Jump to content

Kurze Frage kurze Antwort Hintergrund


Recommended Posts

Wenn ein Konzern auf seinem Extraterritorialem Gebiet es komplett übertreibt mit Ignorieren von Gesetzen und Standards des Staates, von dem es das Gebiet pachtet, würde ich erwarten, dass der Staat über den Konzerngerichtshof juristisch gegen diesen Konzern vorgehen kann. Aber keinesfalls vor einem staatlichen Gericht. So würde ich es verstehen. Für den Kon gilt sein eigenes Konzernrecht und das wiederum muss sich den Gesetzen des Konzerngerichtshofs unterwerfen. Eine ähnliche Beziehung wie die EU und die EU Mitgliedsstaaten.

In dem von mir erwähnten Kapitel "Limits to Extraterritoriality" im Corporate Shadowfiles steht drin, dass Konzerne nichts tun dürfen, was das Gebiet um sie herum negativ beeinflusst. Also das Giftmülllager im Keller, dass dann ins Grundwasser leckt und verunreinigt ist nicht erlaubt und würde ein staatliches eingreifen erlauben.

Link to comment
Share on other sites

Wen US Bürger ohne diplomatische Immunität auf deutschem Boden eine. Straftat begeht, wird das in Deutschland und nach deutschem Strafrecht verfolgt und behandelt.

 

Wie gesagt, bei hier stationierten Soldaten wird in der Regel ein Ersuchen gestellt, dass diese Straftat nicht von den deutschen Behörden sondern den US-Behörden verfolgt wird und oftmals wird diesem Ersuchen von den hiesigen Staatsanwaltschaften entsprochen. In besonderen Fällen, zum Beispiel wenn das Opfer ebenfalls ein US-Soldat ist, sind deutsche Gerichte sowieso nicht zuständig unabhängig davon ob der Tatort auf Kasernengelände oder außerhalb liegt.

Man kann also nicht allgemein sagen, dass Straftaten von hier stationierten Nato-Soldaten, insbesondere US-Streitkräften grundsätzlich immer von deutschen Gerichten verhandelt werden wenn sie auf deutschem Boden begangen sind.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

In etwa so wie in DSA.

Wenn da der (Akademie)Magier eine Straftat begeht, kümmert sich auch die entsprechende Gilde um ihn und nicht zwingend das "weltliche" Gericht.

 

Ob das für den delinquenten angenehmer ist, ist eine andere Frage.

Je nach verbrechen steh ich lieber vor einem UCAS/ADL Richter als vor einem von Azzie/SaederKrupp.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

 

 

Was dann passiert hängt in erster Linie davon ab, ob sich der Konzernbürger auf Konzerngelände oder staatlichen Boden aufhält. Es gilt das jeweilige Rechtssystem.

Und nein... die staatlichen (oder vom Staat beauftragten) Cops dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Konzerns nicht mal dessen Gelände betreten.

 

In meinem Verständnis ist ein Konzernbürger nahezu unantastbar, selbst außerhalb seines Konzerngeländes. Das hängt natürlich stark davon ab wie wichtig er dem Konzern ist und um welche Straftat es geht aber in den meisten Fällen wird der Konzern wohl darauf bestehen: Mein Bürger, meine Gerichtsbarkeit. Das ist einfach nicht damit zu vergleichen wenn man eine Straftat im Ausland begeht sondern wohl eher mit diplomatischer Immunität.

 

Also innerhalb Kongelände = völlig unangreifbar, völlig egal was man da macht

außerhalb Kongelände = immer noch Ungleichbehandlung zu den eigenen Bürgern oder Ausländern mit staatlicher SIN...

 

Ganz so extrem sehe ich das nicht. Wenn der Konzernbürger auf staatlichem Boden straffällig wird und erwischt wird - großes Pech für ihn. Die staatlichen Institutionen werden sich freuen, "so einen" zu erwischen und zu verurteilen.

Wird bei Bagatellen imho auch keine Probleme geben (Verstöße gegen Verkehrsordnung, Schlägerei im Club, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und ähnliches). Ich gehe davon aus, dass im internationalen Konzernrecht festgelegt ist, dass die Konzerne nationales Recht auf staatlichem Boden anerkennen.

 

Probleme gibt es imho nur dann, wenn es sich um wichtige/einflußreiche Konzernbürger handelt oder die Straftat öffentlichkeitswirksam ist. Da steht die Armee von Anwälten nur am Anfang... am Ende steht möglicherweise die Extraktion aus staatlichem Gewahrsam (das kann übrigens auch umgekehrt stattfinden -  und wird demnächst Thema eines Runs sein. Die Runner sind ihrer Cop Connection noch einen Gefallen schuldig ...).

 

 

Ich glaube das...

 

Wenn ein Konzern auf seinem Extraterritorialem Gebiet es komplett übertreibt mit Ignorieren von Gesetzen und Standards des Staates, von dem es das Gebiet pachtet, würde ich erwarten, dass der Staat über den Konzerngerichtshof juristisch gegen diesen Konzern vorgehen kann.

 

... fällt genau unter diesen Punkt:

 

In dem von mir erwähnten Kapitel "Limits to Extraterritoriality" im Corporate Shadowfiles steht drin, dass Konzerne nichts tun dürfen, was das Gebiet um sie herum negativ beeinflusst. Also das Giftmülllager im Keller, dass dann ins Grundwasser leckt und verunreinigt ist nicht erlaubt und würde ein staatliches eingreifen erlauben.

