 StGB bereits im Urteil feststellen, ob den Täter eine besondere Schwere der Schuld trifft.[69]Abweichungen sind nach dem Gesetz nur möglich, wenn andere Gesetze der lebenslangen Freiheitsstrafe entgegen stehen. Dies ist namentlich im Jugendstrafrecht § 18 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), wonach eine Jugendstrafe eine Höchstdauer von 10 Jahren hat. Strafmildernd wirkt sich daneben eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB aus. Ein weiterer wichtiger Strafmilderungsgrund besteht in der Kronzeugenregelung des § 46b StGB.

 

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland))

 

 

Wie im Text zu erkennen ist wird nicht jeder Mörder zu einer lebenslange Freiheitsstrafe verurteilt. Es gibt Ausnahmen. Dafür muss der Richter nicht mal auf fragwürdigster weise das Recht beugen.

 

 

@CMD: Von mir aus kannst du mich (bestimmt auch die Anderen) mit deinem Fachwissen verblüffen ;). Ich kann nur Bücher, Internettexte oder Artikel lesen. Den Zugang wie ein Berufstätiger in dem Feld habe ich leider nicht. Daher werde ich mir gerne deine Antworten dazu durchlesen. (Ich bin mir nicht sicher ob der Smiley vielleicht falsch ankommen könnte. Ich will mich nicht lustig machen oder ironisch sein. Ich bin wirklich an neuem Wissen interessiert.)

 

Wie würdest du denn eigentlich die Regelung für Mord besser finden? Bzw. was würdest du ändern wollen?

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Nichtdestotrotz finde ich im allgemeinen (unabhängig von Nation, Herkunft, usw.) würdigt unser Staat den Wunsch der Resozialisierung von Tätern  einfach zu sehr, so dass einfach in der Bevölkerung das extrem Ungerecht wahrgenommen wird.

 

Für mich gehört z.B. schon alles was in der Kategorie Intensivstraftäter fällt bereits von der "Normalen" Bevölkerung isoliert.

Das muss jetzt nicht direkt Knast sein, aber ein vom Rest abgeschotteter Lebensbereich...

 

Das ist glaube ich umgangssprachlich gern bezeichnet als "Täterschutz vor Opferschutz", oder?

 

aber wie stellst du dir das denn vor, diesen abgeschotteten bereich: die Insel Manhattan, wie in dem Film "Die Klapperschlange"? Übertragen auf Deutschland: Sylt oder besser Helgoland? Oder eine Art "Aufenthaltslager"?

So interessant dein Ausgangspunkt auch ist - bei dem nächsten Schritt fehlen mir bereits die Lösungsansätze ...

 

 

so charmant die Lösung auf eine verlassene Insel und verrotten lassen sich als Lösung anbieten mag, es ginge als Lösung eher darum eine hermetisch abgeriegelten Bereich zu schaffen.

Quasi einen offenen Vollzug, aber mit Mauer drum herum. Bzw. eine Kleinstadt mit Mauer drum herum den man nicht verlassen darf (Ich glaube Dänemark plant gerade was in der Richtung für straffällige Flüchtlinge/Ausländer)

Es wäre eine Zwischenebene zwischen Freiheit und Unterbringung in einem Gefängnis/Psychatrischen Anstalt.

 

Da gibt es in Deutschland einfach wenig dazwischen und so fallen viele mögliche unbelehrbare Wiederholungstäter einfach nach der Haft wieder in den Schoß der Gesellschaft und die muss sich dann damit abkämpfen, bis wieder genug Mist gebaut wurde um einen Gefängnisaufenthalt zu rechtfertigen.

 

Als Shadowrun Spieler finde wäre ich Ideen wie man sowas Selbstfinanzieren könnte a la Running Man, Battle-Royal, Snake Plisken, SOX-Wars, usw. natürlich nicht abgeneigt, wenn ich meine grundsätzliche Menschenfreundlichkeit mal dezent beiseite Schieben könnte in der Realität. ^_^

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Für mich gehört z.B. schon alles was in der Kategorie Intensivstraftäter fällt bereits von der "Normalen" Bevölkerung isoliert.

Das muss jetzt nicht direkt Knast sein, aber ein vom Rest abgeschotteter Lebensbereich...

Ja, wir sollten sie alle zusammensperren und uns einen griffigen Namen für die Location ausdenken. Bito? Mn, näh. Gatto? Auch nicht. Ich hab's - Ghetto! Schööön griffig. Ghettos sind eine wirklich geniale Idee, wieso ist da eigentlich noch niemand drauf gekommen?? Und wenn sie uns zu teuer werden: Bombe drauf, Problem gelöst!

 

Der Vorschlag ist fast so gut wie Beitrag 412, in dem quasi als Fakt dargestellt wird, dass Fremdenfeindlichkeit in unseren Genen verankert ist!*FACEPALM*

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Mir ist gerade noch etwas aufgefallen.

 

§ 211

Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

 

Wenn ich nachschlage was niedriege Beweggründe sind wird dort Wut aufgeführt. Nun steht im § 213 der Abschnitt mit dem Zorn.

 

§ 213

Minder schwerer Fall des Totschlags

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

 

Für mich war Wut immer das Gleiche wie Zorn und der § 213 war mir nicht bekannt. Daher dachte ich mir, dass jemand der aus Zorn handelt auch ein Mörder ist. Nun habe ich nachgeschaut und festgestellt, dass es zwischen Wut und Zorn unterschieden wird.

 

Für mich stellt sich nun die Frage, wie man vor Gericht beweisen will, ob man aus Wut oder aus Zorn gehandelt hat.

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Psychologen grenzen die Wut von Zorn und Ärger ab, indem sie von einem „höheren Erregungsniveau“ und stärkerer Intensität sprechen. 

 

Verena Kast (Psychologin)

 

„Von Zorn spricht man dann, wenn die Angelegenheit, die uns ärgert, nicht primär auf unser Ich bezogen ist, sondern auf etwas Übergreifendes... Der Zorn ist etwas distanzierter als die Wut (…)“

 

Zorn entzündet sich unter Umständen eher an einem falsch oder ungerecht empfundenen Verhalten oder Verhältnissen, mit dem Ziel, diese zu verändern oder gemäß der eigenen Ansichten oder Bedürfnisse zu manipulieren. Wut wird allgemeiner und dumpfer empfunden und kann unkontrollierter nach allen Seiten "explodieren".

 

Der Wut geht im Gegensatz zum Zorn eine Kränkung voraus (etwa eine zutiefst ungerechte Behandlung), die den auf Vergeltung oder Genugtuung gerichteten Erregtheitszustand psychologisch speist. Beim Zorn hingegen speist sich die Erregtheit eher zum Beispiel aus der Versagung eines Anspruchs oder Bedürfnisses (z.B das zornige Kind, das eine Süßigkeit nicht bekommen hat; zornige Eltern, denen der Respekt verwehrt wurde; Menschen, die sich über Verhältnisse oder Planungen erzürnen). Das Ziel ist hier weniger die Vergeltung, sondern der deutliche Ausdruck von Unmut und Unzufriedenheit.

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