n3mo Posted February 26, 2018 Report Share Posted February 26, 2018 Haben Sie auch bei der 5. Auflage gemacht . War auch im Errata-Sammelthread zur 4. drin iirc. GRW S. 237 (5. Auflage), "Gerät steuern"Würde man zum Beispiel die montierte Waffe einer Drohne abfeuern, müsste man mit Geschütze + Logik würfeln, bei einem ferngesteuerten Unterwasserschweißgerät hingegen mit Seefahrtmechanik + Logik. Mit Danke an Ben an dieser Stelle . 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
G315t Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 Ah ich hab nur die 4. Version der PDF das es da schon was neues gibt wusste ich nicht. Generell habe ich das Große Limitierte Regelwerk. Das Normale 2. Ed. Das kleine Normale und nochmal das kleine Normale 4. Auflage und die PDF. Bei allen anderen habe ich nur die erste Auflage und die PDF von denen aber ja auch so gut wie nix Upgedated wurde mit Errata bisher. Da habe ich mir definitiv was anderes vorgestellt beim Kauf der PDF. Link to comment Share on other sites More sharing options...
n3mo Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 (edited) Als kleines Trostpflaster... Alle GRW-Errata von Auflage 1 - 5. Die werden bestimmt auch demnächst als Aktualisierung der PDF nachgeschoben . Edited February 27, 2018 by n3mo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Corpheus Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 Vermutlich mit der nächsten Auflage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
h0neyp0t Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 Wenn eine Drohne mittels hinzugefügtem Modul "Gerichteter Signalfilter" (oder Programmträger: Signalreiniger) über Rauschunterdrückung verfügt und von einer Riggerkonsole gesteuert wird, die ebenfalls über eins dieser Module oder sonstwie über Rauschunterdrückung verfügt - ist das kumulativ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Namenlos Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 Wie bekommst du denn Cyberdeck-Module oder -Programme in eine Drohne? Link to comment Share on other sites More sharing options...
h0neyp0t Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 Mit der Gerätemodifikation "Modul hinzufügen" aus dem Datenpfade, Seite 74. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Northman Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 (edited) Zwei gleiche Programme sollten AFAIK (jedenfalls RAI gem. SR5 S. 241, auch wenn dort "nur" von "Cyberdeck" die Rede ist) ihre Boni nicht komulieren. Ansonsten komuliert sich Noise-Reduction aus unterschiedlichen Quellen komulativ. S. SR5, S. 266 ELEKTRONISCHEKRIEGSFÜHRUNG FÜR RIGGER... (kumulativ zu andererRauschunterdrückung) Edited February 27, 2018 by Northman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Namenlos Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 (edited) @h0neyp0t:Hast natürlich Recht, sorry wegen der unqualifizierten Antwort.Hilft dir das weiter? SR5. S.265RAUSCHUNTERDRÜCKUNG UND ZUGRIFF.......Rauschunterdrückung wirkt nach den entsprechenden Regeln (siehe S. 227) und istkumulativ mit anderen Arten der Rauschunterdrückung. Zwei gleiche Programme sollten AFAIK (jedenfalls RAI gem. SR5 S. 241, auch wenn dort "nur" von "Cyberdeck" die Rede ist) ihre Boni nicht komulieren.Hier die Textstelle:Man kann immer nur ein Programm desselben Typs gleichzeitig auf seinem Deck laufen lassen (und das Verändern des Programmnamens kann das nicht umgehen, Chummer).Ansonsten s.o.. Edited February 27, 2018 by Namenlos Link to comment Share on other sites More sharing options...
h0neyp0t Posted February 27, 2018 Report Share Posted February 27, 2018 Das ist schon klar - es geht ja explizit darum, dass es zwar die selben Programme bzw. Quellen für Rauschunterdrückung sind, die aber eben nicht auf dem selben Gerät laufen, sondern auf unterschiedlichen, auf Master und Slave sozusagen. Zumal Drohnen explizit auch Plätze für Cyberprogramme haben (GRW, 267), wo ein Signalreiniger laufen könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Namenlos Posted February 28, 2018 Report Share Posted February 28, 2018 Zumal Drohnen explizit auch Plätze für Cyberprogramme haben (GRW, 267), wo ein Signalreiniger laufen könnte.Auf S.267 ist aber nur die Rede von Riggerkonsolen - Drohnen verwenden lt. GRW Autosofts. Und in deiner Eingangsfrage ging es nicht nur um Programme Da lt. GRW die Rauschunterdrückung der Riggerkonsole "kumulativ mit anderen Arten der Rauschunterdrückung." würde ich mangels anders lautender Beschreibung wohl auch 2 Programme auf verschiedenen Geräten akzeptieren. Zumindest, bis jemand eine passendere Regelstelle parat hat Link to comment Share on other sites More sharing options...
n3mo Posted February 28, 2018 Report Share Posted February 28, 2018 Wir hatten mal ein ähnliches Thema wenn man der Drohne eine Autosoft mit elektronische Kriegsführung gibt und sie die Handlung Rauschen unterdrücken (AK S. 32) durchführen lässt. Der Rigger möchte das Rauschen zwischen sich und seinen Fahrzeugen senken... klar. Aber die "kumulative Rauschunterdrückung" muss auf seiner Seite des Signals sein. Kumulativ sind verschiedene Quellen für den Rigger an seiner Position (Antennen/Signalreiniger etc.). Da kommt man in einen sehr theoretischen (und nicht klar definierten Bereich) für eine "Sonderlösung". Eventuell kann man sich bei verschiedenen Quellen an den Regeln für Relaiseinheiten im AK (S.174) orientieren... Mehrere Relaiseinheiten innerhalb desselben Netzwerks bieten zwar keine direkten Vorteile, aber man kann mit mehreren Fahrzeugen mit Relaiseinheiten eine „Kette“ bilden, sodass bezüglich der Entfernung nur der höchste Rauschenwert zwischen zwei Geräten der Kette zur Anwendung kommt. Eine Relaiseinheit kann ihre Funktion allen Geräten in einem PAN zur Verfügung stellen. Dort geht man bei Drohnen in einem Netzwerk immer vom Relais als Quelle/Sender (oder vom nächsten Relais in Kette) aus wenn Rauschen für physische Entfernung berechnet wird. Die GTS Tower im AK soll so funktionieren... AK S. 150Die Tower ist eine relativ einfache Luftschiff-Drohne – langsam, unbewaffnet und ungepanzert – und erledigt eine Doppelaufgabe als Repeater für die WiFi-Signale des Riggers und als „Flugzeugträger“ für bis zu vier Minidrohnen oder acht Mikrodrohnen.Leider wurde die Relaiseinheit beim Zubehör der Tower vergessen... Und es ist eine Fahrzeug- und keine Drohnenmodifikation. Man muss sich also irgendwie auf einen Regelsatz einigen . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zukkel Posted March 9, 2018 Report Share Posted March 9, 2018 Können Hosts auf Schleichfahrt sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
n3mo Posted March 9, 2018 Report Share Posted March 9, 2018 Iirc nein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
G315t Posted March 9, 2018 Report Share Posted March 9, 2018 Laut dem Text von Schleichfahrt würde ich auch zu nein tendieren Link to comment Share on other sites More sharing options...
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