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SR5 allgemeine kurze Fragen - kurze Antworten


Medizinmann
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Dann eine Folgefrage: Kann man bei einer Überdosis Toxinwiderstände bei der Widerstandsprobe hinzurechnen? Aus meiner Sicht wird die Drogen bei einer Überdosis zu einem "echten" Toxin, da sollten dann auch entsprechende Boni gelten, oder? Edited by Krushvor
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macht Sinn für mich, würde Ich zulassen

ist aber eine Intuitive Meinung ohne Wälzen der Regelgrundlagen

 

mit intuitivem Tanz

Medizinmann

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Dann eine Folgefrage: Kann man bei einer Überdosis Toxinwiderstände bei der Widerstandsprobe hinzurechnen? Aus meiner Sicht wird die Drogen bei einer Überdosis zu einem "echten" Toxin, da sollten dann auch entsprechende Boni gelten, oder?

 

RAW ist eine Droge eine Droge und ein Toxin ein Toxin. RAW helfen Toxinwiderstädne nur gegen Toxine nicht gegen Drogen (oder z.B. Nebenwirkungen von Drogen, die ja letztlich auch eine toxische Nebenwirkung sind!)

 

Jetzt zu meiner persönlichen Einschätzung:

 

Natürlich macht es Sinn, dass eine Überdosis Drogen nicht mehr als Droge sondern als Toxin gilt. Aber solange die Überdosis Drogen auch positive Wirkungen hätte, solange würde ich Toxinwiderstände als SL nicht zulassen! Oder Die Toxinwiderstände müssten auch die positive Wirkung im gleichen Maße hemmen, wie sie bei den Nebenwirkungen hilft.

 

Das ist ja der regeltechnische Unterschied zwischen Droge und Toxin: Toxin: negative Modifikatoren oder Schaden; Droge: positivie Modifikatoren und dafür danach Nebenwirkungen. Und daher sind Toxinwiderstände auch nur der regeltechnische Gegenspieler von Toxinen und nicht von Drogen(-Nebenwirkungen).

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Deswegen sind Zwerge eben nicht so schnell betrunken. Der Kopf kann nicht entscheiden, wie der Körper eine Droge verarbeitet;-)

 

Und ich dachte immer, das liegt an der grundsätzlich höheren KON der Zwerge... ;)

 

Zum Thema:

 

GRW s. 412

"Drogen sind Toxine, die freiwillig eingenommen werden."

 

Imho eindeutig. Die Frage ist vielmehr die, wann eine Toxinwiderstandsprobe abgelegt werden muß und wann nicht. Eine Überdosis zb. verlangt keine Toxinwiderstandsprobe:

 

GRW s. 417

"Schadenswiderstand leistet er mit Konstitution + Willenskraft."

 

Im Gegensatz zu "echten" Toxinen...

 

GRW s. 411

" Am Ende der betreffenden Kampfrunde legt das Opfer eine Toxinwiderstandsprobe ab, um festzustellen, ob das Toxin Wirkung zeigt. Für diese Probe werden Konstitution + Willenskraft + Stufe einer eventuellen Schutzausrüstung gegen das Toxin verwendet."

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GRW s. 412

"Drogen sind Toxine, die freiwillig eingenommen werden."

 

Imho eindeutig. Die Frage ist vielmehr die, wann eine Toxinwiderstandsprobe abgelegt werden muß und wann nicht. Eine Überdosis zb. verlangt keine Toxinwiderstandsprobe:

Ja, es ist eindeutig, allerdings verstehe ich Deinen Zusatz nicht, warum man keine Probe machen muss.

Um ehrlich zu sein, dem Betäubungsmittel ist es egal, aus welchem Grund es eingenommen wurde, die Wirkung entfaltet sich. Wie stark und wann, das entscheidet die Probe.

Aus dieser Aussage kann ich, nicht einmal mit viel gutem Willen, rauslesen, daß eine Möglichkeit besteht, daß man keine Probe werfen muss. Die Aussage beschreibt, daß Drogen nach SR wie Toxine behandelt werden. Mehr nicht.

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Da hast du mich mißverstanden.

 

Nicht KEINE Probe, sondern keine Toxinwiderstandsprobe. Eine Überdosis Drogen verlangt "Schadenswiderstand mit Konstitution + Willenskraft.", während Toxine eine "Toxinwiderstandsprobe" verlangen.

 

Eine Frage der genauen Definintion der Begriffe.

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Gibts irgendwo im Regelwerk einen Beispiel Schergen Rigger, den man als Piloten für einen Northrup Wasp verwenden könnte? Ich hab jetzt nichts brauchbares finden können, aber ich habe auch grade nicht alle Bücher zur Hand. 

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Nicht wirklich. Im Zweifelsfall die Drohnenriggerin bei den Archetypen. Bodenfahrzeuge durch Flugzeuge ersetzen und gut. Alternativ einen Beispielschergen der gewünschten Proffesionalitätsstufe nehmen und die 2 besten Fertigkeiten gegen Flugzeuge und Geschütze austauschen. Aber dann kannst du dir fast selbst was ausdenken ;) ...

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An meine Rigger Freunde (ja ich weiß gibt nicht viele :P wegen den ganzen erwachten.)

 

Mir sind im Asphaltkrieger ein paar Fragen aufgetaucht. Die GMC Riverrihne hat Torpedorohre. Also was gilt das eigentlich? Gibt es Werte für Torpedos? Sind Torpedorohre nachrüstbar für andere Schiffe?

Die Proteus Krake hat ein Plasmaschweißgerät... gibt's da Werte zu?

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Leider wurden da in SR5 ab Werk keine Regeln zu geliefert. Das Standardtorpedorohr wird häufig erwähnt aber ohne das Werte geliefert werden. Bei der Proteus Krake werden nur die Werte für einen Mikrotorpedowerfer angegeben. Ich würde es analog zu einem regulären Raketenwerfer behandeln, der nur Ziele auf und unter Wasser angreifen kann. Mit den beschriebenen Gefechtsköpfen. Raketen findet man im GRW auf S. 438.

 

Das Plasmaschweißgerät funktioniert höchstwahrscheinlich wie das reguläre Schweißgerät auf S.452 im GRW. Zumindest würde ich es so machen...

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Leider wurden da in SR5 ab Werk keine Regeln zu geliefert. Das Standardtorpedorohr wird häufig erwähnt aber ohne das Werte geliefert werden. Bei der Proteus Krake werden nur die Werte für einen Mikrotorpedowerfer angegeben. Ich würde es analog zu einem regulären Raketenwerfer behandeln, der nur Ziele auf und unter Wasser angreifen kann. Mit den beschriebenen Gefechtsköpfen. Raketen findet man im GRW auf S. 438.

 

Das Plasmaschweißgerät funktioniert höchstwahrscheinlich wie das reguläre Schweißgerät auf S.452 im GRW. Zumindest würde ich es so machen...

jo wäre auf jedenfall ne idee^^

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