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Magie: Kurze Fragen, Kurze Antworten


Axador
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Wenn der Zaubrerer die Probe gewinnt, darf man sich aber nicht in nächster Kampfrunde erneut wehren, richtig ? (Das wäre dann wieder zu einfach aus der Levitation raus zu kommen)

Doch, klar. Er darf es in jeder Handlungsphase erneut probieren. Levitation ist nicht als supergenialer Dropdown-Tötungszauber gedacht.

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So, eigene Frage: Kann eigentlich ein Dritter den "Befehl" eines "Befehl-"Auslöser auslösen? Ich würde sagen definitiv ja.

 

Imho Nein.

 

GRW s. 304

"Befehl: Der Verzauberer löst die Wirkung selbst aus. Dazu muss er sich auf der physischen Ebene befi nden (oder sich zumindest manifestieren, wenn er gerade astral projiziert). Das Erzeugnis muss sich in seinem Blickfeld (wie bei der Spruchzauberei, S. 279) befi nden, und er muss eine Einfache Handlung aufwenden, um das Erzeugnis auszulösen."

 

 

Der Schwellwert der Zauberprobe ist das Gewicht/200, d.h, für fast alle Personen reicht ein läppischer Erfolg um sie abheben zu lassen. Sehr einfach, aber OK.

 

Bei unfreiwilliger Levitation wehrt sich das "Opfer" mit Konstitution+Stärke.

Die Frage: Gegen was ?

 

Ich verstehe das so:

 

Der Magier würfelt seine Zauberprobe... entweder gegen den Objektwiderstand oder gegen KON + STR bei unwilligen Opfern. Damit der Spruch funktioniert, müssen Kilo/200 (aufgerundet) Nettoerfolge übrig bleiben.

Und natürlich muß der Zauberer diese Probe nur einmal machen... nicht jede KR.

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Ich verstehe das so:

 

Der Magier würfelt seine Zauberprobe... entweder gegen den Objektwiderstand oder gegen KON + STR bei unwilligen Opfern. Damit der Spruch funktioniert, müssen Kilo/200 (aufgerundet) Nettoerfolge übrig bleiben.

Und natürlich muß der Zauberer diese Probe nur einmal machen... nicht jede KR.

 

Der Zauberer muss sicherlich nur einmal ran, aber wie steht es mit dem Opfer? Ich würde auch eher dazu neigen das er nur die eine Chance hatte.

Allerdings gibt es bei anderen Zaubern (alle Gedankenmanipulationen) auch mehrere Versuche den Zauber zu brechen :wacko: Und bei Festhalte angriffen (was unfreiwilliger Levitation etwas nahe kommt) addieren sich die Versuche sogar. (dafür darf der angreifer nachfassen).  :wacko:  :wacko: 

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Der Magier macht die Spruchprobe nur einmal. Daher gibt es auch nur einmal den Spruchwiderstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn sie extra aufgeführt werden. Zb. bei denen von dir genannten Beispielen... da werden sie auch extra aufgeführt bzw. in den Regeln so vorgeschrieben.

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Und bei Levitation ebenso. Man müsste nicht explizit auf eine weitere Gegenprobe für den Spruchwiderstand hinweisen. Dies ist mit dem "(Transformation)" und dem daraus resultierenden Bezug auf die Erklärung zu Transformationszaubern schon geschehen. Du darfst - das Regelwerk schweigt sich nur darüber aus wie oft - weitere Widerstandsproben gegen den Zauber ablegen. (soweit RAW)

 

Mein RAI: Damit Levitation kein stumpfer Tötungszauber wird, weil man den Spruchwiderstand nicht geschafft hat, sollte in jeder Handlungsphase entsprechend die Probe auf KON+STÄ möglich sein, allerdings ohne Erfolgsaddition.

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Damit deine Sichtweise RAW wäre, müßte eine zweite Spruchzauber Probe verlangt werden. Denn Spruchwiderstand ist immer eine Reaktion auf eine Zauberprobe.

Bei Levitation ist das der Hinweis, wie unwillige Lebewesen und festgehaltene Objekte behandelt werden... ein Aspekt der bei Transformation überhaupt nicht erwähnt wird. Deshalb diese Passage bei Levitation. Und nicht um über schwammige Deutungen eine zweite Probe zu installieren.

 

Was den Spruchwiderstand angeht... der wird zum einen als Reaktion auf eine Spruchzauberei Probe abgelegt.

Deshalb kam hier ja auch die Frage auf, gegen was diese abzulegen wäre. Ginge nur gegen eine weitere Spruchzauberei Probe.... welche es aber gar nicht gibt.

