Jump to content

Magie: Kurze Fragen, Kurze Antworten


Axador
 Share

Recommended Posts

Wenn ich mich recht erinnere können Geister auch an Mundane "verliehen" werden (Leibwächter). Die Geister müssen dann den Befehlen der anderen Person folgen.

 

Finde das in der 5. Edition leider nicht mehr in den Regeln. Möglicherweise habe ich das mit Sprites verwechselt. Oder mit Erinnerungen an alte Editionen.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

 

Wenn ich mich recht erinnere können Geister auch an Mundane "verliehen" werden (Leibwächter). Die Geister müssen dann den Befehlen der anderen Person folgen.

 

Finde das in der 5. Edition leider nicht mehr in den Regeln. Möglicherweise habe ich das mit Sprites verwechselt. Oder mit Erinnerungen an alte Editionen.

 

 

Regeltechnisch ist das wahrscheinlich ein Ferndienst. Solange es nur um einen Dienst geht, ist das kein Problem "Beschütze Mr. Johnson" aber ob man weitere Dienste übertragen kann ("mach alles was Mr. Johnson von dir will") wäre glaube ich Meisterentscheid und eine Hausregel. Das ist dann vielleicht sogar vom Geist abhängig.

 

Umgehen kann man das ganze wie folgt: "Geh mit Mr. Johnson und wenn er etwas von dir will, gib mir Bescheid" dann erfährt man von den Wünschen und kann sie telepathisch anweisen. Ein wenig umständlich aber das wäre dann RAW auf jeden Fall machbar. (und man verhindert, dass der "verliehene" Geist mit der eigenen Signatur zu irgendwelchen Schandtaten missbraucht wird)

Link to comment
Share on other sites

Umgehen kann man das ganze wie folgt: "Geh mit Mr. Johnson und wenn er etwas von dir will, gib mir Bescheid"

 

Hmm... bei verknüpften Befehlen bin ich sehr vorsichtig. In der Regel lege ich das als 2+ Dienste aus.

 

Als Hausregel (wenn sich dazu nichts mehr findet) würde ich die Regelung bei den Sprites empfehlen.

Edited by Corpheus
Link to comment
Share on other sites

 

Umgehen kann man das ganze wie folgt: "Geh mit Mr. Johnson und wenn er etwas von dir will, gib mir Bescheid"

 

Hmm... bei verknüpften Befehlen bin ich sehr vorsichtig. In der Regel lege ich das als 2+ Dienste aus.

 

Als Hausregel (wenn sich dazu nichts mehr findet) würde ich die Regelung bei den Sprites empfehlen.

 

 

Ja okay, dann sind das bei dir 2 Dienste. Dennoch kann man so einen Geist verleihen und jemand anderem (über den Telepathieproxy) die Möglichkeit geben ihm dann vor Ort Befehle zu erteilen die der Geist (nach kurzer Rücksprache mit seinem Beschwörer) auch ausführt ohne das der Beschwörer vor Ort sein muss.

Link to comment
Share on other sites

Oi,

 

Geister innerhalb einer (fremden) Manabarriere beschwören: yay or nay?

 

Das einzige, was ich dazu finden konnte, war ein kurzer, englischer Eintrag. Dort war man der Meinung: Mit gebundenen oder frisch beschworenen Geistern auf jeden Fall yay, weil die beiden eben direkt per "shortcut" von den metaplanes kämen und deshalb die Barriere gar nicht erst passieren müssten, um ihren Beschwörer zu erreichen. Bei NICHT gebundenen Geistern, die man bereits außerhalb der Barriere beschworen hat, waren sie sich nicht sicher, weil nicht klar sei, ob man die in denselben metaplane-standby wie die gebundenen schicken könne.

 

Was sagt ihr?

 

Edit: Ich meine eine Manbarriere, die sowohl auf Astral- als auch physischer Ebene besteht, wie bei einer Lodge zum Beispiel

Edited by fsbof
Link to comment
Share on other sites

Schickst ihn weg und holst ihn wieder... kostet nur Handlungen und ist RAW. Funktioniert nur bei gebundenen Geistern. Oder wenn man den Geist innerhalb der Barriere beschwört. Ein ungebundener Geist ist entweder auf der normalen oder Astralebene. Den kann man streng genommen nicht zwischenparken und dann wieder holen (außer durch Entlassung und neue Beschwörung). Allerdings sind die Regeln hier ungenau... Hängt davon ab wie man Rufen interpretiert. Sollte die Gruppe für sich entscheiden.

Link to comment
Share on other sites

Kann man bei ungebundenen Geistern nicht.

Metaebene ist weiter weg als 100m.

 

Geist kann sich aber auch versuchen durchzudrücken oder man zerstört die Manabarriere.

 

Einfacher und unauffälliger ist allerdings neu beschwören oder gebundene Geister benutzen.

Link to comment
Share on other sites

Kann ein Zauberer, der sich in einem fremden Refigium aufhält - also innerhalb der durch das Refugium entstandenen Manabarriere - selber Zauber wirken?

Ich vermute, ja das geht.

 

Hindert ihn die Manabarriere wenn das Ziel seines Zaubers innerhalb der Barriere liegt?

Hier denke ich nein. Sondern nur wenn die Barriere durchdrungen werden muss/soll.

 

Macht es einen Unterschied ob das Refugium seiner Tradition entspricht aber einen anderen Magier gehört, oder ob es nicht einmal seiner Tradition entspricht?

Link to comment
Share on other sites

Eben eben eben. Du kannst innerhalb der Barriere frei zaubern. Wenn du nach außen durchdringen willst, musst du die Barriere überwinden, egal, wie sehr sie deiner eigenen Tradition entspricht.

 

Es sei denn: Die Manabarriere wurde ausschließlich im physischen Raum gewirkt (was aber bei Refugien nicht der Fall ist), dann kannst du Manazauber ungehindert durchschießen, da diese nur durch den Astralraum reisen. Und umgekehrt kannst du physische Zauber durch Manabarrieren schießen, die nur im Astralraum bestehen (was bei Refugien ebenfalls nicht der Fall ist), da diese sich nur bei dir vom Astralraum manifestieren und ab dann durch den physischen Raum reisen.

Link to comment
Share on other sites

Erinnere ich mich da falsch, oder steht nicht irgendwo, dass ein Refugium Hintergrundstrahlung in Höhe seiner Stufe generiert, aspektiert auf die jeweilige Disziplin? Oder werfe ich das mit irgendeiner alter SR 2 Regel durcheinander, weil ich gerade alten Elfen-Magiekram nacharbeite?
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

 Share

×
×
  • Create New...