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Magie: Kurze Fragen, Kurze Antworten


Axador
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1) RAW nein, vom Fluff her würde ich schon sagen, dass tätowierte Qi-Foki eine Größe abhängig von ihrer Stufe haben und ein Stufe 6-8 Fokus sollte dabei schon ca. 1dm² groß sein (meine bescheidene Meinung)

Dem kann ich mich anschließen. Als SL würde ich darauf bestehen, dass die Tätowierung eine gewisse Größe hat. Wobei ich allerdings bei der Größe einer Handfläche anfangen würde und bei einem Stufe 8 Fokus schon eine Tätowierung erwarte, die zb. Brust/Rücken umfasst.

Ich finde die Beispiele der Yantra-Tattoos (GRW s. 318) geben eine gute Vorstellung, wie das RAI gedacht ist.

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2) Ja, er kann normale Tätowierungen erzeugen (und verschwinden lassen: mindestens mal wenn er den Rest der Haut die gleiche Farbe gibt, je nach dem wie man die Kraft auslegt und Realismus hinsichtlich Biologie und Tätowierung hinzuzieht. In unserer Gruppe haben wir aber einen NSC Südamerikaner der ehemaliges Gangmitglied ist und seine ehemalige Gangzugehörigkeit so verschleiert das ist sicher Meisterentscheid). Es gibt keine Regel die besagt, das Qi-Foki davon ausgenommen wären.

Würde dem widersprechen, denn die Fähigkeit Tätowierungen zu erzeugen ist explizit als Metamagie aufgeführt:

Straßengrimoire S.183

HAUTKÜNSTLER

VORAUSSETZUNG: MELANINKONTROLLE

Durch diese Verbesserung wird der Körper des Adepten

zu seiner Leinwand. Er erlangt eine extrem feine Kontrolle

über seine Hautpigmente und kann auch neue Farben

(Schwarz, Rot und Blau) auf seiner Haut erscheinen lassen.

Damit kann der Adept irgendwo auf seinem Körper

„Tätowierungen“ erscheinen lassen oder seine Haut insgesamt

in einen unnatürlichen Ton färben.

 

Während sich Melaninkontrolle folgendermaßen liest:

Straßengrimoire S.203:

 

Mit dieser Kraft kann der Adept seine Haut- und Haarfarbe

innerhalb der Grenzen, wie sie natürlicherweise

bei Metamenschen vorkommen – verändern. Diese Veränderung

erfordert eine Komplexe Handlung und hält

[Magie] Stunden lang an.

 

Edited by CMD
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Vielen Dank für die Antworten! 

 

2) Ja, er kann normale Tätowierungen erzeugen (und verschwinden lassen: mindestens mal wenn er den Rest der Haut die gleiche Farbe gibt, je nach dem wie man die Kraft auslegt und Realismus hinsichtlich Biologie und Tätowierung hinzuzieht. In unserer Gruppe haben wir aber einen NSC Südamerikaner der ehemaliges Gangmitglied ist und seine ehemalige Gangzugehörigkeit so verschleiert das ist sicher Meisterentscheid). Es gibt keine Regel die besagt, das Qi-Foki davon ausgenommen wären.

Allerdings verschwinden sie nur im realen Raum, im Astralraum sind sie natürlich noch sichtbar (da bräuchte es die Metamagie Maskierung)

Ich hätte das so verstanden, dass der Charakter, da die Kraft ja Melanin-Kontrolle heisst, sein Melanin kontrollieren kann. Sprich er kann eine Tätowierung, die "melaninfarben" (hautfarben bis schwarz) ist, verschwinden lassen, indem er seiner Haut um das Tatoo den gleichen Farbton gibt. Er kann aber nicht ein Tatoo selber "entfärben", da es ja nicht durch Melanin seine Farbe erhält. Klingt das für euch abwegig?

 

Beides gälte dann auch für Hautkünstler, nur halt mit mehr Farben: Verschwinden lassen, indem man alles drumherum genauso einfärbt: ja -  eintätowierte Farben, die nicht durch körpereigene Hautpigmente erzeugt wurden, entfärben: nein.

Edited by Icicle
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das ist sicher die strenge und "realistische" Auslegung. Ich würde da aber mit dem Meister sprechen wenn dir das zu eng ist, ist ja nun echt kein Gamebreaker und ansonsten lässt man sich das QI-Fokus halt in Hautfarben stechen...

Edited by Darian
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Man kann grob überschlagen, wieviele Foki sich ein Mensch maximal als Tätowierung applizieren lassen kann (hab grad die maximale(n) Stufen/Anzahl nicht im Kopf) und dann die Hautfläche entsprechend aufteilen dafür. Man hat halt nur einen Torso und wenn man laut Regeln zB 5 Stufe 8 Foki haben darf, sollte eines davon nicht den gesamten Rücken bedecken müssen....da muss man ja anbauen... Edited by Zaramnor
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edit: wenn man nicht auf abschicken klickt... :P Schreibt CMD den gleichen Einwand "vorher"
 
zu 2. Tattoos kaschieren würde ich ja noch zulassen... aber mehr gibt das imho nicht her. 
 