Zum anderen ist das auch bei anderen Sprüchen nicht üblich. Oder darf das Opfer zb. einer Illusion jede KR einen Spruchwiderstand ablegen?

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Transformation: Diese Zauber wirken auf physische Objekte. Ihnen wird von lebenden Zielen gewöhnlich mit Konstitution + Stärke, von unbelebten Zielen mit dem Objektwiderstand (S. 290) widerstanden.
Nein, Transformation gesteht im Allgemeinen einen Widerstand zu und erwähnt auch explizit, wie alle lebenden Wesen widerstehen.
 
Ich verstehe aber den Sinn deiner Interpretation und erkenne sie an.
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Oder darf das Opfer zb. einer Illusion jede KR einen Spruchwiderstand ablegen?

 

Das ist ein weiter Aspekt der mir noch im Kopf rumschwirrte: Darf das Opfer eine Illusion erneut wiederstehen wenn das Gezeigte ein komplettes Verweigern der Realität ist ?

Z.b. macht die Wohnungstür auf und anstatt Flur ist da ein U-Bahnschacht und rasender Zug kommt auf das Opfer zu (roadrunner Style ;) )

Auch wenn man überzeugt ist das zu sehen, es ist so dermaßen out of this world das man eigentlich nur dran zweifeln kann.

Im ersten Augenblick sicherlich Schrecken, Tür zu knallen und Verwirrung. Aber danach sollte der GMV einsetzen?

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Warum sollte eine erneute Probe erlaubt sein? Ein Scheitern besagt doch "nur", dass die Illusion vollkommen real erscheint (da die Sinn des Opfers genarrt werden). Züge im Flur und ähnlich unrealistische Sachen sollten IMHO nach einer kurzen Schrecksekunde oder so vom Opfer als Halluzination o.ä. eingestuft und nicht mehr beachtet werden (dürfte spätestens nach dem schmerzlosen "Zusammenprall" mit dem Zug der Fall sein).

Und da wir nicht Call Of Ctulhu spielen gehen wir nicht davon aus, dass extreme Widersprüche zwischen Wahrnehmung und Realität das Opfer in den Wahnsinn treiben...;-)

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Das ist ein weiter Aspekt der mir noch im Kopf rumschwirrte: Darf das Opfer eine Illusion erneut wiederstehen wenn das Gezeigte ein komplettes Verweigern der Realität ist ?

Z.b. macht die Wohnungstür auf und anstatt Flur ist da ein U-Bahnschacht und rasender Zug kommt auf das Opfer zu (roadrunner Style ;) )

Auch wenn man überzeugt ist das zu sehen, es ist so dermaßen out of this world das man eigentlich nur dran zweifeln kann.

Im ersten Augenblick sicherlich Schrecken, Tür zu knallen und Verwirrung. Aber danach sollte der GMV einsetzen?

 

Hier kommt man in den Bereich der (sinnvollen) Hausregeln. Einen erneuten Spruchwiderstand würde ich nicht zulassen, aber...

 

 

Hier kommt man allerdings tatsächlich etwas in eine Grauzone. Denn manche betroffene Sinne führen schneller zu erkennbaren Widersprüchen zwischen Realität und Illusion als andere Sinne.

Augen lassen sich sehr leicht täuschen. Gerade der Tastsinn nur sehr schwer. Wer seine Hände in einen Eimer mit der Illusion von Wasser steckt, wird sich troztdem die Hände verätzen, wenn im Eimer in der Realität Säure ist. Regeltechnisch gibt es hier keine Regelungen... aber der GMV sagt mir, dass spätestens hier das Opfer der Illusion die Illusion bemerkt. Vielleicht nicht durchschaut... aber er wird seine verätzten Hände bemerken, den Schaden erhalten und sich wundern, warum das Wasser seine Hände verätzt hat.

Und in so einem Fall von offensichtlichen Widersprüchen zwischen Realität und Illusion würde ich zb. einem SC/NSC mit Magietheorie eine Probe zugestehen, durch die er bemerken kann, dass er das Opfer einer Illusion sein könnte. Allerdings würde er die Illusion dadurch immer noch nicht durchschauen. Er würde immer noch die Illusion wahrnehmen.

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Ich glaube ich leide unter einem Akuten Fall von Blindheit.

 

Ich sehe nicht wo Gestaltwandler Dualwesen sind, sprich die Regelstelle, dabei bin ich mir zu 90% sicher, dass das auch in SR5 der Fall ist wie in den Versionen davor. Kann mir wer die Regelseite nennen?

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