 

Ist vermutlich internationales Konzernrecht und erklärt auch die Sache mit Shiawase und dem Reaktor. Danke übrigens für diese Angabe. Ich denke das ist eine der Kernregelungen zur Exterritorialität und dem Verhältnis von Nationalstaaten zu Konzernen.

 

 

Aber: Das exterritoriale Konzerne dem staatlichen Steuerrecht unterliegen sollen, ist schon was anderes. Das die Staaten ihre Steuerprüfer ins ARES Hauptquartier schicken um die Bücher einzusehen ist imho weder Fluff noch glaubwürdig.

 

Diverse Abgaben für die Nutzung staatlicher Infrastruktur... logisch. Miete/Pacht für gemietete Immobilien... klar. Aber das nationale Finanzämter in die Bücher schauen dürfen (und das ist für das zahlen von Unternehmenssteuern unerläßlich) ...  nö! Passt überhaupt nicht in mein Bild der Konzerne der 6. Welt und wäre auch nicht glaubwürdig.

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

GRW, Seite 94: "Konzernbürger zahlen etwa 10% Steuern vom Bruttoeinkommen an Ihren Konzern."

Zusammen mit Bezahlung in Conscript sichern die Konzerne so, dass der Lohn eines Konzernbürgers nie wirklich den Kon verlässt.

Und dann kommt der Teil mit der Umweltverschmutzung (gerne neben einem Wohngebiet, siehe Stade und Altona) dazu oder dass der Kon juristisch gesehen mitten in der Innenstadt weiß Gott was mit menschlichen Testsubjekten durchführen darf und verstehe absolut nicht mehr, warum irgendein Staat da mitmachen sollte.

Außer den bereits erwähnten blöden und/Oder gekauften Politikern.

 

Edit: Hab gerade bemerkt, dass Sascha von den Steuern der Konzerne selber sprach.

Ich lasse den Teil oben trotzdem stehen, denn wenn die gesamte Belegschaft von SK und Töchtern keine Steuern an den Staat zahlt, ist das immer noch viel.

Nur bei den Vollkonzernbürgern. Die eingeschränkten Zahlen doppelt Steuern da sie sowohl an Staat als auch Kon zahlen.
Link to comment
Share on other sites

Die eingeschränkten Zahlen doppelt Steuern da sie sowohl an Staat als auch Kon zahlen.

 

??

Wo steht das ?

 

mit leicht verwundertem Tanz

Medizinmann

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Wen US Bürger ohne diplomatische Immunität auf deutschem Boden eine. Straftat begeht, wird das in Deutschland und nach deutschem Strafrecht verfolgt und behandelt.

 

Das es politische Differenzen gibt ist klar, die gibt es in solchem Fällen immer. Besonders bei einem US Soldaten, auch wenn er in seiner Freizeit die Straftat begeht.

 

Bagatellen werden wohl großzügiger eingestellt, wenn es sich um keinen stadtbekannten auffälligen Wiederholungstäter handelt, das ja. Aber bei Straftaten gilt deutsches Recht.

 

Wenn er auf US Staatsboden innerhalb deutscher Grenzen eine Straftat begeht, ist es ein US (Militär-)Gerichtsfall. Das gilt auch, wenn ein deutscher Staatsbürger zu Besuch auf US Boden eine Straftat begeht.

 

Das galt - mit Einschränkungen - auch für in Deutschland stationierte französische Soldaten bzw. deren Einrichtungen nur dann halt französisches Militärrecht.  

Edited by Karel
Link to comment
Share on other sites

Auch im englischen Gun H(e)aven 3 heißt die Knarre Fianchetti Military 100. Meinst du eventuell das Fichetti (ohne n ;) ) besser wäre...? Von der Firma gibt es ja schon mehrere Waffen. Denke ich auch und halte das für einen Schreibfehler der dann eben übernommen wurde...

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Moin,Moin zusammen

Für Mich war das immer schon ein Schreibfehler (oder Inkompetenz von CGL )

und Ich hab das Ding immer schon Fichetti Mil 100 genannt...

 

Mit Tanz zur ersten Tasse Kaffe

Medizinmann

Edited by Medizinmann
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Auch im englischen Gun H(e)aven 3 heißt die Knarre Fianchetti Military 100. Meinst du eventuell das Fichetti (ohne n ;) ) besser wäre...? Von der Firma gibt es ja schon mehrere Waffen. Denke ich auch und halte das für einen Schreibfehler der dann eben übernommen wurde...

Jap, Fichetti natürlich.

Wo ist das Errata, wenn man es mal braucht? :D

Link to comment
Share on other sites

Ja. Diese Zeile lässt darauf schließen:
 
Megakons 2078 S. 157

Sakai ist die Tochter des „Ehrenwerten Präsidenten“ Orito Sakai

 
Und es wurde nicht nur im Shadowtalk verhauen sondern auch bei der Nennung der Direktorin von Renraku Ozeanien am Anfang. Allerdings auch wieder ein Fehler der schon in der englischen Version vorhanden ist...
 
Market Panic S. 142

Sakai is the daughter of “Noble President” Orito Sakai

 
Da hat das CGL-Lektorat wohl gepennt...  :P

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Bei den Flugzeugen kann ich mir vorstellen dass die bei Start und Landung in den Host des Flughafens eingelinkt sind, und dazwischen fliegen sie im Regelfall mit Autopilot und Begleitrigger in Bereitschaft.
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

 Share

×
×
  • Create New...