SG 3A S. 205 Melaninkontrolle

Mit dieser Kraft kann der Adept seine Haut- und Haarfarbe – innerhalb der Grenzen, wie sie natürlicherweise bei Metamenschen vorkommen – verändern.

 
Ein "blasses" Tattoo sieht man dann je nachdem nicht mehr auf den ersten Blick.
 
Die Verbesserung gibt es im Weg des Künstlers...
 
SG 3A S. 183 Hautkünstler

Durch diese Verbesserung wird der Körper des Adepten zu seiner Leinwand. Er erlangt eine extrem feine Kontrolle über seine Hautpigmente und kann auch neue Farben (Schwarz, Rot und Blau) auf seiner Haut erscheinen lassen. Damit kann der Adept irgendwo auf seinem Körper „Tätowierungen“ erscheinen lassen oder seine Haut insgesamt in einen unnatürlichen Ton färben.


Die "Tinte" landet bei einem Tattoo (wenn man es richtig macht) in der Dermis (2. Hautschicht -> Lederhaut). Das Farbpigment kann alles mögliche sein... Die obere Hautschicht (Epidermis -> Oberhaut) tauscht sich nämlich aus. Der Hauterneuerungsprozess dauert durchschnittlich 28 Tage. Durch die ständige Neubildung der Basalzellen in der untersten Schicht der Oberhaut werden die darüberliegenden Zellen kontinuierlich immer weiter nach oben geschoben, wo sie langsam austrocknen, verhornen und die oberste Hornschicht der Haut bilden.

 

Wenn die Epidermis also dunkler als das Tattoo selbst ist kann man das schon gestatten. Hängt von der Spielrunde ab...

Edited by n3mo
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Möchtest du die Person direkt entzünden, wehrt diese sich mit Kon+Rea.

Möchtest du die Panzerung entzünden, wehrt diese sich mit dem Objektwiderstand + ggf. Feuerresistenz, da das extra bei der Panzerungsmodifikation dabei steht. Der eigentliche Panzerungswert wird an sich gar nicht in Betracht gezogen. 

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 Der eigentliche Panzerungswert wird an sich gar nicht in Betracht gezogen. 

Der Panzerungswert ist im Kapitel für besondere Schadensarten erwähnt um zu ermitteln, ob Rüstung anfängt zu brennen, nachdem der Runner mit Feuer in Kontakt gekommen ist. Und dabei gilt der Panzerungswert+Feuerresistenz - Durchschlagskraft des Feuers. Deswegen hatte ich diese Probe als dritte Option erwähnt.

 

Und wenn die Kleidung brennt, erleidet die tragende Person auch Schaden entsprechend der Tabelle, oder? Also 3K+1 für jede vergehende Kampfrunde. Gilt für den Schaden auch etwaiger Durchschlag?

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Ja. Man kann den von offenen Flammen (GRW 6A S. 175) nehmen. Der Zauber hat die Dauer (P)ermanent und die Flammen sind nach Einsetzen der Wirkung nicht magisch (GRW 6A S. 280). Bei der initialen Probe würde ich den reinen Objektwiderstand nehmen. Und sobald der Zauber permanent ist (nach Aufrechthalten für Kraftstufe Kampfrunden) brennt die Rüstung.

 

GRW 6A S. 289

 

Dieser Zauber regt die Molekularbewegung im Ziel an, wodurch es Feuer fängt, sobald die Wirkung permanent ist.

 

Da muss man imho nicht noch die normale Probe gegen Panzerungswert + Feuerresistenz - DK des Feuers machen. Die macht dann später der Träger der Rüstung um zu gucken ob er auch anfängt zu kokeln :P .

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Wenn ich den Zauber "Entzünden" auf die Panzerung, die eine Person trägt, wirken will. Ist der Widerstandswurf dann REA+KON, Panzerungswert+Feuerwiderstand-Durchschlag oder der Objektwiderstand?

Wie Nemo schreibt. Widerstand ist der Objektwiderstand. Bei Erfolg (und lang genug aufrechterhalten) brennt die Panzerung.

 

 

Und wenn die Kleidung brennt, erleidet die tragende Person auch Schaden entsprechend der Tabelle, oder? Also 3K+1 für jede vergehende Kampfrunde. Gilt für den Schaden auch etwaiger Durchschlag?

 

Korrekt. Und der Durchschlag ist -2 für offene Flammen (natürliches Feuer).

 

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Na ja... dann hat der Magier wenigstens ein paar Runden was zu tun :P . Einer meiner Spieler hat den Zauber (ein eher nicht kampforientierter Zauberer). Ab und an war er von Nutzen aber im Kampf eher selten. Aber wenn was brennen soll... dann brennt es ;)

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